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Schwerpunktthema MIZ 3/20

Kirchen und Wiedervereinigung
Allgemeine Hinweise zum Einigungsvertrag von 1990

Gerhard Czermak

Der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ vom 31. August 1990 (Unterzeichnung) bedeutete den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 GG und damit die staatsrechtliche Wiederherstellung der deutsche Einheit. Als Datum des Eintritts der Wirksamkeit wurde der 3.10.1990 festgesetzt. Vorangegangen waren nur acht Wochen Vertragsausarbeitung in nur vier Verhandlungsrunden – eine beachtliche Leistung.

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Aktionen zur Feiertagsgesetzgebung, Foto: Daniela Wakonigg
Schwerpunktthema MIZ 4/16

Der Karfreitag, die Heiden und das Bundesverfassungsgericht

Gerhard Czermak

Der Beschluss des 1. Senats des BVerfG vom 27.10.2016 zur Rechtswidrigkeit des Tanzverbots am Karfreitag ohne gesetzliche Befreiungsregelung1 wurde in freigeistigen Kreisen mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Ihnen war die feiertägliche Bevormundung schon lange ein Dorn im Auge. Das bayerische Feiertagsgesetz (FTG) muss nun durch eine Befreiungs- oder Ausnahmeklausel ergänzt werden. Das ist zwar erfreulich, sollte aber eine nüchterne Betrachtung des Erfolgs nicht erübrigen.

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