Damit suizidwilligen Menschen das Recht auf Freitodbegleitung zugestanden wird, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört auch, dass die Betroffenen über die für sie verfügbaren Möglichkeiten informiert wurden und darüber nachgedacht haben, Foto: Nguyenhonstudio / pixabay
Staat und Kirche MIZ 3/24

Freitodbegleitung und psychische Krankheit
Über die Ansprüche an die Freiverantwortlichkeit 
des Sterbewunsches. Eine Begriffserläuterung

Dieter Birnbacher

Mit seinem bahnbrechenden Entscheid vom Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Freiverantwortlichkeit zum Schlüsselbegriff der Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit der Freitodbegleitung gemacht. Allein das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen von Freiverantwortlichkeit soll darüber entscheiden, ob es rechtens ist, einem anderen Menschen bei der Umsetzung seines Entschlusses zu helfen, seinem Leben ein früheres Ende zu setzen, als es natürlicherweise zu Ende gehen würde.

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