Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 3/25 | Geschrieben von Corinna Gekeler

Bundesverfassungsgericht stärkt kirchliches Arbeitsrecht

Das Bundesarbeitsgericht muss das kirchliche Selbstbestimmungs­recht stärker berücksichtigen bei der Beurteilung, ob eine Diskri­minierung oder eine erlaubte Ungleichbehandlung vorliegt, wenn Kirchenmitglieder bei Bewerbungen bevorzugt werden. So fordert es das Bundesverfassungsgericht in seinem aktuellen Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht.