Das Testimonial mit dem ZMD-Islam verbandschef erregte unmittelbar bei Erscheinen großes Aufsehen und seit dem anhaltende Kritik. Das ist kein Wunder, da das Bundesjustizministerium mit dieser Kampagnenmaßnahme das Kernverständnis des Rechts staates angriff.1 Noch am Tag der Veröffentlichung stellte das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sieben Verfassungsfragen zur Klärung auf die Ministeriumsseiten bei Facebook und auf Twitter, die wiederum ein großes Nutzerinteresse hervorriefen. Bei rund zweitausend Nutzerreaktionen auf den Facebook-Post allein auf der Ministeriumsseite ist davon auszugehen, dass dem Ministerium der Klärungsbedarf nicht entging. Der Post erhielt im gesamten Jahreszeitraum sogar die meisten Kommentare und wurde so gesehen zum Top-Post des BMJV. Das Ministerium reagierte auf die sachliche Kritik und die Fragen nicht und änderte an der Kampagnenpartnerschaft nichts – bis heute.
Daraufhin haben nun die Illustratoren Olga Hopfauf und Stephan Baumgarten das berühmte Drei-Affen-Motiv „Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!“ aufgegriffen. Dargestellt sind Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland Aiman Mazyek.
Wie das ifw mitteilte, sollte von einem „Rechtsstaatsbotschafter“ das Eintreten für den vollen Bestand der Menschenrechte, die säkulare Rechtsordnung, die Freiheit der Kunst und Weltanschauung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder von Homo- und Heterosexuellen verlangt werden können – oder er sollte kein „Rechtsstaatsbotschafter“ sein. So sollte es zudem für die Bundeskanzlerin und die Justizministerin schließlich keine Lappalie sein, wenn die Werte des Rechtsstaates ausgerechnet im Rahmen einer Regierungskampagne für den Rechtsstaat ausgehöhlt werden.
Die sieben Verfassungsfragen, die jeder aufrechte Befürworter des Rechts staats mit einem eindeutigen „Ja“ beantworten kann, liegen nun bei der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) als Erinnerungskärtchen für Politiker, Journalisten und interessierte Bürger vor.2 Jeder kann sie in den sozialen Medien teilen und oder persönlich den Kampagnenpartnern bei passender Gelegenheit stellen. Im Bundestag, in Interviews, bei Podiumsdiskussionen und bei Bürgerversammlungen. Die Fragen lauten:
- Stehen der säkulare und weltanschaulich neutrale Rechtsstaat des Grundgesetzes und die Urteile staatlicher Gerichte aus Ihrer Sicht über den religiösen Rechtsnormen aus Koran, Sunna und den Scharia-Regelungen?
- Sollten aus Ihrer Sicht Nicht-Muslime und Muslime immer und überall ebenbürtige und gleichberechtigte Menschen sein?
- Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, denjenigen oder diejenige ihrer Wahl zu heiraten?
- Sollten aus Ihrer Sicht muslimische Frauen als Individuen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze frei darin sein, sich immer und überall so zu kleiden, wie sie es für richtig halten?
- Gelten für Menschen, die sich vom Islam abwenden, aus Ihrer Sicht immer und überall das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?
- Gelten aus Ihrer Sicht für Homosexuelle das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und alle weiteren Grundrechte?
- Finden Sie es richtig, dass im Rah men der geltenden deutschen Gesetze Zeichnungen und Karikaturen von Mohammed veröffentlicht werden dürfen?
Anmerkungen
1 Justizministerin Lambrecht (SPD) mit Islamverbandschef Mazyek als „Rechtsstaat“-Botschafter: Politischer Totalschaden, hpd am 9.12.2019 (Zugriff am 7.7.2020).
2 Sieben Erinnerungskärtchen zum Download (Zugriff am 7.7.2020).