Prisma | Veröffentlicht in MIZ 1/26 | Geschrieben von Romo Runt

„Blasphemie“ & Co werden weltweit als Disziplinierungsinstrument eingesetzt

Es war kein April-Scherz, als am 2.4.2026 durch die Medien ging, dass der Künstler Jacques Tilly von einem Gericht in Moskau zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden ist. Vorgeworfen wurde dem Schöpfer der Motivwagen des Düsseldorfer Karnevals neben der Verbreitung von Falschnachrichten über das russische Militär die Verletzung religiöser Gefühle. Zusätzlich soll Tilly eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen und er wurde mit einem vierjährigen Internet-Tätigkeitsverbot belegt.

Natürlich wird Tilly, sofern er nicht so unvorsichtig ist, irgendwann an der russischen Schwarzmeerküste Urlaub zu machen, seine Haftstrafe nie antreten müssen. Die Öffentlichkeit hierzulande steht auf seiner Seite, eine Auslieferung ist undenkbar. Das bedeutet freilich nicht, dass der § 166 StGB, das deutsche Pendant zur russischen Rechtsvorschrift, nach der Tilly verurteilt worden ist, nicht zur Anwendung käme.

Erst im Januar endete in Hamburg ein einschlägiger Prozess nicht mit Frei-
sprüchen – die Angeklagten mussten sich die Einstellung des Verfahrens „erkaufen“. Nach einer Protest­aktion vor dem mittlerweile verbotenen Isla-
mischen Zentrum Hamburg im Sommer 
2022 leitete die Staatsanwalt­schaft gegen vier Beteiligte Strafver­fahren ein. Zwei der betroffenen Exil-Iraner waren gegen eine Geldauflage vor der Hauptverhandlung aus dem Ver­fahren herausgenommen worden, die Verbliebenen erklärten sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zah­lung von 300 Euro einverstanden. So verständlich dieses pragmatische Vorgehen aus Sicht der Beklagten sein mag, politisch stellt es eine schwere Niederlage dar, das Verfahren nicht mit einem Freispruch erster Klasse abgeschlossen zu haben.
Das Beispiel zeigt, dass die „Be­schimpfung“ von religiösen Bekennt­nissen bzw. Religions­gemein­schaften auch in Deutschland eingesetzt wird, um politischen Protest (hier die Kritik am islamistischen Regime im Iran) zu disziplinieren. Allerdings ist die Zahl der Verurteilungen in Deutschland seit Jahren sehr gering, und im Gefängnis sitzt meines Wissens derzeit niemand. Das gilt in der Tendenz auch für die anderen Staaten der Europäischen Union, sodass die von Projekt 48 jedes Jahr am 23. März, dem Atheist Day, veröffentlichte Liste der säkularen Gefangenen bislang vor allem Ländern mit tendenziell autokratischen Regierungsformen umfasste. Hinzu kommt der multireligiöse Staat Indonesien, der rabiat gegen jede noch so banale Äußerungen vorgeht, die das Zusammenleben der unterschiedlichen Glaubensrichtungen gefährden könnte, vor allem bei Posts in den Sozialen Medien.

Liste der Säkularen Gefangenen 2026

Ibtissame Betty Lachgar, Marokko

Zweieinhalb Jahre Haft für ein T-Shirt mit der Aufschrift „Allah is lesbian“

Die queerfeministische Aktivistin Ibtissame Betty Lachgar ist im September von einem marokkanischen Gericht wegen „vorsätzlichen Beleidigung des Islams oder heiliger Symbole“ zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihr wird vorgeworfen, einen Social-Media-Post abgesetzt zu haben, der sie in einem T-Shirt mit der Aufschrift „Allah is lesbian“ („Allah ist lesbisch“) zeigt. Bereits im August 2025 war sie in Untersuchungshaft genommen worden, am 8. Oktober bestätigte das Berufungsgericht in Rabat den Schuldspruch und das Strafmaß.
Betty Lachgar ist Mitgründerin der MALI-Bewegung (Mouvement alternatif pour les libertés individuelles) und eine der wenigen Menschen, die sich in Marokko öffentlich zu einer atheistischen Einstellung bekennen. 2018 wurde sie mit dem One-Law-for-All-Preis ausgezeichnet.
Im Dezember hatte amnesty international eine „Urgent Action“ für Betty Lachgar gestartet, seit Januar läuft eine von den britischen Ex-Muslimen angestoßene Kam-
­pagne für ihre Freilassung, der sich zahl­reiche säkulare Verbände angeschlossen haben. Dabei geht es auch darum, der 50-Jährigen nach einem Ellenbogenbruch eine angemessene medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Artemy Ostanin , Russland

Comedian für Jesus-Witz zu mehrjähriger Haft verurteilt

In Russland ist ein Comedian zu fünf Jahren und neuen Monaten Haft sowie einer Geldstrafe von umgerechnet knapp 3500 Euro verurteilt worden. Wesentlicher Teil der Anklage war, dass Artemy Ostanin die religiösen Gefühle von Christen verletzt haben soll.
Im März 2025 war Ostanin, offenbar aufgrund einer Denunziation, in Belarus verhaftet worden. Ursprünglich ging es um einen Witz über einen „Skater ohne Beine“. Kriegsblogger legten ihm dies als Verspottung von Kriegsveteranen aus. Als sich zeigte, dass die inkriminierte Stelle wohl aus dem Zusammenhang gerissen worden war, fanden die Strafverfolgungsbehörden in einem älteren Programm einen Witz über Jesus.
Im Februar 2026 wurde Ostanin von einem Gericht in Moskau wegen „Anstiftung zum Hass“ und der Verletzung religiöser Gefühle für schuldig befunden. Mehrere Mitglieder einer konservativen orthodox-christlichen Organisation hatten als „Geschädigte“ gegen ihn ausgesagt. Das Strafmaß fiel mutmaßlich deshalb so hoch aus, weil Ostanin zur Last gelegt wurde, zur Schaffung und Verbreitung der Witze eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben.
Nach eigenen Angaben war Ostanin vor seiner Überstellung nach Russland massiver Gewalt und Folter ausgesetzt; unter anderem erlitt er einen Wirbelbruch. Seit Juni 2025 findet sich sein Name auf der Rosfinmonitoring-Liste der Terroristen und Extremisten.

Sherif Gaber, Ägypten

In Untersuchungshaft wegen des Vorwurfs „Missachtung der Religion“

Anfang November 2025 verschwand der ägyptische YouTuber Sherif Gaber. Nach­dem zunächst unklar blieb, was mit dem für seine atheistische Einstellung bekannten Aktivisten geschehen war, stellte sich nach einigen Wochen heraus, dass er wegen Missachtung der Religion in Untersuchungshaft genommen worden ist. Nach Informationen von Zawia3, einem ägyptischen Online-Portal für investigativen Journalismus, befand sich Gaber auch im Februar noch im Gefängnis.
Der 32 Jahre alte Sherif Gaber ist seit 2013 mehrfach wegen der Verbreitung atheistischer Ideen verurteilt worden, zuletzt 2024 (in Abwesenheit, zu fünf Jahren Haft). Seine jetzige Verhaftung scheint Teil einer größer angelegten Kampagne der ägyptischen Behörden zu sein, bei der auch andere religionskritische Stimmen wie der „Mufti der Menschheit“ Majid Zakariya Abdul Rahman und Menschen, die auf der Facebook-Seite des Arab Atheists Network and Forum gepostet hatten, sowie Angehörige religiöser Minderheiten festgenommen wurden.

Doğan Pehlevan, Türkei

Monatelange Untersuchungshaft für vermeintliche Mohammed-Karikatur

Gegen das türkische Satiremagazin LeMan läuft ein Verfahren wegen „öffentlicher Beleidigung religiöser Werte“. Dabei wurden im Juni 2025 der Karikaturist Doğan Pehlevan sowie weitere Mitarbeiter der Zeitschrift, darunter der Chefredakteur und der Redaktionsleiter, in Untersuchungshaft genommen. Im September ordnete ein Gericht unter Auflagen deren Freilassung an, während Pehlevan weiter inhaftiert bleib. Im November 2025 hob ein Gericht auch für ihn die Untersuchungshaft auf. Da ihm jedoch in einem anderen Fall die „Beleidigung des Präsidenten“ vorgeworfen wird, konnte Pehlevan das Gefängnis nicht verlassen.
Auslöser war eine am 26. Juni veröffentlichte Karikatur, die zwei Figuren mit Flügeln zeigt, die über einer Stadt unter Beschuss schweben. Sie begrüßen sich und nennen dabei ihre Namen: Muhammed und Musa. Während der Cartoonist erklärte, mit der Zeichnung seinen Protest gegen die Kriegführung im Gazastreifen auszudrücken, wollten religiöse Eiferer darin eine „Mohammed-Karikatur“ sehen und attackierten das Redaktionsgebäude. Verbale Unterstützung erhielten sie aus Regierungskreisen, selbst Präsident Tayyip Erdoğan meldete sich zu Wort. Laut dem spanischen Cartoonisten Juan Ramón Mora äußerte er, es handele sich um „als Humor getarnte Aufwiegelung, eine abscheuliche Provokation“.
Die betreffende Ausgabe wurde beschlagnahmt, die Webseite von LeMan gesperrt. Die Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen für die Beschuldigten; Pehlevan drohen als „Wiederholungstäter“ siebeneinhalb Jahre Gefängnis. Die nächste Anhörung vor Gericht ist für irgendwann im Frühjahr 2026 angesetzt.

Die Listen der Vorjahre sowie aktuelle Informationen zur Situation der Betrof­fenen finden sich auf projekt-48.de.