Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 1/13 | Geschrieben von Rainer Ponitka

Oberlandesgericht Köln zwingt Konfessionslose in Religionsunterricht

Seit dem Schuljahresbeginn 2012/13 in Nordrhein-Westfalen streiten sich konfessionslose und gemeinsam sorgeberechtigte Eltern gerichtlich um die Teilnahme ihrer Zwillinge am schulischen Religionsunterricht und Schulgottesdiensten.1 Nun hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die konfessionslosen Kinder den Religionsunterricht besuchen sollen.