Faith-Moschee in Bremen-Gröpelingen (Foto: © HanFSolo / wikimedia commons CC BY-SA 3.0)
Staat und Kirche MIZ 3/23

Das Bremer Wahlrecht nutzt fundamentalistisch-religiösen Gruppen

IBKA Bremen

Unlängst hat die Fraktionsvorsitzende der Bremer Grünen, Henrike 
Müller, eine Änderung des Bremer Wahlrechts eingefordert. Be­grün­det hat sie diesen Vorstoß mit der personellen Zusammen­setzung der Bürgerschaftsfraktionen nach der letzten Wahl im Mai. Durch das Personenwahlrecht waren die von den Parteien auf­gestellten Listen zum Teil verändert worden und deutlich mehr Männer als Frauen sowie in einigen Parteien auch mehr Menschen mit Migrationshintergrund durch das Wähler:innenvotum in die Bürgerschaft gewählt worden. Diese Beobachtung ist zunächst richtig. Es lohnt sich jedoch genau hinzuschauen, denn es sind nicht einfach die Männer oder Personen aus großen Zuwander:innengruppen, die gewonnen haben.

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