Editorial MIZ 3/12

Die Würde des Kindes…

Christoph Lammers

… ist antastbar. Dies ist der Eindruck, der bestehen bleibt, schaut man sich die bisweilen heftig geführte Debatte um die Beschneidung von Jungen an. Mit dem nun vorliegenden Gesetz wird die Unversehrtheit des Körpers eines jeden Kindes hinter die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) und hinter das Recht der Eltern auf die religiöse Erziehung des Kindes (Art. 6 GG) zurückgestellt. Die Würde des Kindes (Art. 1 GG) wird damit zu einem Verfassungsrecht dritten Ranges degradiert.

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