Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) veranstaltete dieser am 21. Oktober 2017 eine Podiumsdiskussion zum Thema Reproduktion und sexuelle Selbstbestimmung in Magdeburg.
Seit 1972 war in der DDR ein Abbruch bis in die zwölfte Woche legal. In der BRD standen und stehen die Paragraphen 218 und 219 im
Strafgesetzbuch – bis heute. Die Abschaffung der beiden sog. Abtreibungsparagraphen wurde nicht nur von feministischen Kreisen sondern auch von säkularen Verbänden – wie dem IBKA – gefordert. Dahinter steht der Begriff Selbstbestimmung. Positiv verstanden meint dieser das individuelle Selbstbestimmungsrecht. Die Debatten um die Selbstbestimmung werden von sozialen und kulturellen Normen ebenso wie von gesetzliche Rahmenbedingungen geprägt. So ist beispielsweise Familienpolitik dem direkten Einfluss von konservativen Familienvorstellungen unterworfen.
Demnach stellen sich die Fragen:
Welche Argumente und Stimmungen
stehen im Raum rund um das Thema Selbstbestimmung, insbesondere in
Bezug auf das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen? Wer entscheidet über Rechte zur sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung: gesetzliche Rahmenbedingungen und medizinische Zugänge oder die Betroffenen? Denn mit fortschreitendem medizinischen Fortschritt im Bereich
der vorgeburtlichen Vorsorgeuntersuchungen – der Pränataldiagnostik –
steigt der soziale Druck. Durch die Optimierung von diagnostischen Verfahren ist es möglich, frühzeitig sog.
Fehlbildungen und potentielle Behinderungen zu erkennen; auch sind die Untersuchungen tendenziell mit zunehmend weniger Gesundheitsrisiken verbunden. Nur stellt sich die Frage: Wie frei sind die Entscheidungen für oder gegen die Schwangerschaft, die im Zuge der Diagnose getroffen werden?
Im folgenden Beitrag dokumentieren wir die zentralen Aussagen der drei Teilnehmerinnen der Diskussion.
Katja Krolzik-Matthei: Den Begriff reproduktive Selbstbestimmung definiert die Gesundheitsdefinition der WHO als Menschenrecht, dass Frauen entscheiden, ob, wann, wieviele und in welchen Abständen sie Kinder bekommen möchten. Die zentrale Forderung mit dem Slogan „Mein Bauch gehört mir“ ist wichtiger Bestandteil der sogenannten zweiten Frauenbewegung der BRD. Heute können wir von einem Mehr an individueller Selbstbestimmung sprechen. Wie ist das zustande gekommen? Waren es die emanzipatorischen und feministischen Bewegungen? Oder tech nischer und medizinischer Fortschritt? Bevölkerungspolitische oder ökonomische Entscheidungen? Und die Debattenkultur hat sich in Deutschland geändert. In den letzten Jahren werden vermehrt und verstärkt Stimmen laut, die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung nicht nur in Frage stellen, sondern massiv angreifen und aktiv die Zeit zurückdrehen wollen. Darunter sind nicht allein fundamentalistische Christ_innen.
Kirsten Achtelik: Was genau sind die strittigen Punkte in der Debatte um den Begriff Selbstbestimmung und reproduktive Rechte? Der Begriff Selbstbestimmung ist als Abwehrbegriff entwickelt worden. Gegen Zugriffe auf den weiblichen Körper durch den Ehemann, den Staat, Richter etc. – die den Frauen das Recht auf Ausübung ihrer Sexualität sowie die Entscheidung über ihre Reproduktion absprechen. Frauen forderten, nicht bevormundet zu werden und selbst zu entscheiden. Selbst wenn die Selbstbestimmung noch nicht erreicht wurde, so sind Jahrzehnte vergangen. Wir leben heute in neoliberal-kapitalistischen Verhältnissen und Selbstbestimmung wird verwendet, um Autos und Shampoo zu verkaufen. Deshalb müssen wir über den emanzipatorischen Gehalt von Selbstbestimmung anders nachdenken und diskutieren. In den 80er Jahren gab es in der Frauenbewegung Diskussionen über den Selbstbestimmungsbegriff. Auf zwei Kongressen 1985 und 1988 tauschten sich Frauen in der BRD kritisch über Reproduktionstechnik aus.
Insbesondere Frauen und Feministinnen mit Behinderungen kritisierten das Bild des selbstbestimmten, autonomen Individuums, das frei von jeglichen Einschränkungen über sein eigenes Schicksal entscheiden kann. Sie kritisierten die Annahme, dass Menschen weniger selbstbestimmt, weniger frei und weniger glücklich sein könnten, nur weil sie bestimmte Eigenschaften des sogenannten autonomen Individuums nicht haben. Der Konflikt und der Widerspruch liegen in der Definition des Begriffs Selbstbestimmung. Dies wurde damals nicht allein in der feministischen Bewegung sondern auch unter Linken und säkularen Kräften diskutiert.
Ich schlage den Bogen zu heute und
zur pränatalen Diagnostik. Wie selbst
bestimmt ist die Abtreibungsentscheidung, wenn eine mögliche Behinderung des Fötus festgestellt wurde? Vor allem:
Wie selbstbestimmt ist ein Schwangerschaftsabbruch, wenn die Entscheidung – wie viele Frauen sagen – vor allem darauf beruht, dass die schwangere Frau Angst vor Verarmung, Vereinsamung, gesellschaftlicher Diskriminierung für sich und das spätere Kind hat?
Denn die Schwangerschaft war vorher eine gewollte Schwangerschaft beziehungsweise war bereits anerkannt worden. In der emanzipatorischen Pro-choice-Debatte wird die Abbruchentscheidung als Selbstbestimmung verteidigt und nicht in Frage gestellt. Ist zum Beispiel eine Frau, die sich noch in der Ausbildung befindet und sich gegen die Schwangerschaft entscheidet, obwohl sie das Kind eigentlich möchte, selbstbestimmt? Ich sage provozierend, das Ausbildungssystem und das kapitalistische System sind zu kritisieren. Es ist die Frage zu stellen, warum die Frau nicht eine Ausbildung machen und Kind haben kann, ohne Benachteiligung fürchten zu müssen.
Daniela Wakonigg: In den Eingangsstatements haben wir gehört: Wir gehen davon aus, dass Frauen über sich selbst bestimmen, wenn Sie sagen, ich will die Schwangerschaft abbrechen. Heutzutage scheint das jedoch nicht immer so zu sein. Insbesondere wenn die pränatale Diagnostik anläuft, scheinen Frauen unter einen gewissen Druck zu geraten. Kirsten Achtelik, was passiert eigentlich, wenn eine Frau schwanger zum Arzt kommt?
Kirsten Achtelik: Es gibt standardmäßige Untersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Zunächst die drei Ultraschalluntersuchungen, wo erstmal die Schwangerschaft feststellt und das Normalwachstum des Fötus untersuchen wird. Jede Untersuchung, die eine Norm untersucht, findet auch Abweichungen. Jede Abweichung ist ein Hinweis auf eine mögliche Behinderung. Fachleute nennen dies Diagnosespirale beziehungsweise Angst-Kontroll-Spirale nennen. Die Abweichung muss oder soll abgeklärt werde, darauf verweisen die Ärzt_innen und auch die Frau möchte dies in den meisten Fällen wissen. In der Regel sind das ein genauerer Ultraschall oder auch invasive Maßnahmen, z.B. Fruchtwasseruntersuchungen, wo das Fruchtwasser aus dem Bauch entnommen und genetisch untersucht wird. Seit 2010 ist durch das Gendiagnostikgesetz gesetzlich festgelegt, dass, wenn eine genetische Untersuchung gemacht wird, vorher beraten werden muss. Grund dafür waren Klagen von Schwangeren, die vor der Untersuchung nicht darüber aufgeklärt wurden, was warum durchgeführt wird und welche Bedeutung die Diagnostik hat. Seit der Gesetzesänderung hat sich dennoch für die Frauen kaum etwas geändert. Wenn beispielsweise festgestellt wurde, dass der Fötus höchstwahrscheinlich Trisomie 21 hat, dann kann die schwangere Frau entscheiden, ob sie das Kind „trotzdem“ kriegt oder die Schwangerschaft abbricht. In Deutschland ist dieser Fall wie folgt geregelt: 1995 wurde die embryopatische Indikation aus dem § 218 gestrichen. Das heißt, dass die Behinderung kein Grund für den Schwangerschaftsabbruch sein darf. Die erwartete psychische Belastung der Schwangeren darf dagegen ein Grund sein. In der Realität ist jedoch ein Schwangerschaftsabbruch je nach Arzt, Schwangerschaftswoche und Art der Behinderung leichter zu bekommen, als wenn eine Frau tatsächlich psychische Probleme hat.
Viola Schubert-Lehnhardt: Die pränatale Diagnostik wurde 1968 in der BRD als privat zu zahlende Leistung eingeführt, aber mit der Einschränkung, nur für sogenannte Risikoschwangere zu gelten. Gemeint waren damit, Frauen über 38 Jahre (später 35 Jahre) und Frauen, in deren Familien Fälle von Behinderungen aufgetreten sind. 1972 wurde die pränatale Diagnostik Kassenleistung. Zwischen 1968 und 1972 hatten 35.000 Frauen die Untersuchung in Anspruch genommen. Nun erhöhte sich die Zahl auf 70% aller Schwangeren. Bedeutet das, dass 70% aller Schwangeren Risikoschwangerschaften sind? Der Druck besteht darin, dass eine Frau sich nicht dafür rechtfertigen muss, dass sie die Untersuchungen in Anspruch nimmt, sondern sie muss sich dafür rechtfertigen, wenn sie nicht alle Möglichkeiten der Diagnostik ausschöpft. Nach dem Motto: Dieses Kind hätte heute doch nicht mehr sein müssen. Eine richtige Untersuchung hätte geholfen. Nur wird vergessen: Untersuchung heißt auch, ich bekomme eine statistische Wahrscheinlichkeit. Und dann stellt sich die zentrale Frage, wie wurde mit mir gesprochen, wie kann ich mit diesem Ergebnis umgehen. Der Deutsche Ethikrat hat festgestellt, dass nur 50% der Beratungsleistungen erbracht werden. Was nicht unerheblich daran liegt, dass die sogenannte „sprechende Medizin“ in Deutschland den Ärzt_innen nicht bezahlt wird.
Pränatale Diagnostik testet genetische Veranlagung, die 5 bis 8 Prozent der Ursachen für eine tatsächliche Behinderung im Leben eines Menschen ausmachen. Alle anderen Behinderungen entstehen während der Geburt oder durch Unfälle und chronische Erkrankungen im späteren Leben. Das ist jedoch so kaum bekannt. Das merke ich z.B. im Ethik-Unterricht. Ich unterrichte hauptsächlich Frauen im Alter von 14 bis 22 Jahren. Sie vertreten die Meinung: „Wenn die Medizin weiterhin fortschreitet und die Tests weiterhin verfeinert werden, gibt es bald keine behinderten Menschen mehr.“ Das unterstellt auch, dass wir uns keine Gedanken darüber machen müssen, wie wir öffentliche Räume, Verkehrsmittel etc. und damit gesellschaftliche Teilhabe gestalten.
Daniela Wakonigg: Frau Achtelik und Frau Schubert-Lehnhardt, Sie vertreten die Position, dass Pränataldiagnostik eingeschränkt werden beziehungsweise gar nicht mehr zur Verfügung stehen sollte, um die Abtreibung von Föten, aus denen behinderte Menschen werden, zu verhindern. Sehe ich das richtig?
Kirsten Achtelik: Nicht in der Kausalität. Zunächst möchte ich deutlich sagen: der §218 und § 219 gehören abgeschafft. Schwangerschaftsabbrüche und die Aufklärung darüber dürfen kein Straftatbestand sein. Es geht mir nicht um die Abtreibung. Es geht mir um die Frauen. Denn es sind zumeist späte Abbrüche, die Geburten sind, es sind gewollte Kinder und die Frauen werden nicht ausreichend informiert. Auch die Selbstbestimmungsdebatte unterstellt, dass jeder Abbruch gleich ist. Wie einen Zahn ziehen, ist die Ursache behoben, ist das Problem gelöst. Aber es macht einen Unterschied für die Frau, ob es ein gewolltes oder ungewolltes Kind ist. Deshalb widerspreche ich dem „um zu“ der Aussage. Ich bin für die Einschränkung von pränatalen Untersuchungsangeboten, hauptsächlich weil es illusionäre Sicherheit verspricht und weil es behindertenfeindlich ist. Weil es ein gesellschaftliches Bild von Behinderung befördert, das Behinderung mit Leiden verknüpft. Verstärkt wird diese Annahme durch die Aussage, dass das Leiden verhindert werden kann, wenn behinderte Menschen nicht in die Welt kommen. Wer sagt, dass Menschen, die eine Behinderung haben, leiden? Die Abbruchentscheidung wird oft so begründet: „Das konnte ich meinem Kind nicht antun“, häufig ohne eine Vorstellung davon zu haben, was es bedeutet mit einer Behinderung zu leben.
Meines Erachtens ist Pränataldiagnostik aus frauenpolitischer Perspektive eine große Ersatzhandlung. In der westlichen Welt gibt es keine gute Begleitung für diese Passage von Nicht-Mutter zur Schwangeren. Die pränatale Diagnostik wird angeboten und fungiert als Rückversicherung: du machst alles richtig, bis hierher lief alles gut, da guckt jemand, da kann man das „Kind“ sehen, es wächst.
Daniela Wakonigg: Ich werde die Gegenposition einnehmen. Ich empfinde Pränataldiagnostik, insbesondere wie sie inzwischen verbessert worden ist, eigentlich als bessere Möglichkeit der Selbstbestimmung. Inzwischen ist es nicht mehr so, dass erst spät in der Schwangerschaft eine Behinderung erkannt wird. Zum Beispiel kann Trisomie 21 durch einen Bluttest innerhalb der ersten 12 Wochen festgestellt wer den. Somit kann der Schwangerschaftsabbruch noch innerhalb der Fristenregelung vorgenommen werden. Ich empfinde das als Bereicherung und Erweiterung meiner Möglichkeiten stärker selbstbestimmt mein Leben zu leben. Was spricht dagegen?
Viola Schubert-Lehnhardt: Ich bin gegen die immer weitere Ausweitung. Eine Wiederabschaffung dagegen fordern zu wollen wäre realitätsfremd. Eine neue Methode ist z.B. der sog. Pränatest. Der Vorteil dieses Bluttestes besteht darin, dass er weniger Gefahren für Mutter und Kind hat. Denn die bisherige invasive Methode der Fruchtwasseruntersuchung birgt zu 0,5 bis ein Prozent das Risiko einer Totgeburt eines gesunden Kindes durch den Test. Das heißt, die Gefahr, dass durch den Test ein gesundes Kind abstirbt, ist größer als die Wahrscheinlichkeit, einen Gendefekt zu entdecken.
Jede Frau hat das Recht zu entscheiden, wann und wie viele Kinder sie bekommen, wo und wie sie die Kinder entbinden möchte. Aber sie hat nicht das Recht, über künftige Eigenschaften ihres Kindes zu entscheiden. Behinderte Menschen sagen, „das ist mein Leben und ich will lieber so leben als gar nicht leben“. Und sprechen wir von der Trisomie 21, ist es Fakt, dass 90% aller Kinder, bei denen Trisomie 21 statistisch erfasst wurden, abgetrieben werden. Dabei hat Trisomie 21 in ihrer Ausprägung eine riesige Bandbreite. Insofern stellt sich die Frage, ob es für das Kind ein Recht auf eigene Entwicklung, eigenes Schicksal bzw. Zufall, Entwicklung seiner Fähigkeiten im Rahmen dessen, was von der Natur mitgegeben wurde, geben sollte. Und dass nicht Eltern darüber entscheiden dürfen, „Designerbabies“ zu kreieren.
Katja Krolzik-Matthei: Wenn ich aber von der Annahme „jeder Mensch hat das Recht auf Schicksal“ ausgehe und 1:1 den Mensch mit einem Fötus gleichsetze, müsste ich dann nicht prinzipiell das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch in Frage stellen? Zudem kriege ich Schwierigkeiten bei dem Gedanken, vorgeburtlich von der Selbstbestimmung des Kindes zu sprechen, weil es da um Föten geht. Weil es dann ebenso anmaßend wäre, für einen Fötus als Eltern eine Ent scheidung zu treffen. Nebenbei bemerkt, ein Widerspruch, denn das Recht, Entscheidungen für das Kind zu treffen, üben Eltern beinah selbstverständlich in den ersten Lebensjahren aus.
Daniela Wakonigg: Und da unser Leitthema immer noch die Selbstbestimmung ist, kommen wir auf das Eingangszitat von Frau Krolzik-Matthei zurück. Sie sagten, dass das Recht auf Selbstbestimmung inzwischen wieder problematisiert wird. Auch in westlichen Ländern – aus immer mehr Richtungen – steht das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung wieder in Frage und der Ruf nach Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechtes wird wieder laut. Inwieweit wirkt sich diese Diskussion das Recht auf Abtreibung aus?
Katja Krolzik-Matthei: Ich glaube tatsächlich nicht mehr, dass die Debatte dem feministischen Kampf für Selbstbestimmung beziehungsweise für ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch schadet. Gerade weil die Kritik aus unterschiedlichen Richtungen kommt. Wir diskutieren direkt entlang von PND und da sind die genannten Punkte wichtig, aber mir fehlen bestimmt Aspekte. Wenn ich kritisch auf einen Begriff der reproduktiven Selbstbestim mung schaue, gibt es gesamtgesellschaftlich von vielen verschiedenen Gruppen, nicht nur in Bezug auf behinderte Menschen, sehr unterschiedliche Wahrnehmungen. In Hinblick auf das Alter z.B. gibt es beinnahe einen gesellschaftlichen Zwang, ab welchem Alter eine Frau schwanger werden, gebären und Familien gründen soll. Unter einer bestimmten Altersgrenze ist eine Schwangerschaft nicht erwünscht und den jungen Müttern wird eine Mutterschaft nicht zugetraut. Gegen Teenagerschwangerschaften gibt es von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Kampagnen. Auch im Zuge der Debatten von geflüchteten Menschen wird aus der rechtspopulistischen, neurechten Debatte der Ruf nach Nichtfortplanzung wieder laut. In den USA wird entlang der Rassismusdebatte der weiße Selbstbestimmungsbegriff kritisiert. Weil, ähnlich wie bei behinderten Menschen, schwarze Frauen zu Langzeitverhütungsmaßnahmen und Schwangerschaftsabbrüchen gedrängt wurden. Dabei wurde der Begriff Selbststimmung propagiert und benutzt, um bevölkerungspolitisch bewusst Einfluss zu nehmen.
Katja Krolzik-Matthei: Es war die Rede von der Angst, die die Schwangeren Frauen und Paare haben. Davon, dass der ganz überwiegende Teil von ihnen nicht besonders viel Ahnung hat von dem, was in dieser Diagnose-Spirale passiert und was auf sie zukommt. Und unter Umständen wissen sie tatsächlich nicht genau, wozu die Fruchtwasseruntersuchung eigentlich da ist. Sondern die Untersuchung wird gemacht, weil die Gynäkologin bzw. der Gynäkologe sagt, das ist jetzt als nächstes dran, sie gehen dort jetzt hin und machen das. Meine Meinung dazu ist, keine gesetzlichen Einschränkungen zu machen, sondern die Institutionen zu stärken – also die Schwangerschaftsberatungsstellen, die die Anlaufstellen für Schwangere sind. Mir ist völlig klar, dass darin ein Aspekt der Bevormundung steckt. Aber wir haben es mit einer komplexen Situation zu tun, wo Entscheidungen getroffen werden, die bereut werden können. Aus meiner Sicht sind die Möglichkeiten von Beratung auszuschöpfen. Beratung im Sinne von psychosozialer Beratung – die eben nicht bevormundend ist, die auch nicht nur informierend ist – bedeutet, den eigenen Standpunkt über haupt erstmal herauszukristallisieren, die Argumente abzuwägen, um dann eine möglichst informierte Entscheidung treffen zu können.
Viola Schubert-Lehnhardt: Als es im Bundestag um die Entscheidung ging, was meint Abbruch bei schwerster Behinderung, und die Ärzte forderten, Schwerstbehinderung und die Krankheitsgruppen zu definieren, wurden Betroffenen, bzw. die Interessensvertretungen, also die Selbsthilfegruppen, befragt. Wenn man in den Bundestagsprotokolle der Anhörungen nachliest, haben interessanterweise uni sono alle gesagt: „Schwerstbehinderte sind die Anderen.“
Kirsten Achtelik: Ich komme noch einmal auf einen ganz anderen Punkt zurück. Nämlich auf die Frage schadet die ganze Diskussion um Pränataldiagnostik der Debatte um Abtreibungsrecht, oder nicht? Ich denke, wir müssen diese Debatte als fortschrittliche, emanzipatorische, feministische Kräfte führen, weil sonst die Debatte nur von den „Lebensschützern“ geführt wird. Die sind heute schlauer als noch in den 70er und 80er Jahren. Sie argumentieren nicht nur mit Menschenrechten für Embryonen, sondern auf dem Marsch für das Leben in Berlin haben sie Schilder mit Aufschriften „Inklusion für Ungeborene“, „gegen Selektion“ getragen und sie lassen Menschen mit Trisomie 21 Reden halten. Sie versuchen, das breite bioethische Feld zu bespielen und dabei auch nichtreligiöse, säkulare Argumente zu verwenden. Dieses Problem verschwindet nicht, indem wir es nicht diskutieren. Wir müssen uns darüber verständigen und wir brauchen die besseren Argumente. Tatsächlich würde ich sogar eher die These aufstellen, dass die ganz Pränataldiagnostik dem Abtreibungsrecht keinen Gefallen getan hat, denn Ultraschall und die Verbildlichung des Fötus und dessen, was im Bauch ist, hat dazu geführt, dass ganz viele Jugendliche heute von Kindern und Babies reden, wenn sie Föten und Embryonen meinen. Deshalb ist es noch einmal komplexer. Nicht das eine ist nur gut und das andere nur schlecht. Wir müssen darüber sprechen, wo die Linien und Argumentationsstränge verlaufen.
Daniela Wakonigg: Mein kurzes Schlussstatement vertritt die Gegenposition. Nämlich dass für mich Pränataldiagnostik die Möglichkeiten der Selbstbestimmung von Frauen in der Schwangerschaftsabbruchdebatte erhöht. Ich verstehe das Anliegen der Diskussion, aber für mich geht der Ansatz in die falsche Richtung, er schwächt die Position der Frau auf ihr Selbstbestimmungsrecht.
Information
Die Teilnehmerinnen der Podiumsdiskussion
Kirsten Achtelik ist Sozialwissenschaftlerin und lebt als freie Journalistin in Berlin. 2015 veröffentlichte sie das Buch Selbstbestimmte Norm. Femninismus, Pränataldiagnostik , Abtreibung.
Katja Krolzik-Matthei ist Sozialpädagogin und Sexualwissenschaftlerin. Sie arbeitet wissenschaftliche Mitarbeiterin am Projekt Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Traumatisierung an der Hochschule Merseburg.
Viola Schubert-Lehnhardt ist freiberufliche Dozentin mit dem Themenschwerpunkt Geschlechterforschung und medizinische Ethik. Sie ist Sprecherin der deutschen Mitglieder von Feminist Association of Bioethics.
Daniela Wakonigg ist studierte Philosophin. Sie arbeitet als freie Journalistin und ist stellvertretende Chefredakteurin des Humanistischen Pressedienstes (hpd).
Strafbare Information?
Am 24.11.2017 findet vor dem Amtsgericht Gießen die Hauptverhandlung im Verfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel statt. Auf ihrer Homepage hatte die Ärztin Informationen zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch, über die gesetz lichen Voraussetzungen sowie über die Methoden und Risiken des Schwangerschaftsabbruchs angeboten. Angeklagt wird sie gegen den Strafgesetzparagraphen 219 verstoßen zu haben. Dieser besagt:
§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Fall zeigt, dass sich die Bedingungen und Handlungsmöglichkeiten der Ärz t_innen in Hinblick auf den Schwangerschaftsabbruch unter dem Druck der sog. „Lebensschützerinnen“ verändert haben. Und der Fall ist kein Einzelfall. Er zeigt einmal mehr, wie wichtig die Debatte ist. Denn momentan erzielen allein die sog. „Lebensschützerinnen“ Öffentlichkeit und dominieren durch ihre Sicht und ihre Argumente den Diskurs. Bei Redaktionsschluss stand das Urteil in dem Fall noch aus.
Zu dem Fall und der dahinter stehenden Thematik ist eine Petition an den Deutschen Bundestag initiiert worden: „Informationsrecht ist ein Menschenrecht. Der §219a behindert dieses Recht“.