Prisma | Veröffentlicht in MIZ 2/26 | Geschrieben von Gunnar Schedel

AfD-„Regierungsprogramm“ vs. „Kirchensteuerkirchen“

Die Verteidigung kirchlicher Privilegien ist nicht antifaschistischer Auftrag

Seit die Alternative für Deutschland (AfD) die ersten Entwürfe ihres Landtagswahlprogramms für Sachsen-Anhalt veröffentlicht hat, schlagen die Wellen bei einem Thema besonders hoch: Nicht nur kirchennahe Medien sahen in den kirchenpolitischen Forderungen der Partei eine „Kampfansage“ an die Kirchen, selbst in Medien des linken Spektrums war von einer „Bedrohung“ die Rede. Doch kirchliche Propaganda dominiert eine nüchterne Betrachtung der Fakten und die Konfliktlinien werden falsch gezeichnet.

Was steht im AfD-„Regierungsprogramm“?

Die AfD hat ihre Wahlkampfaussagen etwas großspurig mit „Regierungs­programm“ überschrieben; mit rund 250 Seiten ist es für eine Landtagswahl sehr umfangreich. Während das letztjährige Bundestagswahlprogramm der AfD keine nennenswerten kirchenpolitischen Aussagen enthielt, ist das diesmal anders. Allerdings gibt es keine systematischen Überlegungen zur Stellung der Kirche in der Gesellschaft, die einzelnen Punkte sind in ganz unterschiedlichen Kapiteln eingestreut.

Obwohl auf Landesebene einige wichtige Berührungspunkte zwischen Staat und Kirchen bestehen, konzentriert sich die AfD im Wesentlichen auf zwei Themen: Kirchenasyl und Kirchenfinanzen. Das sog. Kirchenasyl abzuschaffen (in II. Einwanderung und Remigration, Punkt 4), ist keine neue AfD-Forderung, sie fand sich auch in deren Bundestagswahlprogramm unter dem Stichwort „Rückführungsoffensive“. Neu ist allerdings der finanzielle Aspekt: Für den Fall, dass ein Kirchenasyl zur Folge hat, dass Abschiebefristen verstreichen, soll geprüft werden, ob die betreffende Kirchengemeinde für die „resultierenden Folgekosten dauerhaft in die finanzielle Verantwortung genommen werden“ kann.
Offensichtlich gehen die AfD-Strate
gen davon aus, dass die Aussicht auf finanzielle Einbußen den größten Eindruck bei den Kirchen hinterlassen wird. Entsprechend stellt das Wahlpro­gramm eine Neuordnung der sog. Staats­leistungen in Aussicht (III. Kultur und Integration, Punkt 18). Auch dieses Thema hatte die AfD früher bereits aufgegriffen. Als diese besondere Form der staatlichen Subventionierung der Kirchen 2021 im Bundestag diskutiert wurde, hatte die AfD-Fraktion einen Antrag eingebracht, der eine Streichung ohne Ausgleichszahlungen zum Ziel hatte.1 Im Entwurf des Landtagswahlprogramms war diese Forderung offenbar in gleicher Form enthalten,2 auf dem Parteitag, der die endgültige Form des „Regierungsprogramms“ verabschiedete, kam es dann zu einer interessanten Änderung: „Bei gleichbleibendem Gesamtvolumen sollen die Staatsleistungen allen christlichen Kirchen proportional zu ihrer Mitgliederzahl zugutekommen.“ Anstatt einer ersatzlosen Streichung ist nun eine Neuverteilung vorgesehen. Da die Mitgliederzahlen kleiner christlicher Gemeinschaften in Sachsen-Anhalt überschaubar sind, dürfte sich unterm Strich also kaum etwas ändern.
Allerdings soll kontrolliert werden, wofür das Geld (in Sachsen-Anhalt derzeit gut 40 Millionen Euro im Jahr) ausgegeben wird: Die „Verwendung soll auf Kosten für geistliches Personal und den Erhalt der Gebäude beschränkt bleiben“. Die gesellschaftspolitische Arbeit der Kirchen einzuschränken, dürfte auch das Ziel sein, wenn die AfD ankündigt, der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt e.V. den Landeszuschuss in Höhe von jährlich 70.000 Euro zu streichen. Auf immerhin einer halben Seite wird diese geplante Maßnahme begründet: Dort finde nicht „Bildung in kirchlichen Angelegenheiten“ statt, sondern es werde „politische Agitation im Sinne der Altparteien: Klimadoktrin, Genderismus und Regenbogenkult“ betrieben.
Als weiteren für die Kirchen finanzrelevanten Punkt greift die AfD Sachsen-Anhalt den Kirchensteuereinzug auf (in XVI. Finanzen und Steuern, Punkt 5). In der Überschrift heißt es noch großspurig: „Staatlichen Kirchensteuereinzug einstellen!“ Im Text steht dann deutlich kleinlauter und etwas vage: „Wir werden uns deshalb auf Bundesebene dafür einsetzen, den staatlichen Kir­chensteuereinzug abzuschaffen.“ Das ist insofern interessant, da es auf Bun­desebene derzeit nicht die geringste Aussicht auf eine diesbezüg­liche Mehrheit gibt, eine solche An­kündigung also leeres Gerede ist. Vor allem aber liegt die Kompetenz zur konkreten Ausgestaltung des Kir­chensteuereinzugs auf Landesebene. Hier könnte eine etwaige AfD-Regierung Veränderungen angehen – beispielsweise den Kirchensteuereinzug an kirchliche Kirchensteuerämter übergeben, wie das in Bayern seit über 80 Jahren der Fall ist. Wenn die Überlegungen denn ernst gemeint wären...

Wie sind die Forderungen zu bewerten?

Würde die AfD ihre Ankündigungen eins 
zu eins umsetzen, würde dies für die Kirchen zweifellos finanzielle Einbußen mit sich bringen. Und da die Protestanten in Sachsen-Anhalt auf­grund der geringen Mitgliederzahl (ca. 230.000) eine dünne Finanzdecke haben, könnte sich die evangelische Kirche mit Einschränkungen konfrontiert sehen. Bei einem Haushalts­volumen von 216 Millionen Euro (2026) sind Auswirkungen absehbar, auch wenn nur ein Teil der Staatsleistungen neu verteilt würde. Vor allem aber die katholische Kirche, die in Sachsen-Anhalt nur rund 3% der Bevölkerung umfasst, würde selbst kleine Verschiebungen bei staatlichen Subventionen spüren. Von einem „Ausbluten“ der Kirchen, wie Annette Langer im Spiegel halluziniert,3 kann allerdings keine Rede sein.

Hier zeigt die Kirchenpropaganda Wirkung, die immer wieder suggeriert, 
dass ohne die Kirchen die sozialen Siche­rungssysteme in Deutschland zusammenbrechen würden. Aus den Andeutungen kirchlicher Würdenträger, dass viele soziale Angebote nicht fortgesetzt werden 
könnten (was vor allem für das Engage­ment für ärmere oder geflüchtete Men­schen, das aus eigenen Mitteln bestritten werden, zutreffen dürfte4), wird bei­spielsweise beim sachsen-anhaltinischen Ministerpräsidenten Sven Schulze (CDU): „Mehrere hundert Einrichtungen von Kirchen wie Kindergärten, Kran­kenhäuser oder Pflegeheime wären dadurch gefährdet“.5 Tatsächlich werden diese Einrichtungen aber nicht aus dem Etat der Kirchen, sondern weitestgehend bzw. vollständig durch die öffentliche Hand 
oder die Sozialversicherungen finanziert.
Eine Folge dieser Form der Be­richterstattung ist, dass der Eindruck entsteht, die AfD hätte sich die Strei­chung der Staatsleistungen ausgedacht, um die Kirchen zu schädigen. Dass es sich dabei um einen Verfassungsauftrag handelt, der seit über 100 Jahren nicht umgesetzt wird und den Kirchen in dieser Zeit illegitimerweise viele Milliarden Euro in die Kassen gespült hat, wird nur selten erwähnt. Dass die Initiative, das Verhältnis von Staat und Kirche an dieser Stelle zu modernisieren, seinerzeit von den Bundestagsfraktionen der Grünen, der Linken und der FDP ausging, ist offenbar in Vergessenheit geraten.
Im Bemühen, die AfD als kirchen­feindlich darzustellen und die Vertei­digung kirchlicher Privilegien gewisser­maßen als antifaschistischen Auftrag, wird auf eine genaue Analyse des „Re­gierungsprogramms“ in der Regel verzichtet.6 Zunächst ist aufschlussreich, was dort nicht angesprochen wird: die Stellung der Kirchen im Bildungsbereich. Zum Religionsunterricht an öffentlichen Schulen findet sich keine Zeile. Dabei wäre es für eine Landesregierung ein Leichtes, durch die Einführung eines integrativen Werteunterrichts und die Verlegung des konfessionellen Religionsunterrichts auf die Eckstunden diesen noch weiter erodieren zu lassen. Bei den Privatschulen, von denen viele in kirchlicher Trägerschaft sind, bleibt ebenfalls alles beim Alten; auch hier könnte eine „kirchenfeindliche“ Partei durch Änderungen bei der Förderung kirchlichen Einfluss nachhaltig zurückdrängen. Wenn dies denn die Absicht wäre...
An zwei Stellen zeigt sich die AfD sogar explizit kirchenfreundlich. Mit angekündigten Bürgerbus-Projekten soll unter anderem auch ermöglicht werden, dass alte Menschen die „Kirche besuchen können“ (in XII. Ländlicher Raum, Punkt 10). Und auch der Satz: „In unseren Dörfern soll Religion, Brauchtum und (echte) Kultur gefördert werden“ (XII.8) hört sich sehr danach an, dass die AfD die Kirche im Dorf lassen will.

Wo verlaufen die Konfliktlinien wirklich?

Die weitgehend polarisierte Bericht­erstattung nutzen die Kirchen ge-
schickt, um ihre Privilegien der Kritik 
zu entziehen. Denn das Bild einer kirchenfeindlichen AfD ist eine Schwarz­weißzeichnung, die nicht der Realität entspricht. Nicht nur der „Marsch für das Leben“, bei dem Kirchenvertreter und AfD-Politikerinnen für dieselbe Sache demonstrieren, legt nahe, dass die Konfliktlinie nicht so gerade verläuft, wie Kirchen und Medien suggerieren.

Worum es tatsächlich geht, zeigt sich mit Blick auf das Thema Kirchen­asyl: Da die AfD in ökonomischen und sozialen Fragen kein funktionierendes Gesamtkonzept anbietet, ist sie darauf angewiesen, den Wahlkampf als Kulturkampf zu führen, und setzt auf klare Feindbilder: Regenbogen, Klimawandel, Flüchtlinge – wer sich hier engagiert, steht auf der anderen Seite der Barrikade.
Die Kirchen (als jahrhundertealte konservative Machtstruktur) sind bei der von der AfD angestrebten Rolle rückwärts fest eingeplant. Die „Kir­chensteuerkirchen“ (als Abbild einer Gesellschaft, in der bis vor Kurzem eine linke kulturelle Hegemonie bestand) stehen dem im Weg. Soll heißen: Derzeit dominieren im kirchlichen Funktionärsapparat noch Menschen, die sich für die Integration Geflüchteter einsetzen, für Klimagerechtigkeit eintreten und die Regenbogenfahne hissen. Sie werden von der AfD als Gegner wahrgenommen.
Und diese Einschätzung dürfte richtig sein. Im November 2024 hatte die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland beschlossen, dass AfD-Mitglieder weder im Gemeindekirchenrat ein Amt übernehmen können noch „an einer anderen Leitungsstelle in unserer Kirche“. Begründet wurde dies mit „menschenverachtenden, fremdenfeindlichen und antikirchlichen Positionen“.7 Die katholischen Bischöfe hatten einen ähnlichen Unvereinbarkeitsbeschluss bereits im Februar 2024 gefasst.8 Trotzdem wird die AfD von Katholikinnen und Katholiken nur geringfügig seltener gewählt; dass der Wert überhaupt unter dem Bundesdurchschnitt liegt, ist auf die Mitglieder mit starker Kirchenbindung zurückzuführen.9 Also die Aktiven, die zum Beispiel die Unterbringung von Flüchtlingen, die so vor einer Abschiebung bewahrt werden, organisieren und verantworten.
Gegen diese Form des christlichen 
Selbstverständnisses richten sich die von der AfD in Aussicht gestellten Maß­nahmen: Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, sollen finanziell unter Druck gesetzt werden; der Evan­gelischen Akademie, die sich ab und an auch mal zu Gender­fragen äußert, soll die Arbeit erschwert werden; Geld für freiwillige Angebote der Kirchen, die sie nicht aus Kirchensteuermitteln bezahlen können oder wollen, soll verknappt werden. Dahinter steht keine „kirchenfeindliche“ Haltung, son­dern das Bestreben der AfD die kulturelle Hegemonie zu erobern und die Republik nach rechts zu verschieben. Dafür sollen gezielt liberale und am Vielfaltsgedanken orientierte Strömungen und Strukturen geschwächt oder zerstört werden – nicht vorrangig, aber eben auch in der Kirche.
Die Hoffnung der AfD: Wenn die Gesellschaft nach rechts rückt, werden die Kirchen dies über kurz oder lang auch. Diejenigen, die für die klare Abgrenzung der Kirche gegen völkischen Nationalismus stehen, werden an Einfluss verlieren, und die Unver­einbarkeitsbeschlüsse werden aufgehoben. Dann hätte die AfD die Kirchen, die sie sich als Partner bei der reaktionären Umgestaltung der Gesellschaft wünscht. Ob sich ihre Hoffnung erfüllt, liegt in erster Linie an den Kir­chenmitgliedern.
Einen Grund, auf die Forderung nach Abschaffung der kirchlichen Privi­legien zu verzichten, liefert das alles nicht. Im Gegenteil. Durch die polarisierte Debatte haben Medien und Politik wieder einmal dazu beigetragen, einen von der Partei in die Welt gesetzten Mythos zu stärken: dass die AfD die einzige wirklich oppositionelle Partei sei, die etwas substanziell verändern will. Vielleicht lässt sich die AfD aber besser bekämpfen, wenn der Eindruck vermieden wird, dass wir eine über alle Parteigrenzen hinwegreichende Volksfront brauchen, um die AfD noch aufzuhalten. Denn angesichts einer Regierung, die in der Lösung der anstehenden Probleme grad eher mittelmäßig erfolgreich ist, könnte diese Strategie nach hinten losgehen.

Anmerkungen

1 Vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-de-staatsleistungen-836888 (Zugriff jeweils 24.8.2026).
2 Vgl. Iris Mayer: AfD-Programm Sachsen-Anhalt: „Angriff auf Kunst, Kultur und Ge­schichte“, https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-wahlprogramm-sachsen-anhalt-kritik-li.3470769.
3 https://www.spiegel.de/panorama/sachsen-anhalt-wie-die-afd-die-kirchen-bekaempft-a-7ef0dc5a-4ea2-45a6-98c9-685ef9b7dc98.
4 Vgl. das im MDR-Beitrag AfD will Gelder für Kirchen streichen vom 17.2.2026 angeführte Beispiel; https://www.ardmediathek.de/video/mdr-sachsen-anhalt-heute/afd-will-gelder-fuer-kirchen-streichen/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmF nL2Ntcy8wNDQ3ZjZkNC1kN2I4LTQ2NzktOWE2Ni0wZDJkYjEwMjBmOGE.
5 „Die AfD will die Kirchen zerstören“, sagt Ministerpräsident Schulze, 5.7.2026, https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a49f72e0b14ed961bb525a6/sachsen-anhalt-die-afd-will-die-kirchen-zerstoeren-sagt-ministerpraesident-schulze.html.
6 Es ist bezeichnend, dass der solideste Artikel auf katholisch.de erschienen ist: https://katholisch.de/artikel/69678-was-die-afd-mit-den-kirchen-in-sachsen-anhalt-vorhat.
7 Evangelische Kirche schließt AfD-Mitglieder von Leitungsämtern aus, 21.11.2024; https://www.welt.de/politik/deutschland/article254603688/Evangelische-Kirche-schliesst-AfD-Mitglieder-von-Leitungsaemtern-aus.html.
8 Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar Erklärung der deutschen Bischöfe, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, März 2024.
9 Andreas Püttmann: Je näher der Kirche, desto ferner der AfD, katholisch.de, 23.5.2026; https://katholisch.de/artikel/68718-je-naeher-der-kirche-desto-ferner-der-afd.