Staat und Kirche MIZ 1/16

Bundesarbeitsgericht
Deutsches Kirchenarbeitsrecht muss zum Europäischen Gerichtshof

Corinna Gekeler

Mit der Diskriminierung Konfessionsloser, Andersgläubiger, Homosexueller und Wiederverheirateter durch kirchliche Arbeit­geber könnte bald Schluss sein. Das Bundesarbeitsgericht wendet sich nämlich an den Europäischen Gerichtshof, um prüfen zu lassen, inwiefern die deutschen Sonderrechte von der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz abweichen (8 AZR 501/14).

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