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Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 23.2.2005 (BVerwG 6 C 2.04) den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das Recht auf ein ihrem Selbstverständnis entsprechendes und von der formalen Mitgliedschaft unabhängiges Kriterium für Zughörigkeit zugestanden. Vor diesem Hintergrund plädiert Ralf Schöppner von der Humanistischen Akademie für das Kriterium „praktische Zugehörigkeit“, das den neuen gesellschaftlichen Realitäten besser gerecht werde als „Mitgliedschaft“. (MIZ-Redaktion)
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