Feuerbach-Preis verliehen
Der Gründer der Giordano-Bruno-Stiftung Herbert Steffen hat den vom Bund für Geistesfreiheit (bfg) Augsburg verliehenen Ludwig-Feuerbach-Preis erhalten. In seiner Begründung führt der bfg-Vorsitzende Gerhard Rampp an, dass Feuerbachs Spruch „Willst Du Gutes tun, dann tue es für den Menschen“ das Wirken von Herbert Steffen sehr gut bezeichne. Er verwies darauf, dass Feuerbachs religionskritisches Frühwerk einige Verbreitung gefunden habe, während seine Überlegungen zu einem diesseitigen Humanismus kaum Wirkung entfalten konnten. Dem Philosophen habe damals einfach „eine Institution, wie sie heute die Giordano-Bruno-Stiftung darstellt“, gefehlt.
In der Laudatio zeichnete Gerhard Czermak den Lebensweg des nun 79-Jährigen nach. Aufgewachsen in einer streng katholischen Familie emanzipierte sich der Unternehmer Schritt für Schritt vom Glauben seiner Eltern und trat schließlich aus der katholischen Kirche aus. Zeitlebens war er für die Allgemeinheit engagiert, hatte zahlreiche Ehrenämter übernommen und andere an seinem wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lassen (so führte er in den 1970er Jahren eine Gewinnbeteiligung seiner Angestellten ein). Dies behielt er auch bei, als er sich dem weltlichen Humanismus zuwandte. Er förderte Karlheinz Deschners Kriminalgeschichte des Christentums und gründete schließlich 2004 die Giordano-Bruno-Stiftung, die dem „evolutionären Humanismus“ verpflichtet ist und schnell zu einem wichtigen think tank der säkularen Szene wurde. Den Menschen Herbert Steffen beschrieb Laudator Czermak als „energiegeladen, mit fröhlichem Temperament, menschenfreundlich, optimistisch gestimmt, Neuem gegenüber aufgeschlossen, standfest und kaum einzuschüchtern“.
Nach einem Historiker, einem Psychologen und einem Philosophen wurde mit Herbert Steffen diesmal ein „Mann der Praxis“ ausgezeichnet. Dieser nahm die Ehrung erfreut entgegen und sagte, der Feuerbach-Preis sei ihm wichtiger als das vor knapp 20 Jahren erhaltene Bundesverdienstkreuz.
Parlamentarische Anhörung
Im baden-württembergischen Landtag fand im Oktober eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und des Ausschusses für Integration zum Thema „Bestattungsformen anderer Kulturen und Religionen“ statt. Als Sachverständiger wurde auch Heiner Jestrabek gehört, der dem Freidenkerverband Ostwürttemberg vorsteht und auch im Internationalen Bund der Konfesssionslosen und Atheisten (IBKA) und im Humanistischen Verband Deutschland (HVD) auf Landesebene aktiv ist.
Seine Stellungnahme begann er mit einem historischen Exkurs: Er erinnerte daran, dass vor 130 Jahren die Feuerbestattung in Württemberg noch verboten war und Verstorbene zu diesem Zweck nach Thüringen gebracht werden mussten. Heute hingegen sei diese völlig normal, fast die Hälfte aller Menschen ließen sich auf diese Weise bestatten. Dies könne als Beispiel dafür gesehen werden, dass die Gesellschaft sich verändere und mit ihr auch die Ausdrucksformen von Trauer. Mittlerweile seien ein Drittel der Trauerfeiern nicht mehr kirchlich.
Angesichts der stark gestiegenen Zahl der Konfessionslosen und der zahlreichen in Baden-Württemberg bestehenden Religionen plädierte Jestrabek dafür, diese kulturelle Vielfalt auch im Totengedenken zum Ausdruck kommen zu lassen. Die Angehörigen sollten „ohne Maßregelung frei und in weltanschaulicher Selbstbestimmung ihre Abschiedsfeier gestalten können“. Konkret bedeute dies, dass die Räumlichkeiten für Trauerfeiern auf öffentlichen Friedhöfen „weltanschaulich neutral gestaltet werden und nicht überteuert sein“ sollen (also z.B. ohne fest installiertes Kreuz). Eine Öffnung der Friedhofsordnungen „in Richtung Multikultur“ wäre zu begrüßen. Dabei solle der Grundsatz gelten, dass alle Bestattungsformen so frei wie möglich gestaltbar sein sollten. Einschränkungen dürfe es nur aus hygienischen und verkehrstechnischen Gründen geben, oder wenn die berechtigten Interessen anderer eingeschränkt würden. Dies sei auch unter dem Kostenaspekt geboten, da heute zunehmend mehr Menschen aufgrund der hohen Kosten einer herkömmlichen Bestattung – unfreiwilligerweise – ganz auf eine Trauerfeier verzichten würden.
Ein Aspekt in diesem Zusammenhang sei der Friedhofszwang für Totenaschen. Hier empfahl Jestrabek, sich an der Schweiz und Österreich zu orientieren, die diesen aufgehoben hätten. Dort sei es möglich, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder die Asche in der Natur zu verstreuen.
Gedenken an Saraswathi Gora
Anlässlich des 100. Geburtstages der Mitbegründerin des indischen Atheist Centre, Saraswathi Gora, veranstaltete der Humanistische Freidenkerbund Havelland ein zweisprachiges Seminar zum Thema „Freiheit und Humanismus“, bei dem auch Referenten aus Vijayawada anwesend waren. Dabei wurden Kenntnisse zur Gewaltfreiheit, zur kulturellen und sozialen Toleranz, zu einem positiven Atheismus und zu Gemeinsamkeiten in einem Leben im „global village“ vermittelt.
GerDiA-Aktionstag
Am 8. September fand ein bundesweiter Aktionstag der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) statt. In 15 Städten von Berlin bis Freiburg wurde auf das besondere kirchliche Arbeitsrecht hingewiesen, das vor allem in den vielen Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft seine diskriminierende Wirkung entfaltet. Damit konnte das Anliegen der Kampagne erfolgreich auf die Straße getragen werden.
Getragen wurden die Aktionen hauptsächlich von örtlichen Gruppen der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und regionalen Gliederungen des In ternationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), vor Ort jedoch kam es zu vielfältiger Zusammenarbeit. In Heidelberg unterstützten die sozialdemokratischen Laizisten den Stand, in Osnabrück war der Humanistische Verband (HVD) mit von der Partie, in München gab es neben dem von der gbs und dem Bund für Geistesfreiheit aufgestellten Pavillon auch einen eigenen Infotisch mit GerDiA-Material, der von der Landesarbeitsgemeinschaft Laizismus der Linken betreut wurde.
An den Infoständen wurde das Thema vielfältig verbildlicht. In Mainz war auf einem großen Banner zu sehen, wer alles nicht in „kirchlichen“ Sozialeinrichtungen arbeiten darf, in Düsseldorf gab es die Karikaturen von Jacques Tilly im Großformat und Luftballons. In Frankfurt hatte der hessische Landesverband des IBKA zwei Transparente gestaltet, die als „mobiler Infostand“ durch die Innenstadt wanderten. „Du kriegst keinen Job? Lass dich doch taufen!“ war auf einem zu lesen. Überall stießen Plakate, Aufkleber und Faltblätter auf reges Interesse.
Zustimmung kam gerade auch von Menschen, die in Einrichtungen von Caritas und Diakonie arbeiten. Einige berichteten von Mobbing gegenüber Kollegen, die öffentlich über Glaubenszweifel gesprochen hatten, manche nahmen Faltblätter mit, um sie im Kreis der Kollegen weiterzugeben.
Die Erfahrung, dass die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger vom kirchlichen Arbeitsrecht und der daraus entstehenden
Diskriminierung nichts weiß und mit
Ablehnung darauf reagiert, hat viele
der Aktivisten dazu motiviert, am
Thema dranzubleiben. Kampagnenleiterin Vera Muth meinte, die Berichte aus den Gruppen hätten gezeigt, „dass
unsere Forderung, den Antidiskriminierungsbestimmungen auch in kirchlichen Sozialeinrichtungen Geltung zu verschaffen, auf breite Zustimmung in der Bevölkerung stößt – wenn sie denn von der Problematik erfährt“.