Allgemeines | Veröffentlicht in MIZ 1/26 | Geschrieben von Christoph Lammers

Öffentlichkeit – Streitraum oder zu verwaltendes Risiko?

Zensur beginnt selten mit einem Verbotsschild. Sie beginnt viel häufiger mit einer (parlamentarischen) Anfrage, einer unterschwelligen Drohung, einem juristischen Hinweis, einem „muss das wirklich sein?“. Sie beginnt dort, wo politische Institutionen nicht mehr aus Überzeugung entscheiden, sondern aus Furcht vor dem nächsten Aufschrei, der nächsten Kampagne, dem nächsten Vorwurf. Und sie beginnt oft genau dann, wenn – wie das Beispiel der AfD zeigt – Ideolog*innen gelernt haben, dass sie nicht einmal mehr selbst verbieten müssen, um andere zum Schweigen zu bringen. Für Säkulare ist das keine abstrakte Dystopie, sondern eine quälende Erinnerung daran, wie zerbrechlich die Freiheit des offenen Wortes ist. Denn, wer ohne religiöse Verblendung lebt, ist auf eine streitbare Öffentlichkeit angewiesen, in der nichts sakral geschützt, sondern alles argumentativ umkämpft bleiben darf.

Genau deshalb hat dieser alte Zen­surreflex eine so unangenehme Aktualität: § 166 StGB, die Erinnerung an eine Rechtsordnung, die religiöse Gefühle nicht nur schützen, sondern Kritik unter Strafverdacht stellen kann. Man muss den Gottesläs­te­rungsparagraphen an dieser Stelle nicht erklären, um seinen politischen Geruch zu erkennen. Er steht für ein System, in dem Mächtige festlegen, was gesagt werden darf und was als zu frech, zu freihändig, zu respektlos gilt. Wer heute über Zensur spricht, spricht nicht über museale Vergangenheit. Er spricht über ein Muster, das wiederkehrt: Kritik soll nicht widerlegt, sondern administrativ entschärft werden. Genau darin liegt für Ungläubige die Pointe des Problems. Wenn öffentliche Rede wieder stärker von Rücksicht auf Druck, Empfindlichkeiten und Machtverhältnisse bestimmt wird, dann ist die offene Auseinandersetzung nicht mehr selbstverständlich. Dann steht auch die konfessionsfreie, skeptische, religionskritische Stimme wieder am Rand.
Die autoritäre Versuchung ist dabei erstaunlich modern. Sie braucht keine Kanzel, von der gepredigt wird, keine Zensoren mit Schlapphut, keine formalen Publikationsverbote und keine großen Gesten. Sie arbeitet mit der Infrastruktur der Verunsicherung. Die AfD hat das verstanden und übt Druck vor allem dort aus, wo demokratische Institutionen verletzlich sind: in Kommunen, Bibliotheken, Hochschulen, Stiftungen, Kulturverwaltungen. Die Methode ist simpel und wirkungsvoll zugleich. Eine Anfrage hier, eine öffentliche Empörung dort, dazu der Hinweis auf mögliche rechtliche Folgen oder die Behauptung, eine Veranstaltung verletze das Neutralitätsgebot. Schon wird aus einem Diskursangebot ein Risiko. Schon beginnt das vorauseilende Nachgeben. Schon wird aus einer offenen Entscheidung eine defensive Ausweichbewegung.
Das Gefährliche daran ist nicht nur der einzelne Eingriff, sondern die Gewöhnung an ihn. Denn Zensur wirkt nicht nur auf das betroffene Ereignis, sondern auf die gesamte Umgebung. Wenn Veranstalter*innen erleben, dass eine Lesung, ein Kongress oder ein Podium wegen politischem Druck wackelt, entsteht ein Lehrstück für alle anderen: Man kann es sich auch sparen. Genau daraus wächst Selbstzensur. Und Selbstzensur ist oft wirksamer als offenes Verbot, weil sie den Konflikt gar nicht mehr sichtbar werden lässt. Die Öffentlichkeit schrumpft, ohne dass man ihr die Türen zuschlägt. Sie lernt, sich selbst zu begrenzen. Das ist die perfideste Form der Kontrolle, weil sie sich als Vorsicht ausgibt.

Ich möchte dies anhand von drei Bei­spielen exemplifizieren.

Als erstes Beispiel möchte ich die von der Stadt Magdeburg zunächst abgesagte Lesung mit dem Journalisten und Aktivisten Arne Semsrott ins Feld führen. Was war passiert? Sems­rott sollte am 5. Juni ursprünglich in der Stadtbibliothek Magdeburg aus seinem Buch Gegenmacht – Die Zivil­gesellschaft schlägt zurück lesen – die Stadtverwaltung zog die Zusage kurz­fristig zurück. Als Grund für die Absage wurde politischer Druck vermutet, da die AfD zuvor eine kritische Anfrage im Stadtrat gestellt hatte. Beobachter*innen gingen davon aus, dass Stadt vor der AfD „eingeknickt“ sei. Die Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) wies politische Einflussnahme zurück und sprach von einem „Missverständnis“. Wieso es sich um ein „Missverständnis“ handelte, blieb zunächst unbeantwortet. Denn Tatsache ist, dass die Ober­bür­germeisterin eine Prüfung „der politischen Neutralität“ Semsrotts erbeten habe. Die spätere Kehrtwende kam erst nach öffentlicher Kritik am politischen Vorgehen. Entscheidend an dieser Stelle ist die politische Botschaft: Eine Stadtbibliothek, also ein Ort der freien Information, lässt sich offenbar einschüchtern. Eine Kommune, die eigentlich Debatte ermöglichen sollte, reagiert defensiv, als müsse sie sich vor Kritik verstecken. Der Fall ist deshalb kein lokales Missverständnis, sondern ein Signal an alle Kulturinstitutionen: Wer angreifbar ist, soll sich vorsorglich klein machen.
Nicht weniger beunruhigend ist der Streit an der TU Berlin um den Jugendkongress Take back the future, des Sozialistisch-Demokratischen Stu­dierendenverbands (Linke.SDS). Dem­nach sei der Kongress unter Druck geraten, weil mehr als ein Dutzend Veranstaltungen aus dem Programm gestrichen werden sollten. Grund dafür war die Forderung der AfD nach politischer Neutralität der Univer­sität. Sie wollte damit die kritische Aus­einandersetzung mit der völkisch-
autoritären Ideologie der AfD unterbinden. Auch hier ist die Logik dieselbe: Nicht das Argument soll gewinnen, sondern die (juristische) Drohkulisse. Hochschulen sind aber keine Schutzräume für politisches Wegducken. Wer an einer Universität aus Angst vor Angriffen linke, antifaschistische oder sozialistische Debatten begrenzt, macht die Institution nicht neutraler, sondern ärmer. Die Frage ist nicht, ob dort „zu viel Politik“ stattfindet. Die Frage ist, warum ausgerechnet die Angst vor der AfD so schnell in institutionelle Selbsthemmung umschlägt.
Die Causa Wolfram Weimer verschiebt die Sache noch einmal auf eine andere Ebene, ohne das Grundmuster zu verlassen. Kulturstaatsminister Wolf­ram Weimer (parteilos) strich kürzlich drei Buchhandlungen – Zur schwan­kenden Weltkugel (Berlin), The Golden Shop (Bremen) und Rote Straße (Göttingen) – aus der Liste der vorgesehenen 118 Träger des Deutschen Buchhandlungspreises und berief sich dabei auf verfassungsschutzrelevante 
Erkenntnisse sowie auf das sogenannte Haber-Verfahren. Weimer über­stimmte damit die Entscheidung der unabhängigen Jury, die diese drei Buch­läden ursprünglich für den Preis nominiert hatte, und begründete es mit der Pflicht, den staatlich finanzierten Preis nicht an „Feinde des Staates“ zu vergeben. Juristisch ist der Fall klar: Das Verwaltungs­gericht Berlin untersagte Weimer vorläufig, die Betreiber der Buchläden als „Extremisten“ zu bezeichnen. Mittlerweile hat er dieses Urteil akzeptiert und verzichtet auf Rechtsmittel. Problem gelöst? Keineswegs. Das Problem ist nicht nur der politische Reflex, missliebige Buchläden auszuschließen. Das Problem ist die Struktur des Verfahrens selbst: Der Verfassungsschutz prüft im Hintergrund, die Betroffenen erfahren nichts über die konkreten Vorwürfe, und die Entscheidung bleibt für sie kaum angreifbar. So entsteht eine geheime Vorzensur im Verwaltungsstil. Der Staat sagt nicht offen: Du darfst nicht. Er sagt: Wir wissen etwas über dich, aber du erfährst es nicht. Genau diese Asymmetrie macht das Verfahren so problematisch.
Dabei ist der Zugriff ideologisch durchaus aufschlussreich. Wenn mit dem Verweis auf Extremismus aus­gerechnet Buchhandlungen aus Förder­zusammenhängen entfernt werden, wird Kulturpolitik in ein Miss­trauens­regime verwandelt. Statt offener Begründung gibt es stille Aktenlage. Statt öffentlicher Debatte gibt es geheime Einschätzung. Statt einer fairen Auseinandersetzung mit Positionen wird ein Verdacht verwaltet. Das mag sich als Schutz der Demokratie ausgeben. Tatsächlich aber verschiebt es die Grenze dessen, was demokratisch noch zumutbar ist. Wer solche Verfahren normalisiert, normalisiert den Gedanken, dass politische Missliebigkeit genügt, um Öffentlichkeit zu beschneiden.
Wir als Konfessionslose und Atheis­t*innen sollten diese Entwicklung als das verstehen, was es ist: Eine ernstzunehmende Bedrohung des öffentlichen Raums, in dem gesellschaftlich relevante Fragen verhandelt werden. Ein öffentlicher Raum, welcher von uns gegen die Macht der Kirchen(verbände) erkämpft wurde. Wir sind in besonderem Maße auf diesen öffentlichen Raum angewiesen. Ein öffentlicher Raum, der Widerspruch nicht scheut. Ein Raum, in dem die Möglichkeit besteht, religiöse, moralische und kulturelle Gewissheiten in Frage zu stellen. Ein Raum, in dem gestritten und nach dem besseren Argument gesucht wird. Ein Raum, in dem die Vielfalt und die Freiheit verteidigt und dem religiösen Extremismus widersprochen wird. Wenn nun aber Institutionen anfangen, aus Angst vor politischem Druck oder unter Rückgriff auf geheime Prüfungen zu filtern, dann betrifft das nicht nur die üblichen Verdächtigen. Dann betrifft es jede Stimme, die keine sakrale Rückendeckung besitzt. Es betrifft auch und zuallererst die religionskritische Stimme. Und es betrifft die aufgeklärte Öffentlichkeit insgesamt.
Deshalb darf man diese Entwicklung nicht kleinschreiben. Wer heute eine Lesung absagt, morgen einen Kongress schrumpft und übermorgen Buch­hand­lungen per Geheimprüfung aussortiert, baut nicht bloß einzelne Fehl­entscheidungen aufeinander. Er normalisiert die Idee, dass öffentliche Rede immer dann zurückzutreten habe, wenn sie Widerstand erzeugt. Doch genau dann beginnt der autoritäre Reflex: Die Angst wird zum heimlichen Ordnungsprinzip. Und wer sich an diese Ordnung gewöhnt, hat schon verloren. Eine demokratische Gesellschaft muss nicht jede Provokation lieben. Aber sie muss die Zumutung aushalten, dass Kritik weh tun kann. Wenn sie das nicht mehr kann, ist sie nicht tolerant geworden, sondern ängstlich und feige.
Darum ist die Frage nach Zensur keine akademische Debatte für Spe­zialist*innen, sondern eine politische Nagelprobe. Sie entscheidet darüber, ob Öffentlichkeit noch als Streitraum existiert oder nur noch als verwaltetes Risiko. Sie entscheidet darüber, ob Institutionen Rückgrat zeigen oder sich reflexhaft beugen. Und sie entscheidet darüber, ob Konfessionslose, Atheist*innen und andere kritische Stimmen ihre Ansichten noch selbstverständlich äußern können oder ob auch sie lernen müssen, sich zu zensieren, bevor es andere für sie tun. Genau an diesem Punkt wird aus einem einzelnen Fall ein gesellschaftliches Symptom. Mit dem Beitrag in dieser Ausgabe zu Jürgen Habermas erinnern wir daran, dass die Vernunft des besseren Arguments nur dort eine Chance hat, wo die Öffentlichkeit nicht vorher verstummt. In diesem Sinne, Geschichte wird gemacht!