Welthumanistenkongress
Im kanadischen Ottawa fand der diesjährige Welthumanistenkongress statt. Ursprünglich war die Veranstaltung für die USA geplant gewesen, aufgrund der vielen ausländischen Delegierten erschien es Humanist International aber angeraten, den Ort zu verlegen.
Nach zahlreichen Vorträgen und
Diskussionen unter dem Motto „Humanismus als Widerstand“ wurde eine Erklärung verabschiedet. Darin ergeht der Aufruf an alle, die sich zum Humanismus bekennen, sich öffentlich zu engagieren: „Wir müssen uns an demokratischen Prozessen beteiligen; säkulare Institutionen verteidigen; chauvinistischen Nationalismus, Kriegstreiberei, Fehlinformationen, Desinformationen und Irrationalität öffentlich anprangern; und uns unmissverständlich für die Menschenrechte auf nationaler und internationaler Ebene einsetzen.“ Den Kern der Stellungnahme bildeten Forderungen, die zum Standardrepertoire des Humanismus gehören: die Verteidigung des Rechts auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung oder die Heranziehung von Wissenschaft, um anstehende Probleme zu lösen.
Daneben gibt es aber auch einen Punkt, der sich mit der Stellung des Menschen im digitalen Zeitalter befasst: „Wir stellen uns gegen die Aushöhlung der Würde durch neue Technologien“. An die Regierungen ergeht der Appell, „die Entwicklung technologischer Systeme zu verhindern, denen es an menschlicher Empathie mangelt oder die Diskriminierung durch Voreingenommenheit verstärken“. Alle zukünftigen Technologien müssten „dem Menschen gegenüber rechenschaftspflichtig bleiben und mit ... demokratischer Kontrolle und unseren ethischen Verpflichtungen im Einklang stehen“. Die Selbstverpflichtung, „unser Privatleben und unser Recht auf Privatsphäre vor digitaler Überwachung zu schützen“, verweist auf eine weitere zentrale Vorstellung des Humanismus: die Macht individuellen Handelns. Derlei Selbstermächtigung sei ein „bewusster, strategischer Akt des Widerstands gegen die Verzweiflung, auf die Demagogen setzen“.
IBKA für unheilige Lüge
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hat der Vorsitzende des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) empfohlen, in bestimmten Situationen auch mal auf die Wahrheit zu verzichten. Konkret ging es um die Frage, ob er lügen würde, um kostenlos in den Kölner Dom zu gelangen. Dort gilt seit Anfang Juli eine Eintrittsgebühr von 12 Euro – allerdings nur für Menschen, die sich für das Baudenkmal interessieren. Wer zum beten kommt darf die Kirche weiterhin kostenlos durch einen Nebeneingang betreten. Auf die Frage, ob ihm als überzeugter Nichtgläubiger der Satz „Ich möchte beten“ über die Lippen kommen würde, antwortete Ponitka: „Ja, klar. Warum denn nicht? Wenn ich da rein will, aber die zwölf Euro nicht habe oder nicht zahlen möchte...“ Auf die Rückfrage, ob das nicht ein moralisch verwerfliches Täuschungsmanöver sei, meint der IBKA-Vorsitzende augenzwinkernd: „Die ganze Kirchengeschichte ist doch voller Sünden.“
HVÖ bei der UNO
Auf der 62. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats haben Humanists International und der Humanistische Verband Österreich (HVÖ) in einer Stellungnahme gefordert, die weltanschauliche Neutralität des Staates in Österreich zu stärken und dafür einige konkrete Beispiele benannt. Zum einen ging es um die strukturellen Privilegien religiöser Institutionen in den Bereichen Bildung, öffentliche Finanzierung und Repräsentation, zum anderen um den § 188 des Strafgesetzes, der gegen Religionskritk eingesetzt werden kann.
ifw erstreitet Akteneinsicht
Ende Mai machte die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) bekannt, dass Islamic Relief Deutschland (IRD), eine muslimische Wohltätigkeitsorganisation, die nach Einschätzung israelischer Behörden zum Finanzierungsnetzwerk der Muslimbruderschaft gehört, über mehrere Jahre hinweg Fördermittel in Höhe von etwa 8,5 Millionen Euro erhalten hat, ohne dass ein brauchbares Prüfverfahren zur Anwendung gekommen ist. Den Zugang zu dem einschlägigen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes von 2019 hatte das Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) in einem fünfjährigen Rechtstreit erkämpft. Der Bericht ist nun (mit geschwärzten Passagen) auf der Webseite der gbs zugänglich.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass es vor allem das Auswärtige Amt
mit der Überprüfung, wie Islamic Relief einzuschätzen ist, nicht so genau nahm. Jedenfalls bemängelt der Rechnungshof, dass nicht nachvollziehbar sei, warum der Organisation ein „guter Ruf“ als humanitäre Organisation attestiert wurde. Die abschließende Einschätzung lässt das Außenministerium in keinem guten Licht dastehen: „Ablauf und Ergebnis der Antragsprüfung für das aktuelle IRD-Projekt werfen viele Fragen auf. Unverständlich und angesichts einer vollkommen lückenhaften Dokumentation wesentlicher Entscheidungs
bestandteile nachdrücklich einmal mehr zu beanstanden ist, weshalb das AA ungeachtet der verfassungsschutzrechtlichen Erkenntnisse und unserer kritischen Hinweise zur Eignungsprüfung das aktuelle Projekt von IRD überhaupt bewilligt hat.“
Auch die Bewertung der Kontrolle der Verwendung der zugewiesenen Mittel fällt vernichtend aus: Die Art und Weise der Förderung könne „keinesfalls zufriedenstellen“. Offenbar wurden von IRD Gelder an andere Organisation weitergeleitet, als in den Zuwendungsbescheiden und Weiterleitungsverträgen vorgesehen. Da Unterlagen teilweise nicht übersetzt, teilweise unvollständig waren, bleibt unklar, ob die Mittel tatsächlich vollständig für den vorgesehenen Zweck – die Aufrechterhaltung einer medizinischen Grundversorgung in Syrien – eingesetzt wurde.
In der Stellungnahme der gbs heißt es, er Fall dokumentiere „eine erschreckende Naivität des Staates im Umgang mit dem Politischen Islam“.
