Staat und Kirche MIZ 1/17

Gleiches Recht für alle. Wer stört hier eigentlich wen?
Gedanken zum nordrheinwestfälischen Feiertagsgesetz

Rainer Ponitka

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schützt die Sonn- und Feiertage durch den aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Artikel 139: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Es geht also um staatlich anerkannte Feiertage – nicht um in erster Linie religiöse Feiertage. Dennoch können diese Feiertage einen religiösen Bezug aufweisen, allerdings ohne dass der Staat – als „Heimstatt aller Bürger“ – sich diesen zu eigen macht. Artikel 139 WRV vermittelt keine besonderen Rechte oder Pflichten.1 Auch sagt er nichts darüber aus, was eine „seelische Erhebung“ ist oder wie sie zu gestalten sei.

... mehr
Staat und Kirche MIZ 1/18

„Der schlechteste Tag des Jahres für einen religionsübergreifenden Feiertag“
Ein Gespräch mit Michael Fürst über den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag

Redaktion MIZ

Nach Schleswig-Holstein und Hamburg will nun auch Niedersachsen den Reformationstag zum gesetzlichen Feiertag machen – obwohl die Entscheidung aus unterschiedlichen Richtungen kritisiert wurde. Auch aus den Jüdischen Gemeinden wurde Ablehnung signalisiert. Für die MIZ sprach Petra Bruns mit Michael Fürst, dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen.

... mehr