Prisma | Veröffentlicht in MIZ 2/17 | Geschrieben von Frank Welker

Maaslose Zensur

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Folgen

Möglicherweise vermissen Sie in dieser Ausgabe unseren Netzreport. Dafürt gibt es einen Grund: Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, dass dazu geeignet ist, Religionskritik im Allgemeinen und Islamkritik im Speziellen einer umfassenden Zensur zu unterwerfen.

Heiko Mass ist ein klassischer Berufs
politiker modernen Typs. Geboren und aufgewachsen im Saarland, engagierte er sich schon früh politisch, war Jusovorsitzender und wurde Landtagsabgeordneter, Staatssekretär und schließlich Umweltminister des Saarlandes. Nach mehreren erfolglosen Anläufen Ministerpräsident zu werden, wurde er schließlich 2013 Justizminister im Bund. Schon früh engagierte er sich zudem innerhalb der Katholischen Kirche als Messdiener und in der katholischen Jugend. In Interviews betont er immer wieder, wie wichtig ihm sein Glaube sei. Kaum im Amt des Justizministers angekommen demonstrierte er auch seine Wandlungsfähigkeit. Zunächst als Gegner der Vorratsspeicherung gestartet, setzte er diese schließlich konsequent durch.

Im Zuge der Flüchtlingskrise zeigte sich dann, dass soziale Netzwerke mitunter überfordert sind Hetze und bewusst gefälschte Meldungen, also Hate Speech und Fake News, von ihren Plattformen zeitnah zu verbannen. So wurde 2015 zunächst eine Arbeitsgruppe zum Umgang mit strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken gebildet. Die Selbstverpflichtungen, die einige Unternehmen abgaben, reichten Maas jedoch nicht aus, es brauche gesetzliche Regelungen. Begründet wurde dies u.a. mit einer Studie der Plattform jugendschutz.net, die allerdings gravierende methodische Mängel aufwies.

Doch um was handelt es sich nun 
bei Hate Speech und Fake News? Da­rüber lässt sich nämlich trefflich streiten. So ist die Religion sicherlich unbestreitbar die Mutter aller Fake News. Und wer schon mal einen Blick in Bibel oder Koran geworfen hat, dem dürfte auch klar sein, dass Hate Speech kein Phänomen des Internetzeitalters ist. Konkret definiert der Entwurf nun folgende Straftatbestände: „Rechts­widrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.“

Hinter dieser Auflistung an Paragraphen verbergen sich u.a. das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Öffentliche Aufforde­rung zu Straftaten, Belohnung und Billigung von Straftaten, Beleidigungen und Verleumdungen. Kurios ist, dass die Verunglimpfung des Bundespräsi­denten vom Gesetz umfasst wird, die verfassungsfeindliche Verunglimpfung der Bundeskanzlerin (§ 90b StGB) dagegen nicht.

Nicht kurios, sondern höchst problematisch ist, dass der § 166, die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Re­ligionsgesellschaften und Weltanschau­ungsvereinigungen“ Aufnahme in das Gesetz gefunden hat. Dieses Relikt aus undemokratischen Tagen hätte längst abgeschafft werden müssen. Nicht zuletzt deshalb, weil es nicht selten zu absurden Urteilen kam und der Paragraph mit seinen unbestimmten Formulierungen dazu einlädt, das Gesetz besonders weit zu dehnen. Hinzu kommt, dass es sich beim § 166 um eine ausgesprochen komplexe Materie handelt. Die Vorstellung, juristische Laien, wie etwa die Angestellten von Facebook, könnten beurteilen, ob die für eine Strafbarkeit zwingende Möglichkeit einer Störung des öffentlichen Friedens vorliegt, ist geradezu absurd. Ungeachtet dessen verpflichtet das Gesetz Facebook, Instagram, Twitter & Co dazu, Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu entfernen, wenn sie offensichtlich rechtswidrig sind. Für nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte gilt eine Frist von sieben Tagen. Zudem muss die Plattform die betreffenden Inhalte für eine eventuelle Strafverfolgung speichern und zwar unbefristet. Zwar wurde nach heftiger Kritik an dem Gesetzesentwurf die Möglichkeit geschaffen, für schwierige Fälle ein Schiedsinstanz anzurufen. Praktisch dürfte diese jedoch bei der Vielzahl der von den Betreibern zu bearbeitenden Fällen keine Rolle spielen. Sehr viel wahrscheinlicher ist es, dass aus Furcht vor dem irrsinnig hohem Bußgeld (5 Millionen Euro) lieber zu viel als zu wenig gelöscht wird. Ohnehin lässt sich dies schon jetzt feststellen. So ist gerade beim Thema Islam zu beobachten, dass Kritiker dieser Religion besonders häufig gesperrt werden. Allein aus meinem nicht besonders großen Freundeskreis hat es eine ganze Reihe von Leuten erwischt; zuletzt mit Abdel-Hakim Ourghi sogar einen der Mitbegründer der neuen liberalen Moschee in Berlin. Vielfach war der Gund für die Sperre aber keineswegs ein rechtswidriger Inhalt, sondern dass muslimische Gruppen Kritiker mit Beschwerden bei Facebook überziehen, bis sie Erfolg haben.

Eine andere Frage ist, wie lange dieses Gesetz Bestand haben wird. Denn schon bei der Expertenanhö­rung im Rechtsausschuss des Bundes­tages haben fast alle berufenen Sach­verständige den Entwurf von Heiko Maas kritisiert. Mehr als die Hälfte der Fachleute sah in dem Gesetz sogar einen Verfassungsbruch. Selbst der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte die Pläne von Maas mit scharfen Worten. All diese Bedenken hat der Justizminister letztlich zur Seite gewischt und das Gesetz durchgeboxt. Doch damit sind die Wünsche von Heiko Maas, das Internet zu kontrollieren noch nicht alle erfüllt. Nun sollen als Nächstes Google & Co ihre Algorithmen staatlich kontrollieren lassen.