Schedel: Grundrecht Kirchenaustritt

Staat und Kirche MIZ 1/21

1,00 

Beschreibung

In Deutschland hat der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt wird, einen „öffentlich-rechtlichen“ Charakter. Es reicht also nicht, einen eingeschriebenen Brief an Pfarrer oder Kirchenvorstand zu schicken – der Vereinsaustritt muss persönlich vor einer 
staatlichen Stelle erfolgen. Doch diese sind während der Corona-Pandemie nur eingeschränkt zugänglich – wodurch sich die Kirchenmitgliedschaft um Monate verlängern kann.

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