Zündfunke | Veröffentlicht in MIZ 3/21 | Geschrieben von Redaktion MIZ

Zündfunke … Zentralrat gegründet / Wahlanalyse des bfg / gbs-Hochschulgruppe / Muezzin-Ruf / #UniversalWomensRights / Säkulare retten

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Zentralrat gegründet

Der Koordinierungsrat säkularer Organi­sationen (KORSO) hat im September neben einigen grundlegenden Satzungs­änderungen seine Umbenennung in „Zentralrat der Konfessionsfreien“ be­schlossen. Vorangegangen war eine Debatte, wie die Konfessionslosen von der Politik besser wahrgenommen werden und ob der KORSO diese Form von Lobbyarbeit leisten kann und soll.

Der KORSO-Vorsitzende Rainer Rosenzweig äußerte die Hoffnung, dass sich mit der neuen Struktur die Möglichkeit ergebe, die „innere Selbstblockade des säkularen Spektrums“ zu überwinden und die Interessen der Konfessionslosen in Politik, Medien und Gesellschaft wirkungsvoll zu vertreten. Das „Gesicht“ der Organisation soll zukünftig der neue Vorstandssprecher Philipp Möller werden.

Der Veränderung wurde nicht zuletzt möglich, weil der Humanistische Verband Deutschland (HVD) aus dem KORSO ausgetreten war. Dieser hatte den Dach­ver­band im Frühjahr verlassen, weil Be­fürch­tungen bestanden, die eigenen Positionen nicht mehr ausreichend repräsentiert zu finden, wenn die Lobbyarbeit zu deutlich in Richtung des Modells einer konsequenten Tren­nung von Staat und Kirchen bzw. Welt­an­schau­uungs­gemeinschaften gehen würde. Auch der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften (DFW) wollte den Schritt nicht mitgehen und kündigte im September seinen Austritt an.

Ein Instrument, die zukünftige Linie des Zentralrats zu bestimmen, sollen Online-Themenwerkstätten sein, die monatlich stattfinden und für externe Teilnehmer_innen offen sind.

Wahlanalyse des bfg

Bei der Bundestagswahl 2021 konnten sich die beiden großen Parteien vor allem auf die Kirchenmitglieder stützen. Die SPD, die insgesamt auf 25,7 % kam, erreichte bei Protestanten 30 und bei Katholiken - ebenso wie bei Konfessionsfreien - 23 % der Stimmen. Katholiken wählten zu 35 % die CDU/CSU, Protestanten zu 24. Dass die Union insgesamt dennoch nur auf 24,1 % kam, lag an den nur 15 % aus dem Lager der Konfessionsfreien. Diese bevorzugten überdurchschnittlich die Grünen mit 18 % (rk 13, ev 15, insgesamt 14,8 %) sowie die Linke mit 8 % (rk und ev. je 4, insgesamt 4,9). Die FDP (rk und ev. je 11, oK 12 %) war überall etwa gleich stark vertreten

Die AfD wurde als Sonderfall gesehen: In Westdeutschland, wo die Partei nur 8,2 % erreichte, sei sie von Christen sogar etwas häufiger gewählt worden als von Nichtchristen. Ihr Stimmenanteil im Osten war mit 19,1 % deutlich höher. Da dort mehr als drei Viertel keiner der beiden großen Kirchen angehören, erhielt sie aus dieser Gruppe mehr Stimmen als von Kirchenmitgliedern. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Freikirchen, evangelikale, charismatisch-fundamentalistische und ähnliche christliche Gruppen der AfD besonders stark zuneigen, gleichzeitig aber den nominell Konfessionslosen zugeordnet werden.

gbs-Hochschulgruppe

Vier Jahre lang war die Hochschulgruppe Mainz der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) in ihren Möglichkeiten stark eingeschränkt, weil der AStA der Hoch-
schule ihr die Registrierung als Hoch-
schul­gruppe entzogen hatte. Dadurch durfte sie nicht an der Hochschul­gruppenmesse teilnehmen, auf der sich alle Hochschulgruppen neuen Studierenden vorstellen, durfte die Plakatwände des AStA nicht benutzen und erhielt keine finanziellen Zuwendungen. Nun hat das Ver­wal­tungs­gericht Mainz entschieden, dass diese Benachteiligung zu Unrecht erfolgt sei.

Ausgangspunkt des Streites war Anfang 2017 die Beantragung von Fördermitteln aus einem vom AStA verwalteten Topf für zwei Vortrags­veranstaltungen. Dies lehnten die Zuständigen ab und verwiesen zur Begründung auf die Jahre zuvor erfolgte Vergabe des Ethik-Preises durch die gbs an den australischen Philosophen Peter Singer für sein Engagement für die Rechte von Menschenaffen. Singer ist aufgrund seines Konzeptes von „Person“ und seiner utilitaristischen Perspektive seit jeher dem Vorwurf ausgesetzt ist, behindertenfeindlich zu sein. Diese Einschätzung übertrug der AStA auf die gbs-Hochschulgruppe und beschnitt ihre Rechte drastisch, weil Singers Thesen den Grundsätzen AStA eklatant widersprächen. (Dass niemand aus der Hochschulgruppe an der Preisverleihung an Singer beteiligt gewesen war und auch dessen Thesen zum Lebensrecht schwerstkranker Kinder zu keinem Zeitpunkt – weder von der gbs noch von der Hochschulgruppe – vertreten worden waren, erschien dabei offenbar nebensächlich.) Nachdem die Hochschulgruppe über Jahre hinweg damit gescheitert war, mit dem AStA eine sachliche Diskussion über ihre tatsächlichen Positionen zu führen, zog sie schließlich vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht Mainz fand die Argumentation des AStA nicht überzeugend und gab der gbs-Hochschulgruppe in allen Belangen recht. Die Bezeichnung „Allgemeiner Studierendenausschuss“ sei nämlich ernst zu nehmen: Der AStA repräsentiere die gesamte Studierendenschaft und müsse deshalb darauf achten, dass Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt und Chancengleichheit im hochschulinternen Diskussionsprozess für alle gewährleistet seien. Die vorgetragenen Vorwürfe hätten einen Ausschluss der gbs-Hochschulgruppe nicht gerechtfertigt.

Muezzin-Ruf

Die Entscheidung der Stadt Köln muslimischen Gemeinden am Freitag den lautsprecherverstärkten Muezzin-Ruf zu gestatten, ist gerade unter migrantischen Verbänden auf Kritik gestoßen. Sowohl der Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE) als auch die Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung (MiSS) werfen Oberbürgermeisterin Henriette Reker vor, sich damit nicht für sondern gegen Vielfalt zu positionieren.

ZdE-Vorsitzende Mina Ahadi verweist in einem Offenen Brief darauf, dass viele Menschen aus islamisch dominierten Ländern nach Deutschland geflohen seien und hier Schutz vor religiöser Verfolgung gefunden hätten. In Rekers Begründung sieht sie einen Widerspruch: Es sei fragwürdig, davon zu sprechen, „Vielfalt in Köln“ zu respektieren und „gleichzeitig eine Beschallung durch eine Religion erlauben, unter deren Herrschaft Atheisten, Homosexuelle, Juden und Apostaten diskriminiert und mit dem Tod bedroht werden“.

Auch Naïla Chikhi und Fatma Keser von MiSS sehen in der Kölner Entscheidung „städtische Parteilichkeit für die Orthodoxen und gegen die Säkularen“. Sie stört, dass OB Reker, wenn sie von Religionsfreiheit redet, nur die positive im Blick habe, während zugleich die „humanistischen Werte der Aufklärung“ als Ausdruck negativer Religionsfreiheit zurückgedrängt werden. Im Kölner Modellprojekt sehen sie einen Etappensieg für die islamische Rechte und einen Verrat an all jenen Musliminnen und Muslimen, die versuchen, sich ihre Freiheit gegen die Orthodoxie zu erkämpfen.

#UniversalWomensRights

Unter dem Hashtag #UniversalWomens­Rights läuft derzeit eine internationale SharePic-Kampagne, in der Feminis­tinnen für universellen Menschenrechte und Säkularismus eintreten. Mit dabei sind unter anderem Mina Ahadi, Naïla Chikhi und Djamila Benhabib. Erklärtes Ziel ist es, bis zum 8. März 2022 viele weitere Frauen anzuregen, auch ein Statement für eine Gesellschaft, in der alle frei von religiösen Zwängen leben können, abzugeben.

Säkulare retten

Der Internationale Bund der Konfessions­losen und Atheisten (IBKA) hat die EU-Kommission und die Bundesregierung Ende August aufgefordert, „für alle säkular eingestellten Menschen in Afghanistan Aufnahmemöglichkeiten zu schaffen“. Alle, die ein positives Verhältnis zur Moderne hätten, seien nach der Machtübernahme durch die Taliban dringend darauf angewiesen, das Land schnellstmöglich zu verlassen. „Eine nicht entwickelte Exit-Strategie“ bedeute für diese Menschen das Risiko ermordet zu werden, erklärte der Sprecher des Arbeitskreises Flucht & Asyl, Werner Hager.

René Hartmann, Vorsitzender des IBKA, nahm insbesondere die Bun­desregierung in die Pflicht. Diese sei „aufgefordert, nicht nur deutschen Staatsbürgern die Ausreise aus Afghanistan zu ermöglichen, sondern auch allen Menschen mit einer säkularen, einer atheistischen, rationalistischen oder humanistischen Weltsicht, und überhaupt allen, die sich positiv auf individuelle Freiheitsrechte beziehen.“