Muth: Verbot der religiösen Voraustrauung

Titelthema MIZ 4/16

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Beschreibung

Als am 1. Januar 2009 das „Personenstandsrechtsreformgesetz“ in Kraft trat, war darin das Verbot der religiösen Voraustrauung nicht mehr vorgesehen. Erstmals seit 1875 war nun wieder eine religiöse Trauung möglich, ohne dass das Paar zuvor beim Standesamt gewesen sein musste. Was auf den ersten Blick erscheinen mag wie die Beseitigung eines Überbleibsels aus dem sog. Kulturkampf, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Möglichkeit, religiösem
Recht wieder Geltung zu verschaffen.