Schedel: Söders Kreuzerlass abgewiesen

Staat und Kirche MIZ 3/22

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Beschreibung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen von 25 Einzel­personen sowie des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Bayern und des bfg München gegen die Anordnung, „im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ... als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayern gut sichtbar ein Kreuz anzubringen“, abgewiesen. Wer sich die Urteilsbegründung durchliest, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Rechtsstaat und Satire manchmal nicht allzuweit auseinanderliegen.

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