Eingeschränkte Formen von Religionsfreiheit finden sich in Europa bereits, bevor bürgerliche Menschenrechtsvorstellungen in der Aufklärung an Bedeutung gewinnen. Sie sind auf die Folgen der Reformation zurückzuführen und häufig nur Ausdruck der Erkenntnis, dass die Glaubensspaltung (zumindest vorerst) nicht mit Gewalt rückgängig gemacht werden kann. Vereinzelt wurden auch kleinere Bekenntnisse toleriert, bis 1789 in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte festgeschrieben wurde, dass „niemand … wegen seiner Meinungen, selbst religiöser Art, beunruhigt werden“ solle, „solange ihre Äußerung nicht die durch das Gesetz festgelegte öffentliche Ordnung stört“. Mit Heiner Bielefeldt sprach MIZ über die heutige Situation des Menschenrechts Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
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