Allgemeines | Veröffentlicht in MIZ 1/13 | Geschrieben von Christoph Lammers

Verbieten verboten

Wären Sie überrascht, wenn ich Ihnen sagen würde, dass von 198 Staaten dieser Erde 32 (16%) so genannte Anti-Blasphemie-Gesetze und 20 (10%) Gesetze gegen Glaubensabfall besitzen, zudem 87 Länder (44%) Gesetze gegen die Diffamierung von Religionen im Allgemeinen bzw. Hassreden gegen die Angehörigen von Glaubensgemeinschaften in ihren Gesetzbüchern behandeln?1 Und wussten Sie, dass in acht von 45 europäischen Staaten so genannte Blasphemie-Gesetze existieren und in 35 europäischen Ländern Gesetze gegen Diffamierung bzw. Hassreden existieren? Und was halten Sie davon, dass in Irland Gotteslästerung erst kürzlich unter Strafe gestellt wurde?2

Es klingt nach Relikten aus längst vergangenen Zeiten, wo Staat und Religionen Hand in Hand gingen und nichts unversucht ließen, um die öffentliche Meinung zu manipulieren, Angst zu schüren und vor den Gefahren eines rational wissenschaftlich aufgeklärten Weltbildes zu warnen. Doch die Geschichte endet nicht irgendwo zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Auch im 21. Jahrhundert bleibt die Blasphemie aktuell – vielleicht aktueller denn je. Grund genug, dass sich die MIZ dem Thema nähert und eine notwendige Debatte anstößt. Keine Frage, das Thema ist vielschichtig und kompliziert, daher können an dieser Stelle die, aus unserer Sicht, wichtigsten Aspekte nur angerissen werden.

Erster Aspekt: 
Blasphemie ist kein Phänomen des Islam

Auch wenn Länder im Vordergrund der Berichterstattung stehen, in denen der Islam starken Einfluss auf Politik, Gesellschaft, Kunst und Kultur ausübt, besteht kein Zweifel, dass es hierbei um ein weltweites Phänomen handelt. Keinesfalls soll die Problematik in den islamisch geprägten Ländern relativiert werden, zumal die Bedrohung für die Betroffenen physisch als auch psychisch weitaus größer ist, als in europäischen Staaten, in denen die Gotteslästerung unter Strafe steht.3 In Ländern wie beispielsweise Pakistan, Kuweit, Iran aber auch der Türkei ist bis heute eine kritische Auseinandersetzung mit Glaubensinhalten nicht möglich. Der Fall des türkischen Starpianisten Fazil Say zeigt einmal mehr, dass die Eliten der Türkei kein Interesse an einer aufgeklärten Gesellschaft haben.4 Auch wenn die AKP um ein positives Bild in der europäischen Öffentlichkeit bemüht ist, die Islamisierung der türkischen Gesellschaft schreitet weiter voran.

Doch auch in nicht-islamischen Ländern nimmt die Zahl der Betroffenen zu. Seit Sommer 2012 wird beispielsweise der indische Skeptiker Sanal Edamaruku polizeilich gesucht, nachdem die katholische Kirche in Mumbai Anzeige wegen der Verletzung religiöser Gefühle gestellt hatte. Bekannter dürfte die 2011 gegründete feministische, regierungs- und kirchenkritische Punkrock-Band Pussy Riot aus Moskau sein. Sie hatte im Februar 2012 ein „Punk-Gebet“ in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau abgehalten und damit den Zorn der russisch-orthodoxen Kirche und Wladimir Putins, Präsident von Gottes Gnaden, auf sich gezogen. Weltweit solidarisierten sich Intellektuelle, Künstler und (linke) Politiker_innen mit den Frauen und übten deutliche Kritik am autoritären Führungsstil Putins, dem Einfluss der russisch-orthodoxen Kirche und dem politischen Schauprozess. Die Stadt Wittenberg hatte, ohne die Kirchenfürsten vorher zu konsultieren, die Bandmitglieder für den Luther-Preis „Das unerschrockene Wort“ vorgeschlagen. Die Nominierung stieß auf 
ein geteiltes Echo. Politiker_innen verschiedener Parteien sprachen sich gegen die Auszeichnung aus, so zum Beispiel der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages, Ruprecht Polenz (CDU) und die Eisenacher Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Die Linke). Der evangelische Theologe und Bürgerrechtler Friedrich Schorlemmer nannte es gar ein „verheerendes Zeichen“, sollte die Band ausgezeichnet werden.5 Den Preis bekam die Band zwar nicht, dafür wurde sie im August 2012 wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ schuldig gesprochen.6

Zweiter Aspekt: Blasphemie wird politisch instrumentalisiert

Es ist für viele schwer nachvollziehbar, aber es gibt Menschen, die sich persönlich angegriffen fühlen, wenn ihre Glaubenswelt – die oft identisch ist mit ihrer Lebenswirklichkeit – hinterfragt und kritisiert wird. Egal welche Religion oder Weltanschauung man zugrunde legen möchte, viele scheinen von klein auf in ihrer Glaubenswelt gefangen zu sein. Die Jungfräulichkeit Marias wird ebenso wenig hinterfragt wie die Grundaussagen des Koran oder die Scheinheiligkeit des Dalai Lamas. Gerade für die herrschende Klasse ist diese Glaubensvorstellung ein willkommenes Mittel zum Zweck. Anders ausgedrückt, Staat und Kirchen nutzten und nutzen die Blasphemie, um Kulturschaffende, Intellektuelle, Aufklärer_innen und Kritiker_innen zu sanktionieren.

Am Beispiel von Pussy Riot lässt sich dies exemplifizieren. Es ist schwer vorstellbar, dass sich Wladimir Putin von der Kritik persönlich verletzt fühlt. Er nutzt vielmehr den Vorwand des „Rowdytums aus religiösem Hass“, um die Kritikerinnen mundtot zu machen. 
Er ist sich dessen bewusst, dass das Bündnis mit der russisch-orthodoxen Kirche seine Vormachtstellung in der Gesellschaft zementiert. Aber auch die Kirche profitiert von dieser Praxis. Sie sichert sich die Macht über die Köpfe der Menschen.

In islamischen Ländern wird die Gotteslästerung ebenfalls politisch instrumentalisiert. Der Kampf um Gleich­berechtigung der Frauen wird tagtäglich mit dem Vorwurf der Gotteslästerung niedergeschlagen. Es kommt den Isla­misten sehr entgegen, dass sie Menschen davon zu überzeugen wissen, dass Freiheit und Gleichheit dem Islam zuwiderlaufen. Sie werfen den säkularen Kräften vor, sich gegen den Islam und gegen seinen Propheten verschworen zu haben, da sie mit dem Teufel im Bunde seien. Argumente in der Sache sucht man vergeblich.
Auch in Deutschland spielt die politische Instrumentalisierung eine besondere Rolle. Als aktuelles Beispiel gilt die Auseinandersetzung um das Ferkelbuch von Helge Nyncke und Michael Schmidt-Salomon.7

Dritter Aspekt: Religiöse Gefühle werden als Mittel benutzt, um Debatten zu „entrationalisieren“

Es ist von jeher ein gern genutztes Mittel, politische Debatten zu emotionalisieren. Statt sich mit den politischen Argumenten auseinanderzusetzen, wird ein Bedrohungsszenario aufgebaut, welches bei vielen Menschen Existenzängste auslöst. Politiker_innen und Religionsvertreter_innen setzen sich in den wenigsten Fällen mit dem Sachstand auseinander, sondern beschreiben die Folgen, die eine Entscheidung nach sich ziehen könnte. Das Abhängen der Kruzifixe in den Klassenräumen, die Homo-Ehe oder die Kritik am Papst. In Europa wird dann gerne vom Ende des christlichen Abendlandes gesprochen. Es droht der Verlust von Moral und Anstand, wenn die Kritiker_innen solchen überhaupt besitzen. Der emotionale Schockzustand ist ein perfides Mittel, um Menschen irrationale Entscheidungen abzuringen. Diese Haltung lässt sich jedoch nicht nur in den christentumskritischen Debatten erkennen. Als in den 1990ern die Diskussion um den Gottkönig Dalai Lama begann, wurde von den Anhänger_innen eine Folterdebatte losgetreten. Im Mittelpunkt stand nicht mehr das klerikal-faschistische System des Lamaismus, sondern die Existenzbedrohung der Tibeter durch China.8 Bis heute bedient die bürgerliche Presse den Mythos der Verklärung, verweigert eine Auseinandersetzung mit der vorgebrachten Kritik und raubt damit den Argumenten jede Kraft.

Vierter Aspekt: Der § 166 StGB gewinnt wieder an Bedeutung, obwohl immer weniger Menschen religiös sind

Es klingt reichlich paradox, aber Tatsache ist, dass trotz schwindender Mitgliederzahlen, verstärkt über die Verschärfung des Gotteslästerungs­paragrafen nachgedacht wird. Lange Zeit galt die CSU als treibende Kraft in dieser Angelegenheit. Zu Beginn jeder Legislaturperiode wurde der Punkt auf die politische Agenda gesetzt – bisher ohne Erfolg. Forciert wurde die Debatte kürzlich durch den Aufsatz „Vom Wert des Verbietens“ des Schriftstellers Martin Mosebach in der Berliner Zeitung.9 Damit bekam die Debatte eine neue Qualität, äußerte sich doch zum ersten Mal ein Schriftsteller positiv zur Verschärfung des Gotteslästerungsparagrafen.

Mosebach bedient sich in seinem Aufsatz eines rhetorischen Taschen­spielertricks. Unter dem Vorwand, Minderheiten – in diesem Fall die Muslime in Deutschland – vor der Mehrheit schützen zu wollen, möchte er erläutern „warum es (...) dem sozialen Klima dient, wenn Blasphemie wieder strafbar sei“. Mosebach erklärt nichts, soviel schon vorab, stattdessen schürt er, wie so viele vor ihm, die Angst vor der Gefährdung des öffentlichen Friedens und fordert den Staat zum Handeln auf. „(...) für den weltanschaulich strikt neutralen Staat könnte sich die Notwendigkeit einer Bekämpfung der Blasphemie ergeben, wenn die staatliche Ordnung durch sie gefährdet wird. Das kann geschehen, wenn eine größere Gruppe von Gläubigen sich durch die Blasphemie in ihren religiösen Überzeugungen so verletzt fühlt, dass ihre Empörung zu einem öffentlichen Problem wird.“ Die Forderung nach dem starken Staat zum Schutz der Religionen und des Bekenntnisses sind nicht neu.

Doch nicht nur um den sozialen Frieden und die sittliche Ordnung ist Mosebach besorgt. Für die Künstler_innen wäre die Verschärfung, seiner Meinung nach, eine Inspiration. „Nicht alles aussprechen zu dürfen, von rigiden Regeln umstellt zu sein, hat auf die Phantasie der Künstler überaus anregend gewirkt und sie zu den kühnsten Lösungen inspiriert.“

Überhaupt klagt Mosebach über „kalkulierte Spielereien“ in der Kunstszene und wirft den Künstler_innen vor, sich dem Zeitgeist anzubiedern, weshalb der Autor „in diesem Zusammenhang (...) nicht verhehlen [will], dass ich unfähig bin, mich zu empören, wenn in ihrem Glauben beleidigte Muslime blasphemischen Künstlern – wenn wir sie einmal so nennen wollen – einen gewaltigen Schrecken einjagen“. Damit legitimiert der Autor das aus dem persönlichen Glaubenswahn abgeleitete Recht auf Gewalt, da die Ungläubigen mit der Kritik eine Blasphemie begehen. Wie weit dieser gewaltige – oder sollte man besser sagen gewalttätige – Schrecken gehen kann, zeigen zahllose Beispiele in der Gegenwart.

Fünfter Aspekt: Vermischung theologischer und politischer Kategorien

Die hier aufgeführten Punkte zeigen meines Erachtens sehr deutlich, dass es nicht nur zu einer Vermengung von Interessen, sondern auch von Kategorien kommt. Die Vertreter_innen einer Verschärfung des Gotteslästerungsparagrafen legen Wert auf zwei Dinge: Die Unschärfe und die Emotionalität. Die Politik ihrerseits reagiert bisweilen unterwürfig, wenn es um den Schutz des religiösen Bekenntnisses geht. Fühlt sich ein Gläubiger oder eine Glaubensgemeinschaft durch Kritik bedroht, greift der Staat mitunter zu drastischen Mitteln, um diese Kritik zu unterbinden. Der Staat hat kein Interesse an einer rationalen Auseinandersetzung, an dessen Ende möglicherweise die Einsicht steht, dass die bestehenden Verhältnisse verändert werden müssen. Um dem vorzubeugen, wird auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit mit den Religionen forciert. Erst kürzlich wurde eine gemeinsame Erklärung der laizistischen, humanistischen und atheistischen Vereinigungen und der Freidenker veröffentlicht, die diese Problematik aufgreift. Einer der Punkte ist die gemeinsame Stellungnahme der Europäischen Union und der Organisation für Islamische Zusammenarbeit, des Generalsekretärs der Arabischen Liga und des Präsidenten der Kommission der Afrikanischen Einheit. Dort heißt es: „Wir glauben, dass es wichtig ist, alle Propheten zu respektieren, egal zu welcher Religion sie gehören.“10 Seitens der Verbände wird zurecht darauf verwiesen, dass diese Übereinkunft „eine Gefahr für die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit eines jeden [bedeutet], weil damit der Willkür Tür und Tor geöffnet werden.“

Kurt Tucholsky schrieb 1929, anlässlich des Prozesses gegen den Maler George Grosz, „daß die Kirche unsre Gefühle verletzt; daß die aggressive Politik der Katholiken in Bayern und anderswo geeignet ist, unser Empfinden zu verletzen. Dieser Schutz der Kirche ist ein Angriff auf uns.“ Rund 80 Jahre nach diesem Statement hat sich die Lage noch verschärft, denn es sind mittlerweile nicht nur die Kirchen, die geschützt werden, sondern auch erzkonservative islamische Gemeinschaften, von Milli Görüs bis Gülen. Es wird Zeit, dass wir uns dem entgegenstellen. In diesem Sinne, Geschichte wird gemacht!

Anmerkungen:

1 Grim, Brian J.: Laws Penalizing Blasphemy, Apostasy and Defamation of Religion are Widespread. The Pew Forum on Religion & Public Life. http://www.pewforum.org/Government/Laws-Penalizing-Blasphemy,-Apostasy-and-Defamation-of-Religion-are-Widespread.aspx [Zugriff vom 10.4.2013].
2 Neue Studie über Blasphemiegesetze weltweit. EuropeNews News-Ticker vom 6.12.2012. http://europenews.dk/de/node/62233 [Zugriff vom 10.4.2013].
3 Mühlbauer, Peter: Blasphemiegesetz mit Missbrauchspotenzial, in: Telepolis vom 22.8.2012. http://www.heise.de/tp/artikel/37/37478/1.html [Zugriff vom 10.4.2013]
4 Seibert, Thomas: Star-Pianist Fazil Say wegen Islam-Beleidigung verurteilt, in: Der Tagesspiegel vom 15.4.2013. http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/tuerkei-star-pianist-fazil-say-wegen-islam-beleidigung-verurteilt/8066894.html [Zugriff vom 17.4.2013].
5 epd: Weiter geteiltes Echo auf „Pussy-Riot“-Nominierung für Luther-Preis. http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-ost/schwerpunktartikel/weiter-geteiltes-echo-auf-pussy-riot-nominierung-f%C3%BC; Lähne, Bernd: Lutherpreis für Pussy Riot? Vorschlag der Stadt Wittenberg stößt auf Empörung, in: Leipziger Volkszeitung online. http://www.lvz-online.de/nachrichten/mitteldeutschland/lutherpreis-fuer-pussy-riot-vorschlag-der-stadt-wittenberg-stoesst-auf-empoerung/r-mitteldeutschland-a-157857.html [Zugriff vom 17.4.2013].
6 Pussy Riot: Pussy Riot! Ein Punk-Gebet für Freiheit. Mit einem Vorwort von Laurie Penny. Edition Nautilus. Hamburg 2012. Der Band beinhaltet u.a. Briefe der Frauen aus dem Gefängnis, deren Schlusserklärungen vor Gericht als auch das inkriminierte Punk-Gebet.
7 Schmidt-Salomon, Michael / Nyncke, Helge / Schedel, Gunnar: „Wer Gott nicht kennt, der braucht ihn nicht!“ Materialien zur Verteidigung des religionskritischen Kinder- und Erwachsenenbuchs „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel“ http://www.ferkelbuch.de/Verteidigung.pdf [Zugriff vom 17.4.2013].
8 Goldner, Colin: Wie ein diktatorisches Mönchsregime romantisch verklärt wird, in: diesseits 49/1999, S. 14-15.
9 Mosebach, Martin: Vom Wert des Verbietens. Der Beitrag erschien sowohl in der Berliner Zeitung als auch in der Frankfurter Rundschau. Hier die online Ausgabe der FR vom 18.6.2012. http://www.fr-online.de/kunst/kunst-und-religion-vom-wert-des-verbietens,1473354,16414828.html [Zugriff vom 17.04.2013].
10 NO to the „Offense of Blasphemy“! http://www.internationalfreethought.org/spip.php?article182 [Zugriff vom 17.04.2013]. Im Original heißt es: „We believe in the importance of respecting all prophets, regardless of which religion they belong to.“ http://www.eu-un.europa.eu/articles/en/article_12602_en.htm [Zugriff vom 17.4.2013].