Blätterwald | Veröffentlicht in MIZ 1/20 | Geschrieben von Redaktion MIZ

Blätterwald … Freie Akademie / „Fundamentalismus“

Freie Akademie

Die Freie Akademie ist ein Beispiel für eine Nachkriegsorganisation des im weitesten Sinne freireligiösen Spektrums, in der in die nationalsozialistische Herrschaft Verstrickte und vom NS-Staat Verfolgte zusammenarbeiteten. Dieter Fauth beschreibt die von der Freien Akademie durchlaufene Entwicklung und ordnet sie in die Geschichte der Bundesrepublik ein.

Geprägt wird die frühe Akademie von der (nach Fauths Einschätzung echten) Überzeugung, im Namen von Freiheit und Toleranz „intellektuelle Diversität“ zu praktizieren. Die Kehrseite dieser für Forschung eigentlich günstigen Voraussetzung war, dass eine Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit führender Mitglieder zunächst nicht erfolgte und völkische Versatzstücke in der Akademie präsent blieben. Erst 1964 kam es zu ersten internen Konflikten, als junge Mitglieder der Akademieleitung vorwarfen, sich „ahistorisch und unpolitisch“ zu geben und eine kritsche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus nicht zu wünschen. 1980 erfolgte eine Neu­ordnung, die aber nicht dazu führte, dass sich die Organisation von belasteten Mitgliedern trennte. Erst seit einem Jahrzehnt befasst sich die Freie Akademie explizit kritisch mit ihrer eigenen Geschichte.
Fauth sieht in der Geschichte der Freien Akademie ein Beispiel letztlich erfolgreicher Vergangen­heits­bewäl­ti­gung, allerdings mit zwischenzeitlichen Rückschlägen und einer langen Anlauf­zeit (zugespitzt ließe sich sagen, dass diese erst begann, als die letzten belasteten Mitglieder gestorben waren). Im Ton unaufgeregt und durch umfangreiche Archivrecherchen untermauert, ist das Buch ein wichtiger Beitrag zur Geschichte des säkularen Spektrums.

Dieter Fauth: Die Freie Akademie in Beziehung zum Nationalsozialismus. Zell 2020, Verlag Religion & Kultur. 170 Seiten, kartoniert, Euro 15.-, ISBN 978-3-933891-35-8

„Fundamentalismus“

Vor einigen Jahren ging eine Karikatur durch die sozialen Medien, die einen militanten Islamisten (mit Gewehr und Sprengstoffgürtel), einen militanten Christen (mit rauchender Pistole vor einer „Abtreibungsklinik“) und einen militanten Atheisten (mit Bier und Out-Campaign-T-Shirt) zeigte (heute noch zu sehen beispielsweise auf http://coyotepr.uk). Die Zeichnung thematisierte den vor allem gegen den sog. Neuen Atheismus verstärkt eingesetzten Vorwurf, selbst fundamentalistisch zu sein. Traf die Bezeichnung anfänglich nur die weltanschauliche Position im engeren Sinne (etwa Aussagen, dass Glaube als Wahn einzuschätzen sei), wurde sie bald auf die politischen Vorstellungen des Säkularismus ausgedehnt und dient mittlerweile der religiösen Rechten als Kampfbegriff, mit dem gesellschaftliche Regeln, die für alle gelten, diskreditiert werden.

In den Blättern für deutsche und internationale Politik (März 2020) ist nun ein Artikel von Wolfgang Hecker erschienen, an dem sich ablesen lässt, welchen Einfluss derlei Gedankengut inzwischen auch außerhalb des rechten Spektrums hat. Unter dem Titel „Fundamentalistischer Säkularismus: Der Kampf gegen das Kopftuch“ spricht er sich dafür aus, die Verschleierung minderjähriger, nicht religionsmündiger Kinder im Schulunterricht zuzulassen. Inwiefern die gegenteilige Position als „Fundamentalismus“ anzusehen ist, wird im Text nicht ausgeführt. Die Verwendung des in der Bevölkerung weitestgehend negativ beladenen Be­griffs in der Überschrift kann somit als Teil des Framing gewertet werden, mit dem Hecker versucht, die Kritik am „Kinderkopftuch“ grundsätzlich zu delegitimieren. Auch der Einstieg dient diesem Zweck: Bemühungen, Mädchen vor der Festschreibung auf eine bestimmte Rolle zu bewahren, wird mit extrem rechten Positionen in Bezug gesetzt. Das von der jetzigen österreichischen Regierung verabredete Gesetz, entstamme „vollständig der Gedankenwelt der Vorgängerkoalition aus ÖVP und FPÖ“. Dass das Thema unter dem Slogan „Kampf gegen das Kopftuch“ verhandelt wird, macht ebenfalls deutlich, dass es bei Hecker mit einer „differenzierten Betrachtung“ (die er selbst mehrfach einfordert) nicht allzuweit her ist.

Auf den folgenden knapp vier Seiten führt Hecker aus, dass ein Verbot der Verschleierung minderjähriger, nicht religionsmündiger Kinder im Schulunterricht verfassungsrechtlich wohl nicht „tragfähig“ sei. Dabei beruft er sich vor allem auf das religiöse Erziehungsrecht der Eltern. Er wendet sich grundsätzlich gegen einen „didaktischen Laizismus“. Dieser wolle die ganze Gesellschaft erziehen und proklamiere „den Laizismus als eine alle verpflichtende Bedingung für das Zusammenleben“.

Damit liegt er ganz auf der Linie der gesellschaftlichen Vorstellungen der religiösen Rechten. Diese bemühen sich seit Jahrzehnten „ihre“ Kinder Einflüssen, die ihnen nicht passen, zu entziehen. Mit dem Werk­zeug des Erziehungsrechts zogen sie gegen Sexual­kunde und Evolutionstheorie im Bio­lo­gieunterricht, zu progressive Klassen­lektüren oder den Schwimm­unterricht zu Felde. Dass auch der Konflikt um das „Kinderkopftuch“ teilweise auf solche Kampagnen zurückzuführen ist (ähnlich wie die Konflikte um Gebetsräume an Universitäten), thematisiert Hecker nicht.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Verschleierung, den dahinterstehenden Wertvor­stellungen und den Folgen für Frauen und Gesellschaft unterbleibt völlig. Für Hecker ist das „Kopftuch“ legitimer Ausdruck gelebter Religiosität, für die „strenger traditionsorientierten Eltern“ bringt er mehr Verständnis auf als für Mädchen, die in ein Korsett religiöser Vorstellungen gepresst werden. Die Alternative – frei davon aufzuwachsen – wertet er durch Anführungszeichen ab.

Diese Argumentation ist nicht neu und auch dass sie mit rhetorischen Mitteln vorgetragen wird, die eher in der Tradition der Manipulation als der Aufklärung stehen, muss nicht überraschen. Bedenklich ist hingegen der Ort der Publikation. Wenn die renommierten Blätter einen derart unqualifizierten Beitrag ohne „Ko-Referat“ abdrucken, verdeutlicht dies, wie weit aus dem gesellschaftlichen Bewusstsein gerutscht ist, dass eine säkulare Ordnung tatsächlich die Grundlage eines gleichberechtigten Zusammenlebens ist.