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Tanzen oder Beten – was ziemt sich am Feiertag?, Foto: Natalia Sobolivska/Unsplash
Staat und Kirche MIZ 3/24

Kritische Überlegungen zum Tanzverbot

Antonus Kardonnter

Seit dem maßgeblich vom Bund für Geistesfreiheit (bfg) München erstrittenen Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Oktober 2016 ist das Tanzverbot aufgeweicht: Gesetze ohne Ausnahmeregelungen verstoßen gegen das Grundgesetz. Die Feiertagsgesetze bestehen jedoch weiter und gerade konservative Regierungen betreiben eine strenge Durchsetzung des Tanzverbots an Stillen Tagen. Grund genug für einen Artikel, der eine grundlegende Kritik des Tanzverbots entwickelt. (MIZ-Redaktion)

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