Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 1/13 | Geschrieben von Redaktion MIZ und Rainer Ponitka

„Die betroffenen Eltern, Schüler und
 Lehrer über ihre Möglichkeiten aufklären“

Ein Gespräch mit Rainer Ponitka über die „Schul“-Kampagne

„Konfessionslos in der Schule“ – das ist mittlerweile Normalität überall in Deutschland. Durch den Anstieg der konfessionslosen Schülerschaft ergeben sich aber auch mehr Konflikte. Der Inter­nationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) nimmt sich deshalb 2013 des Themenfeldes mit einer Kampagne an. MIZ sprach mit Rainer Ponitka, dem Sprecher der AG Schule, der auch die Aktivitäten der „Schul“-Kampagne koordiert.

MIZ: Wo liegen die zentralen Konflikt­bereiche, wenn jemand „konfessionslos in der Schule“ ist?

Rainer Ponitka: Ein großes Problem, welches alle Seiten – also Lehrer, Eltern und Schüler – trifft, ist die Frage der Beaufsichtigung derer, die nicht am Religionsunterricht (RU) teilnehmen wollen, egal aus welchen Gründen auch immer – immerhin ist der Religionsunterricht ein freiwilliges Fach. Schule muss schon aus versicherungsrechtlichen Gründen eine altersentsprechende Beaufsichtigung nach persönlichem Reifegrad leisten.
Wird zum Religionsunterricht ein Zwangsersatzfach zeitgleich zum RU angeboten, erledigt sich das Problem der Aufsicht. Wird ein Zwangsersatzfach nicht zeitgleich oder gar nicht angeboten, so ist die Beaufsichtigung der Schüler im Unterricht anderer Klassen untersagt – das „Heidenhüten“, da diese Zeit keine schulpflichtige Zeit sondern Freizeit ist. Eine Beaufsichtigung in Freistunden kann in Form eines Silentiums erfolgen, kann die Schule das nicht leisten, so sollten die RU-Stunden in die Eckstunden gelegt werden, damit die Schülerinnen und Schüler später zur Schule müssen oder eher gehen können. Hier tritt dann häufig der nächste Konflikt auf: Schulleitungen und Lehrer beharren aufgrund von Un­informiertheit oder aber ihrer eigenen Religionsnähe darauf, dass eine geringere Schulzeit für Nicht-Religiöse eine unzulässige Bevorzugung sei. Doch das nimmt der Gesetzgeber hin, den Mehraufwand durch ein weiteres benotetes Schulfach muss auf sich nehmen, wer freiwillig an Religion teilnimmt.

Weitere Probleme sind künstliche Hürden, die bei der Abmeldung vom RU errichtet werden, die mangelnde Information über die grundsätzliche Freiwilligkeit der Teilnahme an religiösen Handlungen wie Gottesdiensten, religiösen Festen usw.

Viele Lehrerinnen und Lehrer bleiben Kirchenmitglieder, um so die kirchliche Lehrerlaubnis – die evangelische „Vokatio“ oder die katholische „Missio Canonica“ – behalten oder erlangen zu können. Dadurch steigen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wie auch die Chancen für junge Lehrkräfte steigen, durch das Erteilen eines zusätzlichen Faches in den Beamtenstatus zu gelangen. Da geht Konfession vor Kompetenz, nicht die fähigste Deutschlehrerin wird eingestellt, sondern die, die neben Deutsch auch noch Reli erteilt.

MIZ: Worauf zielt die Kampagne vorrangig ab? Soll sie die Konfessionslosen in der Schule dazu animieren, ihre Rechte durchzusetzen? Soll sie die Politik unter Druck setzen, den rechtlichen Rahmen zu verändern?

Rainer Ponitka: Zuerst einmal soll die 
Kampagne die betroffenen Eltern, Schü­ler und Lehrer über ihre Möglichkeiten aufklären. An sich wäre es eine Aufgabe von Politik und Verwaltung, diese Aufklärungsarbeit zu leisten, doch leider geschieht das nicht umfassend. Es wird zur Kampagne die Website Religion-ist-kein-Unterricht.de geben, die die für alle Bundesländer geltenden Rechtsnormen – wie Gesetzgebung, Rechtsprechung, Erlasse – bereitstellen wird, soweit diese im Internet verfügbar sind. Das wird Konfessionslosen deutlich erleichtern, sich für ihre Rechte einzusetzen.

MIZ: Die Zuständigkeit für den Bereich „Schule“ liegt bei den Bundesländern. Lässt sich angesichts der im Detail doch unterschiedlichen Rechtslagen und Praktiken da überhaupt eine bundesweite Kampagne durchführen?

Rainer Ponitka: Du hast Recht, selbst das jeweilige Zwangsersatzfach zum Reli-Unterricht hat in den einzelnen Bundesländern eigene Namen. Es heißt „Praktische Philosophie“ in NRW, „Philosophieren mit Kindern“ in Mecklenburg-Vorpommern, „Werte und Normen“ in Niedersachsen oder ‚Ethik‘ in vielen anderen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen. Auch wird der Ersatzunterricht nicht überall ab der Jahrgangsstufe angeboten, ab welcher es Religion gibt. So ist es eine so gut wie alle Bundesländer betreffende Forderung – solange es noch Religionsunterricht gibt – qualifiziertes Personal und Räumlichkeiten für adäquate Freizeitbeaufsichtigung der nichtteilnehmenden Schülerinnen und Schüler bereitzustellen.

Auch gibt es bundesgesetzliche Vor­gaben zum Themenfeld: So schreibt beispielsweise das Gesetz über die religiöse Kindererziehung aus 1921 das Erreichen der Religionsmündigkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres fest, ab diesem Zeitpunkt können Jugendliche aus der Kirche austreten, ohne dass die Sorgeberechtigten etwas davon erfahren brauchen. Die Abmeldung Konfessionsangehöriger vom Religionsunterricht korrespon
diert in den meisten Bundesländern damit – nur nicht im Saarland und in Bayern. Dort müssen die Eltern ihre Kinder bis zum Erreichen der Volljährigkeit abmelden.

Auch ist das Prozedere der Ab­meldung unterschiedlich geregelt: In Nordrhein-Westfalen gilt die Abmeldung jederzeit, darf an keinen bestimmten Zeitpunkt gebunden werden und gilt unmittelbar – Baden-Württemberg lässt eine Abmeldung nur zum Beginn des Schulhalbjahres zu.

Die Einforderung von Informationen über die Freiwilligkeit der Teilnahme an RU und religiösen Feiern besteht länderübergreifend, so dass es durchaus mehr als genug Stoff für bundesweites Arbeiten gibt.

MIZ: Wie lauten die konkreten politischen Forderungen?

Rainer Ponitka: Eine klare erste Forderung an die Politik ist es, die Kosten des Religionsunterrichtes –
wie Lehrerbesoldung und -ausbildung,
die Raumkosten etc. – in die Religions­gemeinschaften zu verlagern und ihn grundsätzlich nur freiwillig als zusätzliches und unbenotetes Fach zuzulassen.

Statt dem RU ist ein Unterricht in Religions- und Staatsbürgerkunde sowie in ethischen Fragen vorstellbar, dazu bedarf es nicht unbedingt eines eigenen Faches. Die gesamte Lehrerschaft der Behörde Schule muss staatsbürgerliches und ethisches Anliegen mittragen und praktisch vorleben.

So kann zum Beispiel in der Pri­marstufe der Sachkundeunterricht erweitert werden, um dort altersgerechte Religions- und Weltan­schauungskunde zu vermitteln. Und das auf eine historisch-wissenschaftliche Art, ohne den religiösen Tunnelblick.

Wichtig ist, dass keine Einschrän­kung der Religionsfreiheit oder gar ein Verbot der Religionsausübung verlangt wird. Die Religionsfreiheit ist neben der Meinungsfreiheit eine der wichtigsten Errungenschaften der Moderne. Die Religion soll aber hinsichtlich der ständig anwachsenden Zahl von religionsfernen Menschen ihren unangemessenen Einfluss auf die Bildung aufgeben. Sie ist eine Leidenschaft der Gläubigen und soll wie jegliche Leidenschaft gepflegt werden dürfen, solange niemand dadurch belästigt wird.

MIZ: Für Sommer ist die Neuauflage des Ratgebers Konfessionslos in der Schule geplant. Welche sonstigen Materialien wird es geben?

Rainer Ponitka: Neben dem Ratgeber –
der inzwischen von allen mit Schul­politik befassten Abgeordneten in den
 Landesparlamenten angefordert wur
de – planen wir zur Kampagnenunter­stützung übliche Materialien wie Flyer, Kugelschreiber, T-Shirts und Aufkleber. Spezifisch auf „Schule“ zugeschnitten werden Lineale, Lesezeichen und Stundenpläne angeboten.

Das alles – wie auch die Website und eine Facebookseite – soll mit dem Erscheinen des Ratgebers fertig sein. Auf der Website werden die Materialien angeboten.

MIZ: Welche Möglichkeiten gibt es, die Kampagne zu unterstützen oder sich zu beteiligen?

Rainer Ponitka: Schon jetzt freuen
wir uns über Weiterleitungen von Me
dienberichten zu Ungleichbehandlun­gen von konfessionslosen Schülern in den öffentlichen Schulen. Auch brauchen wir Mitteilung über oben beschriebene Einzelfälle zum „Heidenhüten“, zur angeblichen Verpflichtung, Gottes­dienste zu besuchen – sehr gerne haben wir Informationen über Schulen, an denen explizit die Religionsfreiheit der Lernenden durch willkürliche Maßnahmen eingeschränkt wird. Wir denken unter anderem über Möglichkeiten nach, vor solchen Schulen mit Informationsständen Präsenz zu zeigen.