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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach steht eigentlich für eine evidenzbasierte und sich am wissenschaftlichen Kenntnisstand orientierende Medizin – im Fall des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz konnte er sich offenbar nicht durchsetzen. (Foto: Deutscher Bundestag, Thomas Trutschel / photothek)
Schwerpunktthema MIZ 2/24

Die Homöopathie, die Politik und die Ärzteschaft – eine aktuelle Gemengelage

Udo Endruscheit

Seit mehr als 40 Jahren genießt die aus wissenschaftlicher Sicht als Pseudomedizin geltende Homöopathie als „Besondere Therapierichtung“ das gesetzliche Arzneimittelprivileg. Bis 2004 und wieder ab 2012 war bzw. ist zudem den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, ganz oder teilweise für homöopathische Mittel und therapeutische Leistungen Erstattungen zu leisten. Letzteres beabsichtigte Gesundheitsminister Lauterbach zeitweilig zu beenden – und sieht sich nach einer Kehrtwende nun einem klaren Statement er organisierten Ärzteschaft zur Homöopathie gegenüber.

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