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× Seit langem protestieren Gewerkschaften und säkulare Verbände gegen die im kirchlichen Arbeitsrecht ermöglichte Diskriminierung. Der Europäische Gerichtshof hat mittlerweile diese Auffassung bestätigt, das Bundesverfassungsgericht spricht weiterhin Recht im Sinne eines kirchlichen „Selbstbestimmungsrechts“, das sich in dieser Form im Grundgesetz gar nicht findet, Foto: Frank Nicolai Gekeler: Bundesverfassungsgericht stärkt kirchliches Arbeitsrecht

Einzelartikel MIZ 3/2025

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