In den letzten Jahren hat sich, anknüpfend an die Debatte über „den Islam“, unverkennbar ein Paradigmenwechsel vollzogen, was die Be wertung von Kritik in ihrer Bedeutung für die Gesellschaft angeht.
Zwei Wochen nach dem Attentat auf die Charlie Hebdo-Redaktion erschien in der Wochenzeitung Die Zeit ein Artikel von Mitherausgeber Josef Joffe, in dem er Überlegungen der New York Times kritisiert, in Zukunft vielleicht nur noch zu drucken, was als „passend“ (fit) oder „sicher“ (safe) angesehen werden könne.2 Darin schreibt er: „Dies sind die Widersprüche der Gegenwart: Deutschland und andere EU-Länder stellen Holocaust-Leugnung und Volksverhetzung unter Strafe. Wir schützen vor der freien Rede Frauen, Schwule, Behinderte und ethnische Minderheiten. Anderseits verzichten wir weitestgehend auf Blasphemie-Verfolgung, obwohl das Strafgesetzbuch für Bekenntnis-Beschimpfung bis zu drei Jahre Haft vorsieht. (...) Wir schützen alle möglichen Identitäten, aber nicht unbedingt religiöse. Wir erlauben es verschiedenen Gruppen, selber zu definieren, was ‘Beleidigung’ sei, aber, wie Charlie Hebdo zeigt, nicht unbedingt den Gläubigen.“ Joffe lehnt die Reaktion der New York Times auf die Morde von Paris ab, nennt sie „absurd“ und „giftig“ – und doch landet er bei einem ähnlichen Fazit: „Man muss nicht alles sagen, was man sagen darf“. Was im Alltag ein ernstzunehmender Ratschlag sein mag, hat als Vorgabe für Kunst und Satire verheerende Nebenwirkungen.
Eine zentrale Grundlage von Joffes Urteil ist sein Identitätsverständnis. Denn er packt Muslim- oder Christ-Sein in eine Kategorie mit Frau-Sein, Schwul-Sein, Behindert-Sein. Dabei übersieht er, dass Religionen Bekenntnisse sind, Menschen „sind“ nicht Muslime oder Christen, sie bekennen sich dazu (oder werden dazu erzogen) – sie wollen Muslime oder Christen sein. Und wenn sie dies nicht mehr wollen, sind sie eigentlich in der Lage, ihren „Status“ relativ leicht zu ändern, sich einem anderen Bekenntnis anzuschließen oder in Zukunft ganz ohne religiöse Interessen zu leben. Die Gesellschaft kann diese individuelle Religionsfreiheit fördern oder behindern.
Diese Möglichkeit besteht für die anderen von Joffe angeführten Merk male nicht in gleicher Weise. Allein der Wechsel des sozialen Ge schlechts erscheint hier vergleichbar; schon wenn es um das biologische Geschlecht geht, ist der persönliche Aufwand deutlich größer: Der Weg vom Mann zur Frau (oder umgekehrt) führt dann über Hormonbehandlung und Operationen. Kein Behinderter kann durch freie Willensentscheidung ab nächster Woche sein Handicap ablegen. Und dass Homosexuelle nach entsprechender Therapie ihren „Neigungen“ abschwören können, glauben nur evangelikale Ärzte.
Wichtiger noch ist jedoch, dass religiöse Bekenntnisse in der Regel mit umfassenden Aussagen über Mensch und Welt verknüpft sind, die den anderen genannten kollektiven Identitäten fehlen. Die entsprechenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen vor ausgesetzt, gibt es wohl keine Verhaltensweisen, anhand derer sich Weiße und Schwarze prinzipiell unterscheiden ließen (außer vielleicht in der Häufigkeit des Einsatzes von Sonnencreme). Denn Weiß-Sein und Schwarz-Sein beinhalten keine Verhal tensvorgaben und keine Sicht der Welt, das vermeintliche Kollektiv wird allein durch Äußerlichkeiten definiert. Schiiten und Katholiken beispielsweise lassen sich dagegen an ihrem Verhalten oder an Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen unterscheiden, sofern sie gemäß ihrer Religion leben.3
Kritik an einer Identität, die nicht frei gewählt wurde und keine politischen Aussagen repräsentiert, trifft das Individuum insofern direkter als die Kritik religiöser Überzeugungen, und für Spott und Hohn gilt das in besonderem Maße. Denn dass eine Satire jemanden dazu anregen könnte, sich von seiner Behinderung oder ihrer Homosexualität zu emanzipieren, ist nicht anzunehmen; wohl aber dass Spott über religiöse Vorstellungen Emanzipationsprozesse auslösen kann. Nur wer sich absolut mit den Auffassungen „seiner“ Religion identifiziert, wird diese Trennung von Position und Person, die Reflexion ermöglicht, nicht erkennen oder sogar in Abrede stellen.4
Insofern gibt es durchaus sachliche Gründe, die Verspottung von Schwulen anders zu bewerten als die Verspottung religiöser Eiferer. Religion kann als falsches Bewusst sein erkannt werden, Homosexualität nicht.
Genau dieser Unterschied, den Joffe in seiner Argumentation verwischt, wird immer häufiger generell bestritten. Dabei werden religiöse Überzeugungen zum „Kern der biographischen Identität“ gerechnet: „Die Normen, an denen er sein Leben ausrichtet, als lächerlich zu verspotten, heißt ..., [den betreffenden Menschen] selbst zu verspotten.“5 Was auf den ersten Blick aussehen mag, wie der Versuch, das Individuum zu schützen, erweist sich bei genauerem Hinsehen als konservative Festschreibung auf eine kollektive Identität (die häufig nicht einmal selbst gewählt wurde). Hinter den Bestrebungen, die Kritik an Religion mit dem Spott über Behinderte gleichzusetzen, stehen insofern Kritikabwehr und Emanzipationsverweigerung.
Ausweitung der Tabuzonen
Joffes grundlegende Beobachtung hingegen ist durchaus richtig: Die Tabu-Bereiche wurden in den letzten 25 Jahren erkennbar ausgeweitet. Das Bedürfnis, die Schwachen und Minderheiten zu schützen, be stimmt heute verstärkt die Diskur se. Angesichts brennender Flüchtlingsunterkünfte wie in Rostock-Lichtenhagen mag es nachvollziehbar erscheinen, jede Äußerung auf den Tatbestand „geistige Brandstiftung“ hin zu überprüfen, doch auch hier ergeben sich Nebenwirkungen.
Wenn Kritik nicht philosophische Fingerübung sein soll, ist es selbstverständlich, eine „Folgenabschätzung“ vorzunehmen; selbst sachlich richtige Aussagen können in bestimmten Situationen kontraproduktiv wirken oder Wasser auf die Mühlen derer sein, die Kritik nicht als Mittel der Emanzipation sondern der Ausgrenzung einsetzen. Dass diese Möglichkeit besteht, führt derzeit jedoch häufig dazu, dass dies in bestimmten Debatten als nahezu zwangsläufiges Ergebnis behauptet wird. Die Bedeutung von Kritik und künstlerischer Grenzüberschreitung für gesellschaftliche Weiterentwicklung gerät zunehmend in Vergessenheit.
Damit geht einher, dass die „Kritik der Kritik“, insbesondere wenn es um „den Islam“ geht, oft kein Interesse an Differenzierung erkennen lässt. Die „Islamkritik“ von Geert Wilders, Thilo Sarrazin, Heinz Buschkowsky, Necla Kelek, Hartmut Krauss, Ayaan Hirsi Ali oder Mina Ahadi unterscheidet sich deutlich, nicht nur in ihrem jeweiligen theoretischen Ansatz, ihrer Zielrichtung, ihren Forderungen oder dem verwendeten Vokabular, sondern auch in persönlichem Hintergrund und ideologischer Aus richtung der Autorinnen und Auto ren. Allein die Tatsache, dass es von den Genannten kritische Äußerungen über „den Islam“ gibt, genügt aber offenbar, sie (und viele andere) unter der Perspektive potentieller Islamophobie zusammenzufassen.
Das führt dann zu bizarren Si tuationen: Auf der Linken Literaturmesse referierte die in der Türkei geborene Autorin Arzu Toker über ein von ihr übersetztes Buch eines türkischen Verfassungsrechtlers über die Stellung der Frau im islamischen Recht. In der anschließenden Diskussion meinte eine junge Frau, die ihrem Dialekt nach zu urteilen offenbar in Mittelfranken aufgewachsen war, dass sie eine Kritik der im orthodoxen Islam vertretenen Geschlechterrollen oder die Forderung, keinen Islamunterricht an öffentlichen Schulen einzuführen, ablehne, weil dies eine Gleichberechtigung „der Muslime“ verhindere und somit als islamophob zu bewerten sei.
Da erklärt die junge linke Deutsche der etwas älteren linken Türkin, dass die religiöse Indoktrination von Kindern und das Verschweigen patriarchaler Vorstellungen ein sinnvoller Weg zu einer Gesellschaft ohne Diskriminierung sei. Dass sie die Position der konservativen Islamverbände der Einschätzung einer Frau vorzieht, die jahrzehntelang in Projekten für die Gleichberechtigung von Einwanderern und die Emanzipation von Frauen aktiv war, zeigt die ganze Fragwürdigkeit derartig schablonenhafter Überlegungen.
Eine Ursache für solch kurzschlüssiges Denken scheint mir darin zu liegen, dass Kritik heute seltener als Analyse und Beschreibung gesellschaftlicher Zustände verstanden wird, sondern häufig selbst Bekenntnischarakter angenommen hat: Es geht nicht mehr darum, Herrschaftsverhältnisse zu verstehen, um sie verändern zu können, sondern darum, sich auf die „richtige“ Seite zu stellen. Argumente werden dann nicht mehr anerkannt, wenn die Person der „falschen“ Seite zugehört oder auch nur zugeordnet wird. In der Beschneidungsdebatte wurde dies teilweise zur völligen Immunisierung gegen Kritik eingesetzt: Wer zu dem Fazit gelangte, dass die Beschneidung von kleinen Jungen besser unterbleiben sollte, wurde (wahlweise) als antisemitisch oder islamophob motiviert eingestuft, weshalb die Argumente, die zu diesem Schluss geführt hatten, erst gar nicht zur Kenntnis genommen werden mussten.
Religion ohne Inhalt
Religiöse Symbole, Vorschriften oder Praktiken werden in diesen Debatten ihrer Inhalte entkleidet. Das Kopftuch ist nicht mehr Zeichen für die vom Familienverband ausgeübte Kontrolle über die Frau sondern beliebiges, bedeutungsloses Utensil, das angeblich zur Identität „der Muslime“ gehört. Auf diese Weise wird es der Kritik entzogen und damit zugleich die zugrundeliegenden patriarchalen Verhältnisse.
Wenn das Kopftuch keinen ideologischen Inhalt mehr hat, fällt auch kaum jemandem mehr auf, dass die Vorstellungen von Ehre und Reinheit kein islamisches Phänomen sind. Vor nicht allzu langer Zeit wurden Frauen auch im christlichen Europa vielleicht nicht mehr als Teil des Familienbesitzes gesehen, aber zumindest doch in der Erbfolge benachteiligt, konnten ohne Erlaubnis ihres Ehemannes keiner Berufstätigkeit nachgehen usw. usf.
Die überwiegende Mehrheit der
Frauen, deren Migrationshintergrund in einem muslimisch geprägten Land liegt, trägt in Deutschland kein Kopftuch. Das könnte so verstanden werden, dass die Frauen, sofern sie die Gelegenheit dazu haben, die individuelle Entscheidung treffen, das Kopftuch abzulegen. Und ein Blick auf alte Aufnahmen, die Straßenszenen arabischer Großstädte aus den 1960er Jahren zeigen, legt nahe, dass dieses Bedürfnis offenbar nicht nur bei nach Europa emigrierten Frauen besteht. Vielleicht ist das Kopftuch also gar kein Symbol für „die Muslime“, sondern für konservative oder fundamentalistische Muslime...
Diskriminierung und Widerspruch
Zugespitzt formuliert ließe sich sagen, dass die religiöse Rechte es verstanden hat, den Begriff Dis kriminierung, wenn es um Religion geht, neu zu definieren. Diskriminierung manifestiert sich nicht mehr in Ausgrenzung oder Benach teiligung, sondern bereits Widerspruch wird als unstatthaft angesehen.
Neu sind solche Versuche, die alleinige Definitionshoheit über das Thema Religion, zumindest aber über die eigene Glaubensrichtung zu erringen, nicht. Die Anthroposophen bestreiten Kritikern seit je das Recht, öffentlich über Rudolf Steiner, seine zahlreichen menschenverachtenden Äußerungen oder auch nur die Praxis der Waldorfschulen zu urteilen. Neu ist allerdings, dass ein solches Vorgehen oft nicht mehr als das erkannt wird, was es in erster Linie ist: eine Immunisierungsstrategie gegen Kritik.
Dabei ist die Forderung nach
„uneingeschränkter Religionsfreiheit“ nichts anderes als der Versuch,
Religion dem gesellschaftlichen Diskurs zu entziehen. Denn selbstverständlich steht die Religionsfreiheit in Konkurrenz mit anderen Grundrechten und ob im Zweifelsfall ihr oder der Meinungsfreiheit oder der Kunstfreiheit mehr Gewicht gegeben wird, sagt auch etwas über den politischen Standpunkt der Kontrahenten aus.
Religionskritik ist letztlich die Forderung nach dem guten Leben im Diesseits, die Aufforderung, das illusorische Glück als eben nur illusorisches zu erkennen. Sie zielt auf die Emanzipation des Individuums. Dass sie dabei religiöse Identitäten in Frage stellt und und gegebenenfalls auch zerstört, ist eine kaum vermeidbare Nebenwirkung.
Anmerkungen
1 http://www.n-tv.de/politik/CSU-will-haertere-Strafen-fuer-Gotteslaesterung-article14310701.html (Zugriff 9.7.2015).
2 Josef Joffe: Sieg der Angst, in: Die Zeit vom 22.1.2015; http://www.zeit.de/2015/04/new-york-times-meinungsfreiheit-charlie-hebdo (hier auch der Link zum New York Times-Artikel).
3 Abgrenzungsprobleme gibt es hier allerdings bei Kulturchristen und -muslimen vor allem in Europa. Für diese spielen religiöse Vorschriften insbesondere im Alltag kaum noch eine Rolle, weshalb sie sich voneinander ebenso wie von Konfessionslosen wenig unterscheiden.
4 Ähnliches ist übrigens auch als Zuschreibung von außen möglich. Dabei
wird dann bestritten, dass die Angehörigen einer Religion grundsätzlich in der Lage sind, sich zu emanzipieren.
5 Michael Pawlik: Der Strafgrund der Bekenntnisbeschimpfung, in: Festschrift für Wilfried Küper, Heidelberg 2007, S. 411-428.