Ein Blick in den Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofes. (Foto: Stefan64 / Wikipedia)
Schwerpunktthema MIZ 2/18

„Kirchliche Hardliner sehen keinen Veränderungsbedarf“
Ein Gespräch mit Corinna Gekeler über das Kirchliche Arbeitsrecht im Lichte der jüngsten europäischen Rechtsprechung

Redaktion MIZ und Corinna Gekeler

Dass das diskriminierende Kirchliche Arbeitsrecht sich nicht im Einklang mit dem Geist europäischer Rechtsvorschriften befindet, wurde spätestens unverkennbar, als von der Europäischen Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens geprüft wurde. Denn das deutsche Antidiskriminierungsgesetz (AGG) entspricht in dem einschlägigen Paragraphen über die Kirchen ganz offensichtlich nicht der europäischen Richtlinie. Damals gelang es der Bundesregierung noch, den drohenden Schritt abzubiegen, und alles blieb beim Alten. Jetzt sieht es so aus, als würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit zwei Entscheidungen dafür sorgen, dass vielleicht doch wieder Bewegung in die Sache kommt.

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Staat und Kirche MIZ 1/16

Bundesarbeitsgericht
Deutsches Kirchenarbeitsrecht muss zum Europäischen Gerichtshof

Corinna Gekeler

Mit der Diskriminierung Konfessionsloser, Andersgläubiger, Homosexueller und Wiederverheirateter durch kirchliche Arbeit­geber könnte bald Schluss sein. Das Bundesarbeitsgericht wendet sich nämlich an den Europäischen Gerichtshof, um prüfen zu lassen, inwiefern die deutschen Sonderrechte von der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz abweichen (8 AZR 501/14).

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