Schedel: Grundrecht Kirchenaustritt
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Staat und Kirche MIZ 1/21
1,00 €
Beschreibung
In Deutschland hat der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt wird, einen „öffentlich-rechtlichen“ Charakter. Es reicht also nicht, einen eingeschriebenen Brief an Pfarrer oder Kirchenvorstand zu schicken – der Vereinsaustritt muss persönlich vor einer staatlichen Stelle erfolgen. Doch diese sind während der Corona-Pandemie nur eingeschränkt zugänglich – wodurch sich die Kirchenmitgliedschaft um Monate verlängern kann.