Die Sekte verbreitet kreationistisches Gedankengut, glaubt an die Wahrheit der biblischen Schöpfungsgeschichte und lehnt die Evolutionstheorie ab. Sie beruft sich auf biblische Prophezeiungen, etwa das zweiten Kommen Jesu Christi oder das Armageddon. Heutige Ereignisse werden in die Bibel hineininterpretiert und daraus politische Vorhersagen konstruiert. Wie im ersten Teil (MIZ 3/24) beschrieben, hält die Sekte Aussagen aus dem Umfeld von Trump zu „Wahlbetrug“ und „politisch motivierter Amtsenthebung“ für wahre Anzeichen des nahenden „Jüngsten Gerichts“. Medien und Großkonzerne sollen vom Dämon gesteuert sein; die Globalisierung mit Klimapolitik, globalem Handel, offenen Grenzen und der Aufgabe staatlicher Souveränität sollen zum Ende der Demokratien und somit zum Zusammenbruch der Weltordnung führen. All das sei in der Bibel vorausgesagt. Diese Deutungshoheit gilt als unumstößlicher und alternativloser Fakt. Die Bibel wird Tageszeitung und Grundsatz jeglicher politischen Deutung.1
Mit derartigem Rüstzeug dringt diese kleine Gruppierung mit Sitz Stuttgart-Vaihingen in alle Bereiche der Gesellschaft ein und verbreitet Ihr krudes Gedankengut. Besonders aktiv ist die Sekte auf YouTube mit diversen Vorträgen, die heutige Ereignisse mit Bibelstellen verknüpfen. Auch an Hochschulen fand sich das Himmlische Jerusalem regelmäßig ein und blieben jahrelang unter dem Radar. In Stuttgart und Freiburg hielt die Gruppe regelmäßig Vorträge. Nun stellte sich heraus, dass bei der Nutzung von Räumlichkeiten für diese Art von Vorträgen offensichtlich nur lasche Regelungen bestanden. Die Universitätsverwaltung hatte sich wohl schlicht nicht für die Sache interessiert.
Erst 2021 gab es eine parlamentarische Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Dabei ging es um die rechtliche Einschätzung zum Recht der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an Universitäten. Hintergrund war, dass es damals an 28 deutschen Universitäten insgesamt 38 Konfliktfälle gab.2
Der Wissenschaftliche Dienst kommt
zu der Einschätzung, dass Universitäten der Freiheit und Ausübung des Glaubens nicht im Wege stehen dürfe. Weiter heißt es aber, dass daraus nicht das Recht, Veranstaltungsräume zur Verfügung gestellt zu bekommen, hergeleitet werden kann. Nach dieser Auffassung wären Universitäten also nicht verpflichtet, für religiöse Veranstaltungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Der Wissenschaftliche Dienst sagt ausdrücklich: „So oder so könnte auch aus dieser Vorschrift lediglich ein Anspruch auf Zulassung der Hochschulgemeinde und ungestörte Ausübung ihres Glaubens abgeleitet werden und nicht ein Anspruch auf Nutzung von Räumlichkeiten oder ähnliches.“
Querdenker- oder Universitätsniveau?
Auf Grundlage der vorhandenen frei zugänglichen Vorträge des Himmlischen Jerusalem auf YouTube und dem Bericht eines Teilnehmers kann ohnehin geschlossen werden, dass es sich bei den Vorträgen weniger um religiöse oder spirituelle Veranstaltungen handelt, sondern eher um politische Vorträge, in denen Trumpismus und Querdenker-Thesen geäußert werden.
Auf Anfrage zu der Bereitstellung von Räumlichkeiten teilte uns das Kultusministerium Baden Württemberg am 6. November 2024 mit: „Die Gruppe ist bekannt. In wie fern sie aktuell an den Hochschulen agiert, werde ich beim zuständigen Wissenschaftsministerium anfragen. Die Gruppe ‘Himmlisches Jerusalem’ ist kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg. Wir behalten die Entwicklungen auf dem religiös-weltanschaulichen Markt stets im Blick und werden, wenn nötig, auch Anpassungen vornehmen oder ggfs. vor Angeboten warnen, sollten diese Rechtsgüter oder gar die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährden.“
Auf weitere Nachfragen antwortete zunächst der Rektor der Universität Stuttgart Peter Middendorf, dass derzeit ein „Prozess für Veranstaltungen externer Akteure“ erarbeitet werde, um einen angemessenen Umgang damit zu etablieren. Dann schob der Presseprecher der Hochschule nach, dass die Vorträge „nicht mit Wissen oder Billigung der Universitätsleitung, sondern vielmehr im Rahmen der Aktivitäten einer studentischen Hochschulgruppe“ stattgefunden habe. Da die formale Anerkennung von Hochschulgruppen satzungsgemäß der verfassten Studierendenschaft obliege, gebe es „Gespräche u.a. zwischen Rektorat und verfasster Studierendenschaft ..., ob und inwiefern Prozesse und Regelungen zur Zulassung von Hochschulgruppen und zur Buchung von Hörsälen weiterentwickelt werden können“.
Möglicherweise setzt in Stuttgart ein Umdenken ein, was eine allzu freizügige Vergabe von Nutzungsrechten für externe Veranstaltungen religiöser Gruppen angeht. Die Universität Freiburg hingegen hatte eine Anfrage zu den zahlreichen Vorträgen der Sekte unbeantwortet gelassen.
Exklusivitätsanspruch
Die Religionsgemeinschaft Himmlisches Jerusalem behauptet und erhebt den Anspruch, die einzig wahre Kirche zu sein. Diesen Anspruch erhebt due Gruppierung allerdings nicht exklusiv. So teilt das Christlich-orthodoxe Informationszentrum auf seiner Website mit: „Die Orthodoxe Kirche ist, wie wir bereits sagten, in der Tat, der Heiligen Schrift wie auch der Heiligen Überlieferung zufolge, und nach den historischen Gegebenheiten die wahre, historische Kirche. Deshalb benötigt sie kein besonderes Etikett, denn sie ist einfach die Kirche.“3
Religiöser Extremismus spielt eine zentrale Rolle bei der Radikalisierung von Einzelpersonen, insbesondere im Kontext von religiösem Terrorismus. Radikalisierungsprozesse verlaufen oft schleichend und können zu Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit führen. Sie stellen oft eine Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat dar, da sie Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Gleichberechtigung ablehnen und eigene Behauptungen zu den einzig wahren Fakten erklären. Sie propagieren eine Theokratie oder die Einführung religiöser Gesetze, die mit der säkularen Ordnung Deutschlands unvereinbar sind. Daher bleibt es wichtig, Wirken, Inhalte und Versuche, auf unsere Gesellschaft einzuwirken, weiter zu beobachten. Eine Aufgabe die nie endet.
Anmerkungen
1 https://www.youtube.com/watch?v=NhYcccir1oI&list=PLv6upg3v6e1Gg8-pEiX9SnovQpdj34gSa Zugriff; https://www.youtube.com/watch?v=RADH1-ETMTw; https://www.youtube.com/watch?v=ENPW-_jXMeE (Zugriff jeweils 17.1.2025).
2 Religiöse und weltanschauliche Hochschulgruppen an Hochschul- und Universitätsstandorten, 5.2.2021, WD 10 - 3000 - 073/20.
3 https://orthodoxe-bibliothek.de/index.php/der-boote/1993/5/529; vgl. auch Der Bote 1994-2, Über die Sekten.