Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 2/15 | Geschrieben von Corinna Gekeler

Kirchliches Arbeitsrecht verstößt gegen UN-Konvention zu Rassismus

Analyse belegt Unhaltbarkeit der Ausgrenzung Konfessionsloser und Andersgläubiger

Christliche Arbeitgeber stellen nur Kirchenmitglieder ein beziehungsweise behandeln Konfessionslose und Andersgläubige als Beschäftigte zweiter Klasse. Diese strukturelle Ausgrenzung und Benachteiligung nicht-christlicher Beschäftigter durch kirchliche Einrichtungen in Deutschland verstößt gegen die Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen (UN).