Deutschland, Österreich, Luxemburg und die Departements Elsass-Lothringen (Frankreich)
Für die vollständige Trennung von Kirchen und Staat
Abschaffung der Konkordate!
In Deutschland, in Österreich, in Luxemburg und in den französischen Departements Elsass-Mosel bestehen immer noch die diplomatischen Abkommen zwischen dem Vatikan und den Staaten, die insbesondere der katholischen Kirche exorbitante Privilegien einräumen. Manchmal betrifft dies auch andere Religionen, aber die katholische Religion ist immer privilegiert.
In Deutschland geht es um das im Juli 1933 unterschriebene Konkordat zwischen dem Vatikan und dem dritten Reich von Hitler. In Österreich geht es um das am 5. Juni 1933 unterschriebene Konkordat zwischen dem Vatikan und der Republik Österreich (Dollfuß-Diktatur).
In Luxemburg ist das Konkordat von 1801.
In Elsass-Mosel geht es um das Relikt des Konkordat zwischen dem Vatikan und Bonaparte aus dem Jahr 1801, und 1905 nicht abgeschafft wie im Rest von Frankreich, da diese Departements zu diesem Zeitpunkt an Deutschland angegliedert waren. Nach der Rückkehr zu Frankreich 1919 und erneut 1944 hat der Verfassungsrat mit Hilfe juristischer Spitzfindigkeiten seine Gültigkeit im Februar 2013 bestätigt, weil alle Regierungen seit 1919 dies als republikanische Tradition betrachtet haben.
Die vorgesehenen Bestimmungen in den Konkordaten haben gemeinsame Aspekte und besondere Aspekte. Nichtsdestotrotz gehen alle in die Richtung, die Schaffung und die Beibehaltung von ungleichen Rechten zwischen den Bürgern, insbesondere weil die öffentlichen Steuern teilweise vollständig oder zum Teil die privaten Aktivitäten, von der römischen Kirche entwickelt, finanzieren.
Religionsunterricht in der Schule, ein Verstoß gegen die Gewissensfreiheit
Der Unterricht ist verpflichtend in allen Schulen, egal ob privat oder öffentlich. Sicher, Eltern können eine Befreiung beantragen, aber die Schüler müssen am Moralunterricht (Elsass-Mosel) oder am Ethikunterricht teilnehmen. In Österreich können Eltern ihre Kinder in der ersten Woche vom Unterricht befreien, danach ist es nicht mehr möglich.
In Deutschland ist die Teilnahme am Religionsunterricht in Artikel 7.2 des Grundgesetzes geregelt. Er ist ordentliches Lehrfach (d.h. er wird aus öffentlichen Geldern finanziert) und die Teilnahme ist für Schüler an öffentlichen Schulen freiwillig. Trotz der Freiwilligkeit gibt es in den Bundesländern – zumeist ab der fünften oder siebten Klasse, in einigen sogar schon ab der ersten Klasse – für die nicht am Religionsunterricht Teilnehmenden die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Zwangsersatzfach (Ethik, Praktische Philosophie, Philosophieren mit Kindern), welches nicht immer zeitgleich zum Religionsunterricht angeboten wird. Lediglich in den Ländern Bremen, Berlin und Brandenburg müssen öffentliche Schulen keinen Religionsunterricht anbieten.
In Deutschland, Österreich und Elsass-Mosel wird der Unterricht und die Ausbildung der Religionslehrer durch öffentliche Gelder finanziert, aber unter exklusiver Kontrolle der betreffenden Kirchen.
Die Schüler sind namentlich entsprechend ihrer Konfession gemeldet, eine Erinnerung an die schwärzesten Stunden der Geschichte unseres Kontinents.
Religiöse Datenerhebung der Bürger, ein Verstoß gegen die Gewissensfreiheit
In Deutschland und in Österreich sind Kirchen Institutionen öffentlichen Rechts. Die Finanzierung obliegt zum Teil den Bürgern (im allgemeinen, weil sie von ihren Eltern getauft wurden) der betreffenden Kirche. Sie bezahlen also eine spezielle Steuer (Kirchensteuer). Um nicht mehr der Steuer zu unterliegen, muss gegen Zahlung vom Amtsgericht eine Kirchenaustrittserklärung abgegeben werden. Dies gilt für jede Person, auch Ausländer, die in diesem Land leben und arbeiten. Die religiösen Verantwortlichen zögern nicht zu ermitteln, ob ein Bürger oder ein Ausländer, wie es vor kurzem schon der Fall war, getauft wurde. So hat auf Grundlage der Informationen, die die französischen Kleriker weitergegeben haben und dies, obwohl die Taufe in Frankreich legal nicht mit einer Kirchenzugehörigkeit verbunden ist, die katholische Kirche Deutschlands einen französischen Staatsbürger den Finanzbehörden der Bundesrepublik gemeldet, um ihn zu zwingen Kirchensteuer zu zahlen, obwohl er sich als nichtreligiös betrachtet (Thomas Bores).
Arbeitsgesetzgebung, ein Verstoß gegen die Gewissensfreiheit
Deutschland und Österreich delegieren einen großen Teil des öffentlichen Dienstes an die Kirchen (insbesondere hauptsächlich die katholische Kirche: Caritas für die katholische und die Diakonie für die evangelische Kirche). Nicht nur dass die Kirchen für diese Arbeit öffentliche Gelder zusätzlich zu den Kirchensteuern bekommen, sie verlangen zusätzlich von ihren Angestellten (beispielsweise in den Sozialdiensten oder in der Gesundheit), dass sie ein Leben führen, entsprechend ihren veralteten Lebensauffassungen: zum Beispiel Scheidungsverbot, Diskriminierung Homosexueller usw. Was in den Augen der religiösen Moral als abnormes Verhalten betrachtet wird, ist oft ein Kündigungsgrund.
In diesen drei Orten fließen öffentliche Gelder ohne Ende in den Klingelbeutel, die Nichtkatholiken werden gegenüber Katholiken, die einen privilegierten Status haben, diskriminiert: Die Gewissensfreiheit aller ist nicht respektiert, die Religionszugehörigkeit ist eine Quelle ziviler Rechte. Man muss eine zivile Urkunde haben um dem zu entgehen. Blasphemie ist strafbar, im Falle von Religionskritik ist man einer repressiven Gesetzgebung ausgesetzt. Blasphemie ist in Elsass-Mosel (Artikel 166 der lokalen Strafgesetzgebung, übernommen von der Strafgesetzgebung im Kaiserreich, das diese Ländereien zwischen 1871 und 1918 annektiert hatte), wo der Tatbestand 2017 abgeschafft wurde, nicht dasselbe Delikt wie in Deutschland und Österreich. In Deutsch- land kann Beleidigung von religiösen Bekenntnissen entsprechend §166 Strafgesetzbuch mit bis zu drei Jahren bestraft werden. Dieser Paragraph diente der Verurteilung von Manfred van H. und dem Verbot einer musikalische Komödie, die mit gekreuzigten Schweinen die katholische Kirche parodierte. In Österreich geht es um die §§ 188 und 189 der Strafgesetzgebung, „Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen“. Von 1983 bis 1989 wurden viele Urteile auf Basis vom § 188 gegen Organisationen bestimmter Demonstrationen gefällt (zum Beispiel: Antikirchenwoche 1985 in Salzburg, Otto Preminger Institut 1984).
Seit 2013 fordert der DFW (Dachverband freier Weltanschauungsgemeinschaften, eine Freidenkerorganisation) die Abschaffung von §166 Blasphemie-Paragraph im deutschen Strafgesetzbuch.
Die unterzeichnenden Organisationen stellen die außergewöhnliche Langlebigkeit dieser Konkordate, die Reste aus Nazi-, austrofaschistischen und autoritären napoleonischen Zeiten sind, gekennzeichnet durch ihren Anti-Republikanismus und der Demokratie und den Völkern dieser Länder viel Schaden zugefügt haben, fest. Diese politischen Regimes aus traurigen Zeiten sind die Negierung von Gleichheit und Universalität der Rechte der Bürger.
FreidenkerInnen, LaizistInnen, Hu-
manistInnen, Konfessionslose, BürgerInnen, deutsche, österreichische und französische Verbände, die hier unterschrieben haben, sprechen sich für eine vollständige Trennung von Kirchen und Staat aus und verlangen die Abschaffung der Konkordate.
Sie schlagen vor, die in ihren Ländern unternommenen Maßnahmen zu koordinieren und diese Initiativen den Bürgern und Regierungen bekannt zu machen.
Zu den Erstunterzeichnern gehören u.a. José Arias (Président de la Fédé- ration de Moselle de la Libre Pensée), Heinke Först (Présidente de la Fédération du Bas-Rhin de la Libre Pensée), René Hartmann (Vorsitzender des Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) und Edouard Kutten (Président de la Libre Pensée luxembourgeoise).