„Jeder Mensch hat Rechte“ (Foto: © Markus Spiske / Unsplash)
Schwerpunktthema MIZ 3/23

„Respekt vor den identitätsstiftenden Überzeugungen der Menschen“
Ein Gespräch mit Heiner Bielefeldt über das Menschenrecht Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Heiner Bielefeldt

Eingeschränkte Formen von Religionsfreiheit finden sich in Europa bereits, bevor bürgerliche Menschenrechtsvorstellungen in der Aufklärung an Bedeutung gewinnen. Sie sind auf die Folgen der Reformation zurückzuführen und häufig nur Ausdruck der Erkenntnis, dass die Glaubensspaltung (zumindest vorerst) nicht mit Gewalt rückgängig gemacht werden kann. Vereinzelt wurden auch kleinere Bekenntnisse toleriert, bis 1789 in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte festgeschrieben wurde, dass „niemand … wegen seiner Meinungen, selbst religiöser Art, beunruhigt werden“ solle, „solange ihre Äußerung nicht die durch das Gesetz festgelegte öffentliche Ordnung stört“. Mit Heiner Bielefeldt sprach MIZ über die heutige Situation des Menschenrechts Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

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Apostasy Day 2023 (Bild: © Council of Ex-Muslims of Britain)
Prisma MIZ 3/23

22. August: Apostasy Day

Ali Malik

Apostasie bedeutet, dass ein Mensch seine Religion aufgibt, auf sie verzichtet. In Afghanistan, Malaysia, Mauretanien, Katar, Saudi-Arabien, Somalia, den Vereinigten Arabischen Emiraten, im Jemen und im Iran sowie auf den Malediven steht darauf die Todesstrafe, und in vielen anderen Ländern mit muslimischer Mehrheit ist es eine Straftat. In Pakistan wird der Unglaube an Gott nach dem Blasphemiegesetz mit der Todesstrafe geahndet. In Saudi-Arabien wird Atheismus mit Terrorismus gleichgesetzt.

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