MIZ 3/12

Beschnittene Kinderrechte

Aspekte einer notwendigen Debatte
Editorial

Die Würde des Kindes…

Christoph Lammers

… ist antastbar. Dies ist der Eindruck, der bestehen bleibt, schaut man sich die bisweilen heftig geführte Debatte um die Beschneidung von Jungen an. Mit dem nun vorliegenden Gesetz wird die Unversehrtheit des Körpers eines jeden Kindes hinter die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) und hinter das Recht der Eltern auf die religiöse Erziehung des Kindes (Art. 6 GG) zurückgestellt. Die Würde des Kindes (Art. 1 GG) wird damit zu einem Verfassungsrecht dritten Ranges degradiert.

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Schwerpunktthema

Schwerpunktthema

„Nachgiebigkeit gegenüber den Religionslobbyisten“
Interview mit Rolf Herzberg über rechtliche Aspekte 
der Beschneidung

Rolf Herzberg

Sehr schnell nach der öffentlichen Debatte über das Urteil des Kölner Landgerichts hat der Bundestag einen Entschluss gefasst, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschneidung neu
 festzusetzen. Mittlerweile liegt der Referentenentwurf aus dem
 Bundesjustizministerium vor. MIZ sprach mit dem Rechtswissen­schaftler Rolf Herzberg darüber, wie dieser aus einem juristischen Blickwinkel zu bewerten sei.

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Schwerpunktthema

„Beides, keines, intersexuell“?
Anmerkungen zur aktuellen Debatte über Intersexualität

Juana Remus

Während in Deutschland die Debatte über Kinderrechte und religiöse Be­schneidung nicht abreißt, hat der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sich am 25. Juni 2012 erstmalig mit der Verletzung von Rechten intersexueller Menschen und den bereits im Kindes­alter stattfindenden operativen Maß­nahmen beschäftigt.1 Dazu hörte der Bundestag diverse Expert_innen aus Medizin und Rechtswissenschaft an, aber auch Vertreter_innen von Selbst­hilfevereinigungen. Sie alle bezeichneten die Operationen an intersexuellen Kindern zur Geschlechtsfestlegung als einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit und forderten Änderungen im Personen­standsgesetz (PStG).

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Schwerpunktthema

Weitere Jahrtausende alte Tradition verboten
von unserem Berliner Korrespondenten Frank Welker

Frank Welker

Nach dem heftig umstrittenen Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Kindern sorgt nun ein weiteres Urteil für Ungemach. Das Landgericht Kleinschweinheim hat eine weitere jahrtausendealte religiöse Tradition untersagt: das Brandmarken von Säuglingen. Diese Tradition wird von Satanisten bereits seit 4000 Jahren ausgeübt. Jeweils in der 666. Minute nach der Geburt werden deren Kinder in einem genau festgelegten religiösen Ritual mit dem Zeichen 666, der Zahl des Satans, gebrandmarkt. Das Brandzeichen wird dabei traditionell auf der Stirn des Nachwuchses angebracht. Dies soll aber nun nach dem Willen des Gerichts in Deutschland als Körperverletzung gewertet werden.

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Schwerpunktthema

Die UN-Kinderrechtskonvention:
 „Das Wohl des Kindes ist vorrangig zu berücksichtigen“
Kindheit, Schule und Menschenrechte: ein defizitäres Verhältnis

Ulrich Klemm

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gilt als Magna Charta der Menschheit und als Leitbild für Menschenwürde. Obgleich sie völkerrechtlich gesehen keine rechtsverbindliche Kraft eines Vertrages besitzt, hat sie den Status eines Völker­gewohnheitsrechts erhalten und ist als Vorbild in zahlreiche andere und weiterführende nationale und internationale 
Verträge und Konventionen eingeflossen.

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Staat und Kirche

Staat und Kirche

Christliche Wertevermittlung in Kindertagesstätten
Wie sich die katholische Kirche loyales Personal sichern will

Roland Ebert

Ab 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ihren Nachwuchs vom ersten Lebensjahr an. Noch fehlen 130.000 Betreuungsplätze in Krippen oder bei Tagesmüttern und etwa 15.000 bis 20.000 Erzieher. Während sich die gesetzlich verpflichteten Kommunen um die Schließung der Lücken kümmern, bereiten sich Rechtsanwälte auf eine riesige Klagewelle vor. Es geht nicht nur um die Frage, wer einen Kita-Platz bekommt sondern auch wo, bei welchem Träger.1 Die katholischen Einrichtungen buhlen um die Vorherrschaft.

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Prisma

Prisma

Die Situation der Atheisten in Nigeria

Leo Igwe

In Nigeria befinden sich Menschen, die sich zu keiner Religion oder nicht zum Glauben an Gott bekennen, in einer gefährlichen Zwickmühle. Sie werden misshandelt und diskriminiert. Doch die Situation der Atheisten ist nicht im gesamten Land gleich. Wie jemand als Atheist behandelt wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel, in welchem Teil des Landes man lebt. Ist es der von Christen beherrschte Süden oder der Norden, der von Muslimen dominiert wird? Handelt es sich um eine ländliche oder urbane Gegend? Es kommt außerdem auf den familiären Hintergrund, Geschlecht, Bildungsniveau, Anstellungsverhältnis und Einkommen an. Männliche Atheisten mit hoher Bildung und finanzieller Unabhängigkeit gehen ein geringeres Risiko ein als ihre weiblichen Pendants.

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Prisma

Dialog der Weltanschauungen statt interreligiöser Dialog

Gerhard Rampp

Auch christliche Kreise erkennen mehr und mehr: Die Konfessions­freien sind in der Gesellschaft so zahlreich geworden, dass sie nicht mehr ohne Verlust an Glaubwürdigkeit ignoriert oder aus­gegrenzt werden können. Nun stellt sich auch die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) im Leitartikel ihres Materialdienstes vom August 2012 diesem Thema. Der Titel „Vom interreligiösen Dialog zum Dialog der Weltanschauungen“ zeigt, dass der Autor die Brisanz begriffen hat.

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Christen im Heavy-Metal
Mit E-Gitarre und Bibel auf Mission

Frank Welker

Wenn von Heavy-Metal die Rede ist, dann denken viele Menschen sicher zuerst an harte Musik gespielt von langhaarigen Männern in Lederkleidung mit Hang zum Okkultismus. Okkulte Bands sind in diesem Genre ja tatsächlich keine Seltenheit. Was aber fast niemand weiß, ist, dass es auch christliche Heavy-Metal-Bands gibt und bei genauerer Betrachtung entpuppt sich sogar der eine oder andere vermeintliche Satanist als frommer Christ.

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