Neuer Feiertag
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München fordert einen neuen Feiertag: Der 8. Mai soll als „Tag der Befreiung“ bundesweit zum gesetzlichen Feiertag werden. Als Ausgleich könne Christi Himmelfahrt gestrichen werden. Für den bfg München ist der 8. Mai „mit Sicherheit einer der wichtigsten, wenn nicht der wichtigste Tag in der (Vor-)Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“. Feiertage sollten „von der Mehrheit der Bevölkerung verstanden, mitgetragen und im besten Fall gelebt werden“. Angesichts der Tatsache, dass der Anteil der Christen an der Bevölkerung stetig sinkt und die aktiven Gläubigen mittlerweile eine Minderheit darstellen, sei es unverständlich, dass in Bayern nur drei von 13 gesetzlichen Feiertagen eine säkulare Begründung haben. „In einer immer säkularer und bunter werdenden Demokratie sind so viele christliche Feiertage nicht mehr zeitgemäß“, heißt es in einer Erklärung dazu.
Kirchentag
Die Aktionsgruppe 11. Gebot hat mit dem „Hängematten-Bischof“ für einen der wenigen Kontrapunkte auf dem diesjährigen Kirchentag in Würzburg gesorgt. Angesichts des Mottos „Hab Mut, steh auf!“ illustrierte die Großplastik des Künstlers Jacques Tilly, dass von „Aufstehen“ zumindest beim Thema Missbrauch nicht die Rede sein kann. Denn nicht einmal ein Prozent der Veranstaltungen widmete sich der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Reihen der Kirchen.
Zugleich wies die Aktionsgruppe darauf hin, dass der Kirchentag ohne öffentliche Mitteln nicht hätte stattfinden können: Rund 4,5 Millionen Euro – und damit 45% der Gesamtkosten – schossen Bund, das Land Bayern und die verschuldete Kommune für das „nicht nachhaltige Missionierungsfest“ (David Farago) zu. Wie unangemessen hoch die finanzielle Unterstützung ausfällt, zeigt ein Vergleich zum Umsonst & Draußen-Festival, das seit 1988 in Würzburg stattfindet. Dort kommen durchschnittlich fast dreimal so viele Besucher:innen, es werden aber noch öffentliche Zuwendungen in Höhe von rund 32.000 Euro vergeben.
„Ich bin Muslim“
Im März wurde eine „Akzeptanzkampagne für Vielfalt und Selbstbestimmung im Islam“ durchgeführt. Unter dem Slogan „Ich bin Muslim“ bzw. „Ich bin Muslimin“ wurden vier Motive auf Großplakaten in Berlin geklebt bzw. auf Postkarten in 300 Kneipen und kulturellen Einrichtungen ausgelegt. Zu sehen sind vier Situationen, die in stereotypen Vorstellungen über Muslime nicht vorkommen (egal ob diese nun von der AfD oder der Ditib verbreitet werden): eine muslimische Lehrerin ohne Kopftuch, eine offensichtlich interkulturelle Familie, ein schwules Paar und eine gesellige Szene mit einem Gläschen türkischem Raki. Verantwortlich dafür sind das Mernissi-de Gouges Bildungs- und Sozialwerk, die Ibn Rushd-Goethe Moschee und der Arbeitskreis Politischer Islam (AK Polis).
Mit der Aktion sollte gezeigt werden, dass ein Bekenntnis zum Islam keineswegs automatisch bestimmte Verhaltensweisen mit sich bringt, sondern dass auch für Muslime gilt, dass sie vielfältige Lebensformen pflegen und nur eine Minderheit sich an den Vorstellungen der religiösen Rechten orientiert. Der Projektleiter der Akzeptanzkampagne, Tugay Saraç von der Anlaufstelle für Islam & Diversity (AID), meint dazu: „Unsere Motive stehen für Individuen mit unterschiedlichen Biografien und freiheitlichen Lebensentwürfen. Sie unterscheiden sich deutlich von kollektivistischen Identitätsmodellen, wie sie von islamistischen Akteuren vertreten werden. Wir zeigen die wirkliche Vielfalt in Deutschland. Musliminnen und Muslime sind keine homogene Gruppe. Vielfalt ist Normalität.“
Gefängnisseelsorge
Der Humanistische Verband Deutschland (HVD) Berlin-Brandenburg hat in der Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow im Januar 2026 mit Gefängnisseelsorge begonnen. Es ist bundesweit das erste humanistische Angebot in diesem Bereich. Das Konzept orientiert sich an anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, in denen es bereits eine humanistische Gefängnisseelsorge gibt. Katrin Raczynski, Vorstandsvorsitzende des HVD Berlin-Brandenburg, sieht in dem neuen Seelsorgeformat „ein Angebot für Menschen, die sich eine weltlich-humanistische Begleitung wünschen“. Angesichts einer zu 80% konfessionslosen Bevölkerung gesteht sogar der brandenburgische Justizminister zu, dass es sich um „eine wichtige Ergänzung der bisherigen Angebote“ handelt, die auf die „weltanschaulichen Hintergründe der Gefangenen eingeht“ und Bedeutung für die Resozialisierung hat. Die Finanzierung erfolgt im Moment durch Lottomittel des Justizministeriums. Der HVD geht aber davon aus, dass die humanistische Gefängnisseelsorge nun institutionell verankert ist.
Podcast
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht dem Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern Sendezeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu. Ein paar Mal im Jahr kann er eine 15-minütige Sendung produzieren, die dann an einem Sonntag um 6.45 Uhr auf BR 2 ausgestrahlt wird. Oft wird die Form des Interviews gewählt, so auch für die Sendung im April. Da sprach Gislinde Nauy, stellvertretende Vorsitzende des bfg Bayern mit Gesa Birkmann, die zur Geschäftsführung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes gehört. Thema war, welche Gemeinsamkeiten Säkularismus und Feminismus haben.
Als wichtige Schnittmenge wurde die Selbstbestimmung benannt, was sich am Kampf gegen den § 218 zeigt, dessen ersatzlose Streichung die meisten säkularen Verbände fordern. Auch ein verpflichtender Ethikunterricht steht sowohl bei Terre des Femmes als auch beim bfg Bayern auf der politischen Agenda. Auch in Fragen der Kinderrechte gibt es Gemeinsamkeiten: Beide Organisationen lehnen die Verschleierung von Mädchen unter 14 Jahren im Klassenzimmer ab.
Gerade mit Blick darauf, dass die Anzahl der aktiven Frauen in der säkularen Szene eher gering ist, hofft der bfg Bayern, dass „dieses Gespräch der Auftakt zu einer umfassenderen Zusammenarbeit“ sein möge.
Tanzverbot
Auch dieses Jahr ist es in mehreren Städten gelungen, trotz des Tanzverbots am Karfreitag zu feiern. Am meisten war in München los, dort gab es von Gründonnerstag bis Karsamstag 60 Veranstaltungen in zahlreichen Clubs und Bars. Teil der Veranstaltungen war jeweils eine Erklärung des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München, worin dessen weltanschauliche Ausrichtung besteht. Diesen Bezug hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 2016 gefordert, nur unter dieser Voraussetzung könnte Tanzveranstaltungen zugelassen werden.
Während in München die Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat seit einiger Zeit reibungslos läuft, wurden in Stuttgart die sieben geplanten Veranstaltungen den Kirchen zur Begutachtung vorgelegt. Verhindern konnte das Ordnungsamt „Tanzen macht glücklich – Feiern gegen Tanzverbote“ nicht, allerdings musste ein detaillierter Ablaufplan eingereicht werden. Für die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Stuttgart zeigen sich in diesem Vorgehen „die Restbestände obrigkeitsstaatlicher Gefühlslenkung“.
In Bochum und Düsseldorf wurde nicht getanzt, dafür lief dort ein Film, der lange Zeit an Stillen Tagen nicht ausgestrahlt werden durfte (wie rund 700 weitere): Das Leben des Brian von Monty Python. Von Schwierigkeiten berichteten weder der Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!) noch Religionsfrei im Revier. Ganz anders in Dortmund. Dort wurde die Rocky Horror Picture Show gezeigt, allerdings hatte die zuständige Bezirksregierung Arnsberg dem Humanistischen Verband Deutschland (HVD) NRW nachhaltige Schwierigkeiten bereitet. Die Filmvorführung wurde erst am 26.3.2026 genehmigt, wodurch kaum noch Werbung dafür gemacht werden konnte. Der HVD hatte nicht mehr mit einem positiven Bescheid gerechnet und sich bereits auf eine Klage eingerichtet.
Auch einer von der Partei der Humanisten angemeldeten Demonstration in Köln wurden Steine in den Weg gelegt. Mit dabei sollte auch ein Lautsprecherwagen sein, aus dem tanzbare Musik zu hören sein sollte. Die Humanisten-Partei berichtet, dass in den Vorgesprächen durchgeklungen sei, die Musik aus dem Lautsprecherwagen sei als reine Unterhaltung zu sehen, was zu einer Ordnungsstrafe führen könne. In den Auflagenbescheid hat es diese Auffassung dann aber doch nicht geschafft.
