Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 1/21 | Geschrieben von Redaktion MIZ

Karrierebremse Kruzifix

Im Mai stand die Wahl eines neuen Präsidenten des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes an. Die CDU hatte dafür Andreas Heusch vorgeschlagen. Dieser ist säkularen Kräften in schlechter Erinnerung, denn als Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hatte er im Jahr 2010 am Tag der Deutschen Einheit ein deutlich sichtbares Kreuz aus Resten des ehemaligen Grenzzauns zwischen Ost- und Westdeutschland im Haupttreppenhaus des Gerichtsgebäudes aufhängen lassen.

Wohl wissend, dass die Anbringung eines Kreuzes in einem Gericht mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates kollidiert, teilte er in einem Brief an die Beschäftigten mit, dass das Kreuz kein Zeichen des Glaubens darstelle, sondern „allein auf die kulturellen Grundlagen unserer Verfassung, auf die Wurzeln, aus denen sich unsere freiheitliche Ordnung speist“, verweise. Auch durch andere Entscheidung hatte sich Heusch als ausgesprochen konservativ präsentiert (beipielsweise hatte seine Kammer der Stadt Düsseldorf untersagt, als Zeichen des Protestes gegen rechte Demonstranten das Licht im Düsseldorfer Rathaus zu löschen), so dass das Vertrauen, dass der Mann in der Lage sein wird, die Verfassung zu bewahren, außerhalb der Union überschaubar sein dürfte.

Da für die Besetzung des Verfassungsgerichtspräsidenten eine Zweidrittelmehrheit im Landtag gebraucht wird, war die schwarz-gelbe Regierung auf Stimmen aus dem Oppositionslager angewiesen. Und da dieses signalisiert hatte, dass Heusch keine gute Wahl darstelle, ist nun die Kölner Jura-Professorin Barbara Dauner-Lieb Präsidentin des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes. Dem Vernehmen nach soll Heusch nun für die Führung des Oberverwaltungsgerichts NRW im Gespräch sein.