Schwerpunktthema | Veröffentlicht in MIZ 3/20 | Geschrieben von Ursula Schröter

Das Frauenleben

… hatte sich in den 40 DDR-Jahren mehr verändert als das Männerleben. Deshalb waren die Unterschiede zwischen Ostfrauen und Westfrauen groß, als sie sich 1990 gegenüberstanden und die Hände hätten reichen können. Im Osten gab es weder die hauptamtliche Hausfrau noch „gewollte Kinderlosigkeit“ in statistisch ernst zu nehmendem Maße. Ostfrauen trugen Ende der 1980er Jahre zu 47 Prozent zum Haushalteinkommen bei, Westfrauen zu 18 Prozent.1

Seit Mitte der 1970er Jahre gab es in der DDR keinen Geschlechterunterschied mehr im formalen Qualifikationsniveau. Das war in der ehemaligen Bundes­republik zum Zeitpunkt des DDR-Bei­tritts noch nicht erreicht. Die Geburten­rate lag 1989 in der DDR bei 1,57, in der ehemaligen BRD bei 1,40 (Destatis, online).

Eine unüberschaubar große Menge von Publikationen, Konferenzen, Ausstellungen … wollte und will bis heute diese Unterschiede aus westlich-konservativer Sicht erklären. Weil die Bundesrepublik als „Normal Null“ gesetzt wurde,2 musste sich alles Östliche, alles Beigetretene an der westlichen Normalität messen lassen. Die Ergebnisse sind bekannt: DDR-Frauen seien emanzipiert bzw. zwangsemanzipiert gewesen, weil sie nicht Hausfrau sein durften. Das wiederum sei mit dem ständigen Arbeitskräftemangel, also mit der verfehlten Ökonomie zu begründen. Arbeit und Leben seien in der DDR „vermengt“ worden. Die Frauen seien außerdem von der SED mit gezielten Interventionen und mangels anderer Optionen zum Kinderkriegen genötigt worden. Eigentlich wollten die jungen Leute nur eine Wohnung, aber dazu brauchte man den „Hebel Kind“. Eigentlich wollten die Frauen nur zeitweise aus der Erwerbsarbeit aussteigen, aber das ging nur mit „Babyjahr“. Und so weiter.
30 Jahre nach dem Zusammenbruch des Sozialismus ist eine gute Zeit, um noch einmal – und unbeeindruckt von solchen Deutungen – über das damalige Gesellschaftskonzept und seine Realisierung im östlichen Deutschland nachzudenken. Auf welcher konzeptionellen Grundlage stand die Frauen- und Familienpolitik der DDR, was hat sie in 40 Jahren erreicht, was von dem Erreichten hat bis heute Bestand?

Das Gesellschaftskonzept

Der Sozialismus des 20. Jahrhunderts ging aus einer Menschenrechts­bewe­gung – der Arbeiterbewegung – hervor. Die Menschenrechtsbewegungen können als Korrektive der Moderne verstanden werden, weil sie auf gesellschaftliche Widersprüche (im Falle der Arbeiterbewegung auf Klassen-
widersprüche) aufmerksam machen 
und oft auch Utopien für zukünftige Gesellschaften entwerfen. Auch die Frauenbewegung, die den Geschlech­terwiderspruch im Blick hat, geht davon aus, dass „die Revision der Moderne“ eine unabdingbare Vor­aussetzung für ihre Fortsetzung ist.3

Nimmt man die ersten Überle­gungen der (in der DDR so genannten) utopischen Sozialisten im frühen 19. Jahrhundert zum Beleg, dann sollte die neue – schließlich klassenlose – Gesellschaft in zweierlei Hinsicht die Moderne korrigieren. Zum einen ging es um Kritik am gestörten/zerstörten Verhältnis der Menschen zur Arbeit, das Karl Marx (später) mit „Entfremdung“ umschrieb. Die in vormodernen Zeiten selbstverständliche Einheit von Arbeit und Glück, von Arbeit und Leidenschaft sei nicht mehr vorhanden. Diese Einheit wiederherzustellen, Arbeit wieder zu einem menschlichen Bedürfnis zu machen, sei Ziel der neuen Gesellschaftsordnung. Zum anderen ging es um Kritik am romantischen Liebesideal der Moderne, am bürgerlichen Ideal der beständigen Liebe und der lebenslänglichen Ehe und am damit verbundenen Besitz-Denken in der Partnerschaft. Die utopischen Sozialisten, namentlich Charles Fourier, hinterließen Überlegungen zur Sexualität, Homosexualität, Sexualität im Alter u.a. in einer Zukunfts-Gesell­schaft und wandten sich insbeson­dere gegen eine Gleichsetzung zwi­schen sexuellen Bedürfnissen und Bedürf­nissen nach Fortpflanzung.
Selbstbestimmt zu arbeiten und selbstbestimmt zu lieben – so sollte nach den ursprünglichen Vorstellungen Kommunismus sein, und zwar für Männer und für Frauen.
Spätere Theoretiker (auch einige Theoretikerinnen) konkretisierten, ergänzten und veränderten die konzeptionellen Überlegungen auf unterschiedliche Weise. So sah Friedrich Engels mit Bezug auf die Matriarchatsforschung des 19. Jahrhunderts einen engen Zusammenhang zwischen der Entste­hung von Klassengesellschaften und der Entstehung des Patriarchats. Klas­senherrschaft und Männer­herr­schaft – so seine zentrale These – lassen sich auf dieselbe historische Situation, auf die Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln zurückführen. Folgerichtig geht August Bebel in seinem berühmten Buch Die Frau und der Sozialismus davon aus, dass mit dem Ende der Klassenherrschaft – mit der Schaffung von Gemeineigentum – auch die Herrschaft des Mannes über die Frau endet.4 Ein sozialistisches Patriarchat war auf diese Weise undenkbar.

Die Umsetzung des Konzepts

Als nach dem Zweiten Weltkrieg auf deutschem Boden Ernst gemacht wurde mit einer neuen Gesellschaftsordnung, die Klassenlosigkeit anstrebte und deshalb noch vor der Staatengründung Kapitalisten und Großgrundbesitzer enteignete, waren die ursprünglichen kommunistischen Ideale schon deutlich geschrumpft. Vor allem aber führte die „Partei neuen Typus“ – der scheinbar einzige Weg hin zu den kommunistischen Zielen – zu einer schwerwiegenden Missachtung des demokratischen Anspruchs der Moderne. Eine gründliche Analyse der Ursachen des Sozialismus-Zusammenbruchs, die sowohl das gesellschaftliche Konzept im Rahmen der Moderne als auch dessen Realisierungsversuch im Rahmen der weltweiten Systemauseinandersetzung umfasst, steht nach meiner Wahr­neh­mung noch aus.

Vom „selbstbestimmt lieben“ war im Sozialismus des 20. Jahrhunderts nicht mehr viel übrig. Insofern ist erklärbar, dass das Familiengesetzbuch der DDR von 1965, das hinsichtlich männlicher Verantwortung für die familiäre Entwicklung bahnbrechend war und damals weltweit als modern galt, dennoch von lebenslänglicher Ehe und von Vater-Mutter-Kind-Familie ausging. Erklärbar wird, dass auch in der DDR mit dem Abtreibungsrecht zögerlich umgegangen wurde und dass sich Informationen darüber in Grenzen hielten, dass häusliche Gewalt ein Tabu-Thema blieb, dass zu Alleinerziehenden-Familien nicht geforscht und wenig informiert wurde, dass es Lesben und Schwule schwer hatten, sich zu vernetzen.
Aber „selbstbestimmt arbeiten“ und die dafür erforderliche Bildung erwerben, das waren Prinzipien, die uneingeschränkt zur DDR-Politik gehörten. Arbeit wurde in den 40 Jahren ein kulturelles Gut5 und gehörte so selbstverständlich zum Leben, dass die These von der „Vermengung“ zwischen Arbeit und Leben zunächst im Osten nicht verstanden wurde. Zweifellos hatte die hohe Wertschätzung für Arbeit – auch in den zwischenmenschlichen Beziehungen – mit „Volkseigentum“6 zu tun. „Die Menschen vergaßen, was Eigentum noch vor einer Generation bedeutet hatte: der Konkurrenz ausgesetzt zu sein und gegebenenfalls zu scheitern… Dieses Vergessen privateigentümlicher Grenzen und Zuständigkeiten war, rein ökonomisch gesehen, desaströs, aber es veränderte das Selbstgefühl, Beziehungen zwischen Arbeitern und Vorgesetzten, Frauen und Männern auf eine Weise, die tatsächlich Neues zutage förderte, …, jeder und jedem auf Grund der unantastbaren Stelle ein eigenes Leben ermöglichte…“.7 Die Überzeugung, dass berufliche Arbeit für den Lebenssinn, für das Gefühl, gebraucht zu werden, entscheidend ist, war auch bei Frauen fest verankert. Insofern war weibliche Berufstätigkeit nicht nur mit einer „Erwerbsneigung“ zu begründen. Die Berufstätigenquote der Frauen lag Ende der 1980er Jahre bei über 90 Prozent, wenn man die Lernenden und Studierenden mit einbezog.

Ebenso hoch war die Mütter-Quote. Die seit den 1970er Jahren kontinuierlich durchgeführten Kinderwunsch-Befragungen belegen, dass sich DDR-Frauen ihre stabilen individuellen Kinderwünsche, die mehrheitlich bei zwei Kindern lagen, erfüllten8 und lediglich von ihrer Gesellschaft nicht daran gehindert wurden. Denn Politik kann das Kinderkriegen zwar wirksam beeinträchtigen – der Gebärstreik Anfang der 1990er Jahre ist ein Beleg dafür –, aber nicht „machen“.

Im Rückblick auf DDR-Frauenpolitik muss auch auf Erscheinungen hingewiesen werden, die mit dem damaligen Gesellschaftskonzept nicht vereinbar waren. Dass es bis zum DDR-Ende nie ein weibliches Mitglied im höchsten Machtorgan gab; dass die unbezahlte Hausarbeit zu 70 bis 80 Prozent Frauensache blieb; dass die so genannten Frauenberufe (also die Berufe im Gesundheitswesen, im Handel, im Bildungswesen) vergleichsweise schlecht bezahlt wurden – all das spricht für handfeste patriarchale Strukturen, die es nicht mehr hätte geben dürfen und die vor allem in den letzten DDR-Jahren heftig debattiert wurden. Inzwischen liegen weltweit Publikationen vor, die hier eine Erklärung anbieten, weil sie die Thesen von Friedrich Engels und August Bebel korrigieren.9 Gesellschaftsprojekte des 21. Jahrhunderts haben zu berücksichtigen, dass es keinen „Neben­widerspruch“ gibt.

Und danach?

In den Sozialwissenschaften hieß der 
Prozess, der 1990 für Ostdeutsche angesagt war, „nachholende Modernisie­rung“, ein Begriff, der für Frauen, also für 52 Prozent der Bevölke­rung, von Anfang an Fragen auslöste. Juristische Grundlage war der Einigungs­vertrag, 
der am 20.9.1990 von beiden Parla­menten angenommen wurde, im Bundestag mit 8,8 Prozent, in der Volks-
kammer mit 21,1 Prozent Nein-Stimmen. Die seit dem 16. Mai 1990 amtierende „Beauftragte beim DDR-Ministerrat für die Gleichstellung von Frauen und Männern“ war in die Verhandlungen zu diesem Vertrag nicht einbezogen.10

Artikel 31 des Einigungsvertrages (der einzige Artikel zum Frauenleben) besagt u.a., dass die „Gesetzgebung zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen weiterzuentwickeln ist“ und dass bis Ende 1992 „eine Regelung zu treffen ist, die den Schutz des vorgeburtlichen Lebens … besser gewährleistet, als dies in beiden Teilen Deutschlands derzeit der Fall ist“.11
Wie steht es – 30 Jahre danach – um die Realisierung? Zum Beispiel unter dem Stichwort „Familienmodell“ und unter dem Stichwort „Schwanger­schaftsabbruch“.

Hinsichtlich des Familienmodells fand tatsächlich eine deutliche Weiter­entwicklung in den letzten 30 Jahren statt, die man durchaus als nachholende Modernisierung bezeichnen kann, allerdings für Westdeutsche. Bereits im Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung war von vielfältigen Spuren des „historisch neuen Familientyps der DDR“ im jetzigen Deutschland die Rede, von zunehmender Akzeptanz öffentlicher Kinderbetreuung, von den Bemühungen um Ganztagsschulen, von der wachsenden mütterlichen „Erwerbsneigung“.12 Nach Bevölkerungs­befragungen be-
zeichnen sich unter den nicht Er­werbstätigen seit fast 30 Jahren im Osten immer weniger als fünf Prozent als „Hausfrau“ bzw. „Hausmann“. Dieser Anteil lag 1991 im Westen bei fast 30 Prozent und ist seitdem auf unter 20 Prozent gesunken (vgl. ALLBUS).13 Sowohl die jüngste Shell-Studie als auch unterschiedliche Befragungen zu Lebensentwürfen junger Leute sprechen dafür, dass Ostdeutsche – inzwischen die Kinder und Enkel der Menschen, die in der DDR gelebt haben – an dem „historisch neuen Familientyp“ festhalten und dass sich immer mehr junge Westdeutsche ihm nähern.

Anders die Situation beim Thema Schwangerschaftsabbruch. Die Vorga­ben des Einigungsvertrages wurden bekanntlich bis 1992 gar nicht und später nur halbherzig-hilflos realisiert. Bis heute ist in Deutschland eine Abtreibung nicht rechtens, nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Für Ostdeutsche fand diesbezüglich keine „Weiterentwicklung“ statt, weil in der DDR im März 1972 der Schwangerschaftsabbruch legalisiert worden war (vermutlich eine Reaktion auf die kraftvollen Frauenproteste im Westen) und weil der Abbruch arbeits- und versicherungsrechtlich dem Krankheitsfall gleichgestellt worden war (also kostenlos war).
Darüber hinaus spricht die Forde­rung nach Schutz des vorgeburtlichen Lebens im Einigungsvertrag für fehlende Sachkenntnis der damals Verantwortlichen. Sie wussten offensichtlich nicht, dass ein gesetzliches Abtreibungsverbot das ungeborene Leben nicht schützen kann. Die WHO-Statistik belegt seit vielen Jahren, dass die (oft nur schätzbare) Anzahl von Abtreibungen nicht mit den jeweiligen Gesetzen korreliert. Diese Erkenntnis trifft sich mit Ergebnissen des Deutschen Ärztetages 1991 in Hamburg, wonach es zwischen beiden deutschen Staaten zumindest in den 1970er/1980er Jahren (immer bezogen auf die Anzahl der Frauen im gebärfähigen Alter) kaum Unterschiede im Abtreibungsverhalten gab.14 Jede vierte bis fünfte Schwangerschaft wurde abgebrochen, in der DDR legal, in der ehemaligen BRD illegal.
Großen Einfluss hat das Abtrei­bungsverbot aber auf die gesundheitlichen Risiken, die Frauen eingehen. Deshalb wird in feministischer Literatur das Abtreibungsverbot als „Kernstück“ der Frauenunterdrückung bezeichnet.15 Dieses Kernstück in Deutschland zu beseitigen, sollten sich Frauen in Ost und West bis zum 40. Jahrestag vornehmen.

Anmerkungen

1 Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin, Heft 28, Erwerbstätigkeit von Frauen in Ost- und Westdeutschland weiterhin von steigender Bedeutung, 63. Jg. Berlin 1996, S. 467.
2 Roth, Kersten Sven: Der Westen als „Normal Null“: Zur Diskurssemantik von „Ost-Deutschland“ und „West-Deutschland“, in: ders/Wienen, Markus (Hrsg.) Diskurs­mauern. Aktuelle Aspekte der sprachlichen Verhältnisse zwischen Ost und West, Bremen 2008, S. 69-89.
3 Kuhn, Annette, 1994, Weibliche Wissens­produktion: neues Wissen über Frauen als Subjekte von Kultur und Geschichte, in: Jahrbuch für Pädagogik 1994, Geschlechter­verhältnisse und die Pädagogik, Peter Lang Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 1994, S. 115-137.
4 Bebel, August: Die Frau und der Sozialismus [1879], Dietz Verlag Berlin 1954. S. 575.
5 Mühlberg, Dietrich: Zur kulturhistorischen Verortung der DDR. Wie sich in der DDR ein kulturgeschichtliches Selbstverständnis herausbildete. In: Röseberg, Dorothee & Walter, Monika (Hrsg.): Die DDR als kulturhistorisches Phänomen zwischen Tradition und Moderne. Abhandlungen der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften, Band 63, 2019, S. 21-38.
6 Das „Volkseigentum“ wurde mit dem Ersten Zivilrechtsänderungs­gesetz, das die letzte DDR-Volks­kammer am 28.6.1990 verabschiedete, in „Staatseigentum“ umgetauft, damit es – juristisch korrekt – für westliche Eigentümer zur Verfügung gestellt werden konnte.
7 Engler, Wolfgang/Hensel, Jana: Wer wir sind. Die Erfahrung, ostdeutsch zu sein. Aufbau Verlag, Berlin 2018, S. 78 f.
8 Speigner, Wulfram: Soziologische Aspekte der Geburtenentwicklung, Protokoll der 36. Tagung des Wissenschaftlichen Rates für Sozialpolitik und Demografie am 23. September 1983, In: Protokolle und Informationen, Wissenschaftlicher Rat für Sozialpolitik und Demografie 3/83, Berlin 1983.
9 Lerner, Gerda: Die Entstehung des Patriarchats. Aus dem Englischen von Walmot Möller-Falkenberg, Campus Verlag Frankfurt/New York 1991 (im Original 1986).
10 BArch-DC20-19611, Positionspa­pier der Ministerin vom 6.6.1990
11 Einigungsvertrag. Sonderdruck aus der Sammlung Das Deutsche Bundesrecht, Nomos Verlagsgesell­schaft Baden-Baden, 2. revidierte Auflage 1990, S. 27.
12 BMFSFJ: Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf. Erster Gleichstellungsbericht. BT-Drucksache 17/6240, Berlin 2011, S. 62.
13 ALLBUS (Allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften) ist ein von Bund und Ländern finanziertes Forschungsdatenzentrum, dessen Sammlung von Daten über Einstellungen, Verhaltensweisen und Sozialstruktur der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland von GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften organisatorisch getragen und bereitgestellt wird. Die SPSS-Dateien wurden selbst ausgewertet.
14 Ockel, Edith: Gesundheit der Frauen und Gesundheitspolitik der DDR. In: Jahrbuch für kritische Medizin. „Frauen Gesundheit“, Jg. 24, Argu­ment Verlag Hamburg 1995, S. 105-121, hier S. 109.
15 Gerhard, Ute: Es geht um Herr­schaft, In: Wir Frauen, Frauen­kalender 1993, S. 59.