Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 4/25 | Geschrieben von Romo Runt

Katastrophale Perspektive

Der „Tag gegen Islamfeindlichkeit“ ist ein Geschenk 
für die religiöse Rechte

In Berlin, wo seit längerem identitäre Auffassungen in der Politik vorherrschen, ist der 15. März als „Internationaler Tag gegen Islamfeindlichkeit“ eingeführt worden. Auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD hat das Abgeordnetenhaus im vergangenen September beschlossen, dass zukünftig dieser Tag genutzt werden soll, um das Thema in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Damit ist es der religiösen Rechten endgültig gelungen, ihre Perspektive auf Religion durchzusetzen – ein weiterer Schritt auf dem Weg zurück hinter die Aufklärung.

Seinen Ursprung findet der „Interna­tionale Tag zur Bekämpfung der Islam­feindlichkeit“ in einer UN-Resolution (A/RES/76/254). Der Antrag war von Pakistan im Namen der Organisation für Islamische Zusammenarbeit eingebracht worden und wurde einstimmig angenommen. Das Datum nimmt Bezug auf den Anschlag von Christchurch, bei dem 2019 ein australischer Rechts­extremist in zwei Moscheen 51 Men­schen erschossen hatte.

In seiner Botschaft zum 12. März 2025 schrieb der UN-Generalsekretär António Guterres, es gehe darum, „gemeinsam für Gleichheit, Menschenrechte und Menschenwürde ein[zu]treten und inklusive Gesellschaften auf[zu]bauen, in denen alle Menschen unabhängig von ihrem Glauben in Frieden und Harmonie leben können“. Alle müssten ihre Stimme „gegen religiöse Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung“ erheben.1 Das klingt gut, dürfte in der Praxis aber zum Scheitern verurteilt sein, weil ein völlig verkürzter Blick auf Religion zugrunde gelegt wird. Denn Religion wird in der Botschaft ausschließlich als Grund für ein Diskriminiert-Werden verstanden. Dass Religion zugleich oft genug der Grund für das Diskriminieren anderer ist, fällt unter den Tisch. Damit gerät auch aus dem Blick, dass zahlreiche Muslime von anderen Muslimen tyrannisiert werden, „der Islam“ also eine durchaus ambivalente Rolle einnimmt.

Das führt zu einer sehr einseitigen Perspektive. In der Botschaft des UN-Generalsekretärs bleibt diese hinter den hehren Zielen sozialer Zusammenhalt und Religionsfreiheit verborgen. Andere Akteure sprechen hingegen ganz offen aus, was sie sich von einem „Inter­na­tio­nalen Tag zur Bekämpfung der Islamo­phobie“, wie beispielsweise das türkische Außenministerium den 15. März nennt, erwarten: die Befreiung der muslimischen Frau. Oder genauer gesagt: die Gewährleistung, dass Debatten über die Verschleierung von Musliminnen generell als Aspekt eines „antimuslimischen Rassismus“ verstanden werden (und folglich zu unterbleiben haben). Denn, so der pakistanische UN-Gesandte Munir Akram schon 2022, es habe sich „eine neue Form von Rassismus entwickelt, die durch negative Profilierung und Stereotypisierung von Muslimen gekennzeichnet ist“.2

Mit diesem Trick, Kontroversen über religiöse Regeln als Ausdruck von Rassismus zu bezeichnen, versucht die religiöse Rechte seit Längerem, ihre Gesellschaftsvorstellungen gegen Kritik zu immunisieren. Damit sie ihre Strategie auch in halbwegs säku­larisierten Ländern verfolgen können, müssen einige Ideen als unhinterfragte Voraussetzungen durchgesetzt werden. Dazu gehört zunächst, eine homogene Identität von Muslimen zu suggerieren und daraus einen Vertretungsanspruch für alle abzuleiten. Angesichts der Vielfalt der Glaubens- und Lebensformen innerhalb des Islams ist ein solches Ansinnen von vorneherein fragwürdig. Denn ein mit der Kirchenmitgliedschaft vergleichbares Zugehörigkeitskriterium gibt es nicht. Wer sich in der islamischen Welt umsieht, wird zudem erkennen, dass homogene Lebensweisen, wo sie denn vorherrschen, nicht „entstanden“ sind, sondern mit Gewalt eingeführt wurden und aufrechterhalten werden.

Hier findet sich auch die Ursache dafür, dass über Muslime immer seltener aus der Perspektive der Religionsfreiheit gesprochen wird, sondern im Rahmen des Rassismusdiskurses. Denn die Perspektive der Religionsfreiheit würde unweigerlich die ambivalente Rolle von Religion (hier: des Islams) sichtbar werden lassen, da die individuelle Religionsfreiheit oft genug gegen religiös motivierte Übergriffe verteidigt werden muss. Die daraus entstehenden differenzierten Bewertungen widersprechen jedoch den Interessen der religiösen Rechten. Deshalb setzen sie auf einen Diskursrahmen, der nur eine Pro-oder-conta-Positionierung zulässt: Rassismus – und verorten sich damit unzweideutig auf der „guten“ Seite. Das Religion dabei von einer angenommenen Ideologie zu einem Persönlichkeitsmerkmal wird, ist ein durchaus beabsichtigter Effekt.

Denn damit einher geht eine zweite Verschiebung: die Aufhebung der Trennung von Person und Position. Diese zentrale Errungenschaft der Aufklärung geht von der Veränderbar­keit des Menschen aus, von der Mög­lichkeit seiner Emanzipation – zum Beispiel von seiner „angeborenen“ Reli­gion. Wenn dies vergessen wird, kann es leicht passieren, dass aus dem Gedenken an 51 ermordete Muslime der Tag zur Be­kämpfung der Islam­feindlichkeit wird. Statt der ganz unterschiedlichen Menschen wird die homogenisierte Ideologie zum Objekt des Schutzes.

Hier treffen sich religiöse und rassistische Rechte in ihrem Menschenbild und ihrer Identitätsvorstellung. Für beide spielt das Individuum (abgesehen vielleicht von Führergestalten) keine nennenswerte Rolle, Gruppen werden als weitgehend einheitlich und stabil vorgestellt und Bewertungen erfolgen ausschließlich in Schwarz und Weiß. Sie reproduzieren komplementäre Bilder und verstärken gemeinsam deren Wirkung in der Gesellschaft. Dass die eine in Deutschland derzeit noch geächtet ist, die andere hingegen in der Politik zunehmend Akzeptanz erfährt, ist Ausdruck des derzeit vorherrschenden intellektuellen Niveaus.

Neudefinition von Muslimfeindlichkeit

In Berlin hat sich diese rechte Vorstellung, dass Religion ein nicht ohne Weiteres ablegbares Körpermerkmal wie Hautfarbe oder Geschlecht ist, bis in die obersten politischen Etagen verbreitet. Auch in der Mitteilung des Senats an das Abgeord­netenhaus3 zum zukünftigen Gedenktag wird implizit darauf Bezug genommen. Denn als Belege, dass Islamfeindlichkeit auch in Deutschland bedrohliche Folgen zeitigt, werden zwei Ereignisse angeführt: Zum einen die Ermordung von Marwa El-Sherbini im Jahr 2009. Auch wenn die Tat häufiger als „fremdenfeindlich“ oder durch „Ausländerhass“ motiviert dargestellt wird, kann hier ein Bezug zu einer muslimfeindlichen Einstellung des Täters hergestellt werden, da das Opfer durch ihre Verschleierung als Muslimin identifizierbar war und vom Täter unter anderem als „Islamistin“ beschimpft wurde. Beim zweiten Beispiel ist das deutlich schwieriger: Denn auch der Anschlag von Hanau im Februar 2020 wird als „islamfeindlich“ dargestellt. Zwar ist es richtig, dass der Täter in einem „Manifest“ Muslime als Feindbild genannt hat, ein eliminatorischer Rassismus und Verschwörungsvorstellungen nahmen darin allerdings weit mehr Raum ein. Dementsprechend wird diese Attacke allgemein als rassistisch motiviert eingeschätzt. Und der Eindruck drängt sich auf, dass der Senat die Morde für seine Zwecke funktionalisiert.

Die unverhohlene Vereinnahmung wird erst verständlich, wenn berücksich­tigt wird, dass auch bei dieser Frage („Wann ist eine Tat muslimfeindlich?“) eine Neudefinition stattfindet: Bisher war es so, dass von einer muslimfeindlichen Tat gesprochen wurde, wenn der Täter sich explizit in dieser Richtung geäußert hatte (z.B. in Social-Media-Posts) oder das Ziel unzweifelhaft mit Muslim:innen in Verbindung zu bringen war (z.B. eine Moschee). Nun erfolgt diese Zuordnung immer häufiger auch dann, wenn die Opfer (oder ein bedeutender Teil von ihnen) Muslime waren (oder gewesen sein könnten, denn ich bezweifle, dass von allen Opfern deren tatsächliche religiöse Einstellung bekannt ist). Und zwar auch dann, wenn das vorherrschende Motiv ganz offensichtlich ein rassistisches war, die Menschen also nicht angegriffen wurden, weil sie als „Muslime“ gesehen wurden, sondern als „Fremde“, „Ausländer“, „Migranten“.

Es ist vor allem der Begriff des „antimuslimischen Rassismus“ der immer weitere Verbreitung findet und der die Denkmuster der religiösen Rechten längst in die Mitte der Gesellschaft getragen hat. Selbst die Bundeszentrale für politische Bildung verwendet ihn in einer völlig unreflektierten Weise.4

Aber es geht auch um Geld. In der oben zitierten Mitteilung des Senat heißt es unverblümt, dass „zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützt [werden], die mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsformaten auf das Thema Islamfeindlichkeit aufmerksam machen wollen“. In welchem Umfang der Ein­satz „gegen antimuslimischen Rassismus sowie gegen Islam- und Muslim­feind­lichkeit“ staatlich subventioniert wird, lässt sich an der in Berlin ansässigen gemeinnützigen GmbH CLAIM sehen. Sie beschäftigt nach eigener Aussage 18 hauptamtliche Mitarbeiter und wird zu 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln (Bundes- und Landesmittel) gefördert.5 Den Humanistischen Verband Deutsch­land mal ausgenommen dürfte das in etwa die Personalstärke der gesamten säkularen Interessenverbände sein.

Es ist also kein Wunder, dass es zu­nehmend schwerer wird, in einem solchen Umfeld individuelle Religions­freiheit durchzusetzen.

Anmerkungen

1 Vereinte Nationen, Informationsdienst Wien: Der Generalsekretär: Botschaft zum Internationalen Tag zur Bekämpfung der Islamfeindlichkeit, 15.3.2025 (Zugriff jeweils am 10.1.2026).
2 UN erklärt 15. März zum Internationalen Tag gegen Islamfeindlichkeit, 17.3.2022.
3 Drucksache 19/2438 und 19/2597
4 Im ersten Text ist auch von „Islam- und Muslimfeindlichkeit“, die Rede, als gäbe es zwischen einer Ideologie und einem Menschen keinen Unterschied.
5 Link Claim Alliance.