Dass der im November 2015 verabschiedete § 217 StGB in dieser Form keinen Bestand haben würde, erwarteten bereits nach der Anhörung im April 2019 nahezu alle Beobachter. Damals konnten sechs der Kläger (zumeist Sterbehelfer und Vertreter von Patienten) sowie die Vertreter von Bundesregierung und Bundestag ihre Positionen darlegen. Symptomatisch für den Verlauf waren die Zwischenfragen des Gerichts, das sich bestens vorbereitet hatte. Auf den Hinweis des Gesundheitsministeriums, dass die Zahl der Suizidwilligen „besorgniserregend“ angestiegen sei, fragte ein Richter, ob dies nicht vielleicht darauf zurückzuführen sei, dass mehr Menschen als früher von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machten. Darauf war der Ministerialvertreter so perplex, dass ihm keine Antwort mehr einfiel.
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