Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 4/13 | Geschrieben von Gunnar Schedel

Gleiches Recht für alle

Selten waren die Möglichkeiten, das Kirchliche Arbeitsrecht 
zu Fall zu bringen, so gut wie derzeit

Nach zwei Jahren neigt sich die Kampagne Gegen religiöse Dis­kriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) ihrem Ende entgegen. Sie war in vielerlei Hinsicht erfolgreich: Die Medien haben breit über aufsehenerregende Einzelfälle, aber auch das zugrundeliegende Problem kirchlicher Sonderrechte berichtet; in der Politik ist das 
Thema Kirchliches Arbeitsrecht angekommen. Der Druck auf die 
Kirchen wächst. Zum ersten Mal seit 50 Jahren besteht die reale
 Möglichkeit, bei einem der zentralen Kirchenprivilegien grund­legende Veränderungen herbeizuführen.

Die GerDiA-Kampagne enthielt viele
 Elemente, die eine moderne Inter­essenvertretung für Konfessionslose kennzeichnen könnten. Sie verknüpfte eine kontinuierliche Ansprache der
Medien mit Kontaktpflege in Parlament und Parteien, sorgte durch die Erstel­lung einer wissenschaftlichen Studie dafür, dass sie mit exklusivem Wissen aufwarten konnte, und brachte an zwei Aktionstagen die säkulare Szene auf die Straße.

Für die Kontakte auf politischer Ebene war es dabei von großer Bedeu­tung, dass mittlerweile in drei Parteien – der Linken, den Grünen und der SPD – laizistisch ausgerichtete Gruppierungen existieren, die als erste Ansprechpartner fungierten. Ohne diese Verbindungen wäre es sehr viel schwieriger gewesen, auf die Diskussion der Wahlprogramme Einfluss zu nehmen. Dass alle drei Parteien letztlich mit der Forderung nach einer Änderung des Kirchlichen Arbeitsrechts in den Wahlkampf zogen, ist Folge der Zusammenarbeit mit diesen, erst in den letzten Jahren entstandenen Strukturen. Die Partei-Laizisten profitierten ihrerseits von der inhaltlichen Kompetenz der Kampagne, konnten Sachkenntnis abfragen und somit gut formulierte Anträge einbringen.

Allerdings waren auch die Umstän
de dafür, dass die GerDiA-Forderungen in der Politik wahrgenommen werden,
günstig. Durch die Streikrecht ist
Grundrecht-Kampagne der Dienstleis­tungsgewerkschaft ver.di war das Thema zumindest in den gewerkschaftsnahen Parteien schon bekannt. Da sich ver.di auf die Punkte Streik und Tarifvertrag konzentrierte, konnte GerDiA ein eigenes Profil entwickeln, indem die individuelle Diskriminierung der Beschäftigten bzw. erst gar nicht Eingestellten in den Vordergrund gerückt wurde.

Noch stärker spielten der Kampagne „glückliche Ereignisse“, die sich nicht einfach wiederholen lassen, bei der Medienarbeit in die Karten. So erwies es sich als großer Vorteil, mit Ingrid Matthäus-Maier eine prominente Per­sönlichkeit als Sprecherin zu haben; ihr Name öffnete einige Türen in den Redaktionen. Von noch größerer Bedeutung dürfte allerdings gewesen sein, dass die katholische Kirche insbesondere 2013 das Thema Kirchliches Arbeitsrecht selbst mehrfach in die Medien brachte. Der Fall einer mutmaßlich vergewaltigten Frau, die in zwei Kölner Krankenhäusern in katholischer Trägerschaft nicht untersucht wurde, rief vielen Menschen ins Bewusstsein, dass kirchliche Moralvorstellungen sogar eine medizinische Behandlung in öffentlich finanzierten Gesundheits­einrichtungen bestimmen (oder wie hier: verhindern) kann. Dann der Fall der Kindergartenleiterin, die nach einer Trennung mit ihrem neuen Lebenspartner zusammengezogen war und deshalb von der katholischen Kirchengemeinde, die als Trägerin der Einrichtung fungierte, ohne einen Cent zum Betrieb beizusteuern, gekündigt werden sollte. Dieses Beispiel machte einer breiteren Öffentlichkeit deutlich, wie tief ins Privatleben die katholische Kirche eingreifen will und dass selbst Grundrechte nicht als Grenze akzeptiert werden. Schließlich der Fall des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst. Dessen Umgang mit
Macht und Geld, vor allem aber mit der Wahrheit, machte nicht nur Medienvertretern klar, dass starke Kräfte innerhalb der Kirchen sich noch immer als „Staat im Staat“ begreifen, für die Gesetze und sonstige Regeln nur gelten, wenn sie den eigenen Interessen dienen. All diese Ereignisse stießen Debatten über kirchliche Privilegien an, in deren Verlauf auch das besondere Kirchliche Arbeitsrecht eine Rolle spielte.

Dieser Hinweis soll die Leistung der
GerDiA-Aktiven nicht schmälern. Mit­glieder des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) haben zwei bundesweite Aktionstage und etliche Abendveranstaltungen durchgeführt; insgesamt wurden an die 40.000 Faltblätter verteilt. Corinna Gekelers Studie bietet die bisher umfassendste Darstellung zu den diskriminierenden Auswirkungen des Kirchlichen Arbeitsrechts und hat beachtliche Verbreitung gefunden. Bis ins Europaparlament hinein wurde die Arbeit der Kampagne wahrgenommen. Und für alle Aktivitäten (es sei an dieser Stelle erwähnt, um die Relation der Möglichkeiten klarzumachen) stand weniger Geld zu verfügen, als ein einziger Pfarrer im Jahr verdient.

Beachtliche Breitenwirkung

Am Ende der Kampagne hat sich das Thema „verselbständigt“. In Osnabrück hat der Stadtrat auf Initiative des Abgeordneten Felix Wurm (Die Grünen) am 12. November den Antrag „Gleiche Rechte für MitarbeiterInnen in kirchlichen Arbeitsverhältnissen“ beschlossen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, in Absprache mit den von der Stadt finanzierten kirchlichen Einrichtungen kurzfristig für eine freiwillige Verbesserung bei den Arbeitnehmerrechten zu sorgen. Der SPD-Parteitag Mitte November, der eigentlich nur über die angepeilte Große Koalition debattieren sollte, fasste einen Beschluss zu gleichen Arbeitnehmerrechten auch in kirchlichen Einrichtungen – womit sich die Parteibasis gegen die Vorstellungen des Parteiestablishments durchsetzte. Im Landtag von Nordrhein-Westfalen fand – auf Antrag der CDU – am 21. November eine Anhörung zum Thema „Die Kirchen als Diener am Gemeinwohl“ statt, auf der auch das kirchliche Arbeitsrecht zur Sprache kam. Und an gleich mehreren Universitäten haben Studierende die besonderen Loyalitätsanforderungen und die Folgen für ihre Beschäftigungsaussichten thematisiert und Veranstaltungen dazu organisiert.

Selten ist es gelungen, in relativ kurzer Zeit ein „säkulares“ Thema so nachhaltig auf die Tagesordnung zu setzen. Wenn sich die NRW-CDU dazu genötigt sieht, mit ihrem Antrag im Landtag gewissermaßen eine Solidaritätsadresse für die Kirchen abzugeben, deutet dies darauf hin, dass auch die Konservativen zu der Einschätzung gelangt sind, dass hier ein Kirchenprivileg ins Wanken gerät und ihre Verbündeten der Stützung bedürfen. Rein rechnerisch gäbe es derzeit sogar im Bundestag eine Mehrheit für die Änderung des Kirchlichen Arbeitsrechts: Denn sowohl die SPD als auch Grüne und Linke hatten diese Forderung in ihrem Wahlprogramm.

Andererseits: noch ist nichts erreicht. Wer sich an die frühen 1990er Jahre erinnert, weiß, wie gut die Kirchen darin sind, kritische Situationen auszusitzen. Damals gab es große Erwar­tungen, dass die Vereinigung der beiden deutschen Staaten und die euro
päische Integration das Aus für Kirchensteuer, Religionsunterricht und Militärseelsorge bringen könnten. Zwanzig Jahre später ist alles noch beim Alten. Es wird also darauf ankommen, ob es gelingt, das Thema zu „verstetigen“.

Handlungsperspektiven

Es zeichnen sich derzeit vier Hand­lungsebenen ab, auf denen Druck aufgebaut werden kann. Die „sauberste“ Lösung wäre eine Gesetzesänderung. Wenn die Ausnahmeregelungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gestrichen würden, hätten die Kirchen
fortan den Status normaler Tendenz­betriebe: Streiks und Tarifverträge wären der Normalfall und besondere Loyalitätspflichten gäbe es nur noch für tatsächliche Tendenzträger: für Pfarrer oder den Pressesprecher des Bistums, nicht aber für Ärztinnen, Verwaltungsangestellte oder Alten­pfleger. Deutschland hätte dann in dieser Frage das Rechtsniveau der übrigen Staaten der Europäischen Union erreicht. Doch auch wenn es im Bundestag dafür derzeit eine rechnerische Mehrheit der Abgeordneten gibt, ist angesichts der Großen Koa­lition in dieser Legislaturperiode hier
keine Änderung zu erwarten; die Mehrheit der Union beharrt auf einer Diskriminierung von Konfessionslosen, Andersgläubigen und „Abweichlern“ (worunter Homosexuelle, wiederverheiratete Geschiedene und Mütter „unehelicher“ Kinder fallen), also fast der Hälfte der Bevölkerung.

Auch die Klage eines Betroffenen könnte Bewegung in die Sache bringen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall eines Kirchenmusikers aus dem Jahr 2010 hatte bereits die extrem kirchenfreundliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts korrigiert. Seitdem gab es einige Gerichtsurteile, die andeuteten, dass sich die bisher vorherrschende Rechtsauffassung wandelt: das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom November 2012, das Streiks in kirchlichen Einrichtungen unter bestimmten Umständen für zulässig erklärte, oder mehrere Entscheidungen, zuletzt im Dezember durch das Berliner Arbeitsgericht, in denen von „kirchlichen“ Sozialeinrichtungen abgelehnte konfessionslose Bewerber Schadensersatz zugesprochen bekamen. Wenn es gelingen würde, in einem solchen Fall zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu kommen, wäre die Anpassung der Gesetzeslage in Deutschland an den Wortlaut der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz wohl nur noch eine Frage der Zeit.

Aber selbst wenn aus Legislative und Judikative keine Impulse für eine Veränderung kommen werden, wird das kirchliche Arbeitsrecht nicht bleiben, wie es ist. Zumindest für den Bereich der Diakonie steht der Dritte Weg vor dem Aus. Die Gewerkschaft ver.di drängt auf Tarifverträge und alles deutet darauf hin, dass es früher oder später zu Abschlüssen kommen wird. Das ist konsequent, denn das Konzept einer „Dienstgemeinschaft“ entspricht längst nicht mehr der Realität der diakonischen Einrichtungen, in denen Lohndumping, Leiharbeit und Ausgründungen zum Alltag gehören. Wenn aber erst einmal Tarifverträge abgeschlossen sind, dann kann über alles verhandelt werden – auch über die Loyalitätspflichten von Mitarbeitern, die nicht als Tendenzträger einzustufen sind. Dies wird allerdings nur passieren, wenn Gewerkschaftsmitglieder die Bedeutung der individuellen Dis­kriminierung immer wieder gegenüber ihren Funktionären betonen; die säkularen Verbände können sie dabei unterstützen.

Schließlich könnte das Osnabrücker Beispiel Schule machen. Zwar hat die
kommunale Ebene in Sachen Arbeits
recht keine „gesetzgeberischen“ Mög­lichkeiten, aber alleine der Be­schluss, die Stadtverwaltung anzuweisen, mit den kirchlichen Trägern in Gespräche zu treten, signalisiert der Öffentlichkeit, dass es in diesen Einrichtungen Pro­bleme gibt und Handlungsbedarf besteht. Von den einzelnen Stadträten fordert eine solche Situation dann auch ein Bekenntnis, ob sie die Diskriminierung durch das Kirchliche Arbeitsrecht als Problem ansehen oder gutheißen. Zu­dem gibt es, wie das Gutachten Anti­diskrimi­nierung im Vergaberecht der Frankfurter Professorin für Sozialrecht Ursula Fasselt zeigte, die Möglichkeit, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge darauf zu achten, dass bestimmte Standards eingehalten werden.

Gleiches Recht für alle

Angesichts dessen war es eine vernünftige Entscheidung des IBKA, für 2014 ein Projekt anzusetzen, das an die GerDiA-Kampagne anknüpft und diese auf kleiner Flamme fortführen kann. Denn unter dem Slogan „One Law For All“ soll eine systematische Übersicht über die derzeit existierenden Privilegien von Religionsgemeinschaften erstellt werden – gewissermaßen als Vorbereitung, diese anschließend eins nach dem anderen abzuschaffen.

Im Mittelpunkt der Recherchen soll dabei stehen, in welchen Bereichen die Privilegien der beiden großen christlichen Kirchen auf weitere religiöse Vereinigungen, insbesondere die islamischen Verbände, ausgeweitet werden. Dies erscheint dringend notwendig, da derzeit in mehreren Bundesländern Überlegungen im Gange sind, die konservativen islamischen Gemeinschaften aufzuwerten; insbesondere ist im Gespräch, einzelnen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. Im Juni hatte bereits die Ahmaddiyya-Muslim-Jamaat die Körperschaftsrechte erhalten.

Ein ähnlicher Trend ist übrigens auch in der Auseinandersetzung um
das Kirchliche Arbeitsrecht feststell­bar. Innerhalb der Kirchen gibt es eine Position, die darauf drängt, Arbeitnehmer der drei abrahamitischen Religionen in „kirchlichen“ Sozialeinrichtungen zu akzeptieren. Außen vor blieben dann weiterhin Anhänger sonstiger Religionen wie beispielsweise Buddhisten und Nichtgläubige. Gegen solche Tendenzen macht die Parole „One Law for All“ klar, dass die bloße Verkleinerung der Gruppe der Diskriminierten keine akzeptable Lösung darstellt.

Informationen: Die Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz im Überblick

März 2012
Alle Bundestagsabgeordneten werden im Vorfeld einer Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales angeschrieben, mit Informationen zu den diskriminierenden Auswirkungen des Kirchlichen Arbeitsrechts bestückt und aufgefordert, „sich für die Gleichbehandlung konfessionsloser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusetzen“.

April 2012
Mit der Schwerpunktnummer in der MIZ beginnt eine umfangreiche Berichterstattung über die Kampagne. In den kommenden Monaten werden so unterschiedliche Medien wie die Financial Times Deutschland und die Junge Welt die GerDiA-Aktivistinnen zu Wort kommen lassen.

Mai 2012
Auf der vom IBKA veranstalteten Atheist Con­vention in Köln stellen Ingrid Matthäus-Maier und Corinna Gekeler die Kampagne und die laufende Studie vor. Spiegel Online macht seinen Bericht über die Veranstaltung mit diesem Vortrag auf.

September 2012
Auf Initiative des Berliner Landesverbands des IBKA findet ein GerDiA-Aktionstag statt: In 15 Städten sind Aktive aus IBKA und gbs mit Infotisch und Abendveranstaltung vor Ort präsent.

November 2012
Corinna Gekelers Studie Loyal dienen wird der Öffentlichkeit vorgestellt. Das ARD-Politmagazin Panorama nimmt dies zum Anlass, einen Beitrag zum Thema Kirchliches Arbeitsrecht zu senden. Die Kurzfassung der Studie wird im Internet über 1.000 Mal abgerufen.

Januar 2013
Nachdem die Entwürfe für die Bundestags­wahlprogramme bekannt geworden sind, werden zahlreiche Politiker angeschrieben
und auf die Wichtigkeit einer Reform des Kirchlichen Arbeitsrechts hingewiesen. Nach Änderungsanträgen aus den Reihen der Partei­mitglieder haben Linke, Grüne und SPD die Forderung schließlich im Wahlprogramm.

Februar 2013
Nachdem bekannt wird, dass zwei Kölner Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft die Untersuchung einer mutmaßlich vergewaltigten Frau abgelehnt haben, gibt es zahlreiche Fernsehbeiträge zu „kirchlichen“ Sozialeinrichtungen, bei denen der Aspekt der besonderen „Loyalitätpflichten“ immer wieder zur Sprache kommt. In der Maischberger-Sendung anlässlich des Rücktritts von Papst Benedikt XVI. gehört GerDiA-Sprecherin Ingrid Matthäus-Maier zu den Gästen.

März 2013
GerDiA-Koordinatorin Vera Muth referiert auf dem Bundestreffen der wenige Wochen zuvor gegründeten Säkularen Grünen.

Juni 2013
Auf Einladung der European Parliament Plat­form for Secularism in Politics tragen Corinna Gekeler und Ingrid Matthäus-Maier auf einer Anhörung zur „Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ im EU-Parlament vor.

August 2013
Die Studie Loyal dienen von Corinna Gekeler erscheint in einer stark erweiterten Fassung als Buch.

September 2013
Zwei Wochen vor der Bundestagswahl findet in einem Dutzend Städten ein Säkularer Aktionstag statt, der das Kirchliche Arbeitsrecht und weltanschauliche Konflikte in Schulen thematisiert.

November 2013
Corinna Gekeler spricht auf der ver.di-Kundgebung „Keine Extrawurst für Kirche und Diakonie“ in Düsseldorf.
Auf einer Anhörung zum CDU-Antrag „Die Kirchen als Diener am Gemeinwohl“ im Landtag von Nordrhein-Westfalen referiert Rainer Ponitka als Experte auf Einladung der Fraktion der Piratenpartei.

Januar 2014
Die Mitglieder der einschlägigen Ausschüsse des neu gewählten Bundestages werden angeschrieben und auf die Ergebnisse der Studie Loyal dienen hingewiesen.Damit verbunden ist die Forderung, der Diskriminierung in „kirchlichen“ Sozialeinrichtungen einen Riegel vorzuschieben und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entsprechend zu ändern.

Lässt sich das AGG so novellieren, dass in „kirchlichen“ Sozialeinrichtungen zukünftig nicht mehr diskriminiert werden darf? Mittlerweile ist das Thema in den Parteien angekommen. Anfang September veranstalteten die Säkularen Grünen in Mannheim eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Zum Glauben verpflichtet?“. Corinna Gekeler hielt das einleitende Referat. Auf dem Podium: Günter Däggelmann (Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen der Caritas), Mariana Pinzón Becht (Säkulare Grüne), Manfred Bruns (Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland) und Klaus-Peter Spohn-Logé (Angestellter beim Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt und ver.di-Mitglied).