Religionsfreie Zone, Foto: gbs
Schwerpunktthema MIZ 4/16

„Natürlich hat sich der Aufwand gelohnt“
Ein Gespräch mit Assunta Tammelleo über Schokolade am Karfreitag und den juristischen Kampf gegen das Tanzverbot

Redaktion MIZ und Assunta Tammello

Ende Oktober hat das Bundesverfassungsgericht das bayerische Feiertagsgesetz gekippt. Verantwortlich dafür war der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München, der eine Feststellungsklage gegen das Verbot einer für den Karfreitag 2007 vorgesehenen Heidenspaßparty angestrengt hatte. Federführend beteiligt war die heutige zweite Vorsitzende Assunta Tammelleo. Mit ihr sprach MIZ über den langen Weg zum Erfolg.

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Aktionen zur Feiertagsgesetzgebung, Foto: Daniela Wakonigg
Schwerpunktthema MIZ 4/16

Der Karfreitag, die Heiden und das Bundesverfassungsgericht

Gerhard Czermak

Der Beschluss des 1. Senats des BVerfG vom 27.10.2016 zur Rechtswidrigkeit des Tanzverbots am Karfreitag ohne gesetzliche Befreiungsregelung1 wurde in freigeistigen Kreisen mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Ihnen war die feiertägliche Bevormundung schon lange ein Dorn im Auge. Das bayerische Feiertagsgesetz (FTG) muss nun durch eine Befreiungs- oder Ausnahmeklausel ergänzt werden. Das ist zwar erfreulich, sollte aber eine nüchterne Betrachtung des Erfolgs nicht erübrigen.

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