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Auch wenn die Begleitung Sterbewilliger seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht mehr strafbar ist, gibt es weiterhin keine umfassende Rechtssicherheit. (Foto: Gaertringen / pixabay)
Staat und Kirche MIZ 2/24

Im Zweifel gegen den Angeklagten?
Zur Frage der Freiverantwortlichkeit aus juristischer Sicht

Robert Roßbruch

Im Frühjahr ergingen zwei Urteile gegen Ärzte, die Menschen geholfen hatten, sich das Leben zu nehmen. Es ging vor Gericht jeweils um die Frage, ob – angesichts einer psychischen Erkrankung der Betreffenden – die erforderliche Freiverantwortlichkeit bei der in den Tod begleiteten suizidwilligen Person vorgelegen habe. Sowohl das Landgericht Essen im Februar als auch das Landgericht Moabit im April beantworteten die Frage mit „Nein“ und verurteilten Dr. Johann Spittler und Dr. Christoph Turowski wegen Totschlags zu mehrjährigen Haftstrafen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (MIZ-Redaktion)

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