Im Programm für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 (dieser Text wurde vor der Wahl verfasst) stellte die AfD sehr konkrete schulpolitische Forderungen. Darin machte sie deutlich, dass sie dabei aus Rache agitiert, da in der Schule noch zu viele Lehrer aktiv sein dürfen, die sich gegen die AfD stellen: „Weiterhin soll die Schule die Kinder politisch erziehen, was allzu oft in einer einseitigen Indoktrination gegen gesunden Patriotismus ausartet und bis hin zu offener Hetze gegen die AfD führt.“
Selbstverständlich veranstaltet ein Gemeinwesen Schule zur Sicherstellung seiner Fortexistenz. Das ist immer so, und die AfD verdeckt nur, dass sie von Schule genau diese Funktion erwartet – nur halt zu Gunsten einer nach ihren Vorstellungen organisierten Ge-
sellschaft. Die AfD will „optimale Förderung und beste Bildung für alle“, was erstmal eine ziemlich leere Floskel ist. Erst in Verbindung mit den migrationspolitischen Leitlinien wird deutlich, dass mit „alle“ alle deutschen Kinder gemeint sind. Für sie will die AfD „ein Zurück zur guten pädagogischen Tradition“, mit einem autoritären Lehrer, der den Kindern vermittelt, dass Leistung sich lohne. Aktuell stattfindende Vermittlung von wertgebundenen Inhalten in der Schule nennt das Programm „Indoktrination“ – ohne zu kennzeichnen, wo der methodische Unterschied zwischen ihrer und der demokratischen Wertebildung liegen soll. Das Programm ist ein Zurück in die 1950er Jahre, das allerdings nur auf der inhaltlichen Ebene etwas ändern will, nicht auf der funktionellen. Dabei verstrickt sich die AFD in unauflösbare Widersprüche, wenn sie für Lehrer ein „strenges Neutralitätsgebot“ fordert, zugleich von diesen aber verlangt, die Schüler durch nationalistischen Kitsch (Deutschlandfahne hissen, Nationalhymne singen) verstärkt auf ihre Subsumtion unter die Passidentität zu verpflichten.
Doch nicht nur im Wahlkampf schießt die AfD schwer gegen die öffentliche Schule. Schon zuvor klagte sie immer das gesamte System an, wenn ihr einzelne Lehrer nicht passten und baute ein Online-Meldeportal auf, um ihr missliebige Lehrer anzuprangern. Dabei benutzt sie bis jetzt immer wieder den Beutelsbacher Kon-
sens als Argumentationshilfe gegen Lehrer, die etwas ihr nicht Genehmes geäußert haben. In völliger Verkennung von dessen tatsächlichen Inhalt – Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, Befähigung zum eigenständigen Urteilen – wird dann eine Neutralitätspflicht abgeleitet, die es so im Originaltext nicht gibt. Vielmehr will der Beutelsbacher Konsens das Schulsystem vor Kräften wie der AfD schützen. Auch Siegfried Schiele, 1976 als Vorsitzender der Landeszentrale für Politische Bildung in Baden-Württemberg Organisator der Beutelsbacher Tagung, auf der diese politdidaktischen Grundlinien formuliert wurden, hält es für absurd, dass rechte Parteien sich mit ihrer Abweichung von Verfassungsrechten auf einen verfassungsrechtlich relevanten Grundsatz beziehen. Dies machte er zuletzt 2016 in einem Interviewband in Bezug auf die NPD deutlich.
Anekdotische Berichte aus der Kommunalpolitik – hier lohnt genauere Forschung – zeigen, dass die AfD auch im Westen mit ihrem Auftreten erfolgreich ist: In den Schulausschüssen herrscht ein ganz anderes Klima, seit AfD-Vertreter breitbeinig mit am Tisch sitzen und sachfremd lospoltern.
Hausunterricht
Dass die AfD in Sachsen-Anhalt forderte, einen geprüften Hausunterricht dem schulischen Unterricht gleichzustellen, freut vor allem extrem religiöse Kräfte. Von dieser Seite haben die Angriffe gegen die Schulpflicht in den letzten Jahren etwas abgenommen, was aber vor allem daran liegt, dass das Schulsystem ihnen immer mehr entgegenkommt. In Bezug auf muslimische Schüler gilt dies besonders durch den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts. An fang Juli wurde in Münster die bundesweit erste Fakultät für Islamische Theologie gegründet – hier werden auch Lehrer für islamischen Religionsunterricht ausgebildet –, das Fach hat sich somit auch universitär etabliert.
Für konservativ-christliche Eltern hingegen, die sich an zu weltlichen Inhalten stören – koedukativer Sportunterricht, evolutionäres Grundwissen, als gefährlich empfundene Schullektüren –, ergeben sich immer mehr Möglichkeiten einer Beschulung an privaten Schulen freier christlicher Schulträger. Eltern müssen ihre Kinder nicht mehr wie zu Anfang der 2000er vor den Ordnungs- und Jugendämtern verstecken, wenn sie die Inhalte der staatlichen Schulpflicht umgehen wollen. Das Angebot freikirchlicher, evangelikaler und sonstig konfessioneller Schulen aller Stufen, bei denen stramm christliche Eltern eine zu diesseitsorientierte Beschulung ihrer Kinder nicht befürchten müssen, wird seit Jahren stark ausgeweitet. Viele dieser Schulen firmieren unter dem Namen August Hermann Francke – beispielsweise in Gießen und mehrfach im Kreis Lippe. Der Pietist Francke (1663–1727), viel zitiert in Katharina Rutschkys Textsammlung Schwarze Pädagogik, leitete die Prügelstrafe theologisch her, ebenso dass die Kinder sich für die Züchtigung bei den Eltern noch bedanken müssen. Genauso wichtig war Francke, dass die Kinder an seinen Anstalten dauerhaft überwacht und kontrolliert werden. Auch dies ist theologisch fundiert: wie Gott die Menschen unablässig beobachtet, so sollen auch die Eltern ihrem Kind keinen Freiraum geben.
Die Schulen christlich-fundamentalistischer Träger liegen oft in kleineren Orten und nutzen die Immobilien verloren gegangener Hauptschulen. Sie bieten ähnlich den Waldorfschulen einen Fahrdienst an, mit dem ein großer Einzugsradius erreicht werden kann. Durch die teilweise langen Fahrtzeiten bleiben die Schüler den ganzen Tag unter sich, also in ihrer religiösen Community. Eine christliche Schulgründung stellt immer auch einen Angriff auf das öffentliche Schulsystem dar, weil es diesem Schüler entzieht, zugleich aber auch deutlich machen will, dass es dazu eine Notwendigkeit gebe, d.h. dass die öffentliche Schule kein Angebot für alle sei.
Die Schulbildung steht also unter Druck. Allerdings immer mit der Fragestellung, wie sie die Kinder am besten der ideologischen Ausrichtung der Erwachsenen anpassen kann. Die eher herrschaftskritische Frage, ob Schule überhaupt sinnvoll ist, in den 1970er Jahren populär vorgebracht von Institutionskritikern wie Ivan Illich oder dem Pädagogen John Holt, wird dagegen in Wissenschaft und Praxis kaum noch diskutiert.
Da Schule aufgrund ihrer Bedeutung ein Allerweltsthema ist und jeder sich durch seinen eigenen Schulbesuch als Experte wähnen kann, wundert es nicht, dass jede politische und religiöse Splitterbewegung eigene schulische und pädagogische Forderungen aufstellt. Dabei ist aufseiten der religiösen Rechten in letzter Zeit besonders die Schetinin-Pädagogik aufgefallen, die in der esoterischen Anastasia-Bewegung gründet (vgl. MIZ 3/25). Hier gibt es bereits erste Versuche von Schulgründungen. Externenprüfungen ohne Schulbesuchspflicht, wie es sich Anastasia-Anhänger und andere Rechtsesoteriker wünschen, werden derzeit in keinem Bundesland genehmigt. Hausunterrichtung durch die Eltern wird nur in sachlich begründeten Einzelfällen (bspw. Krankheit oder beruflich bedingte Dauerreise) genehmigt. Besonders auf dem dubiosen freien Markt der schulunterstützenden Angebote (Nachhilfe, Lehrerweiterbildung etc.) tummeln sich hingegen weitere esoterische Angebote, deren Ideen in reaktionären Weltbildern wurzeln.
Um dem undialektischen Argument zuvorzukommen, Angriffe von rechts würden das Bestehende adeln: Reaktion auf Kritik von der falschen Seite sollte nicht zu einer Verteidigung des Status Quo führen.
Zitat aus dem AfD-„Regierungsprogramm“, IV. Schulbildung, 26. Bildungspflicht statt Schulzwang!
„In allen Fragen zu Bildung und Erziehung der Kinder müssen die Eltern das letzte Wort haben. Wir wenden uns entschieden gegen alle Versuche des Staates, sich in die Erziehung der Kinder einzumischen. Da die Schulen immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln, verstehen wir Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen. Wir werden deshalb in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen.“
