Schwerpunktthema | Veröffentlicht in MIZ 1/12 | Geschrieben von Ingrid Matthäus-Maier

Die Kirchen auf dem „Dritten Weg“

Das Kirchliche Arbeitsrecht ist in die öffentliche Kritik geraten. Immer mehr Fälle von gekündigten Beschäftigten landen vor den Arbeitsgerichten. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat eine Kampagne zur Durchsetzung des Streikrechts in kirchlichen Sozialeinrichtungen ins Leben gerufen. Die Kirchen rechtfertigen unverdrossen den sogenannten „Dritten Weg“. Aber ihre Begründungen, warum für die Kirchen und ihre Einrichtungen ein besonderes Arbeitsrecht gelten soll, das den Arbeitnehmern wesentliche Grundrechte vorenthält, können nicht überzeugen.