Zündfunke | Veröffentlicht in MIZ 2/26 | Geschrieben von Redaktion MIZ

Welthumanistenkongress / IBKA für unheilige Lüge / HVÖ bei der UNO / ifw erst reitet Akteneinsicht

Welthumanistenkongress

Im kanadischen Ottawa fand der diesjährige Welthumanistenkongress statt. Ursprünglich war die Veranstaltung für die USA geplant gewesen, aufgrund der vielen ausländischen Delegierten erschien es Humanist International aber angeraten, den Ort zu verlegen.

Nach zahlreichen Vorträgen und 
Dis­kussionen unter dem Motto „Huma­nis­mus als Widerstand“ wurde eine Erklärung verab­schiedet. Darin ergeht der Aufruf an alle, die sich zum Humanismus bekennen, sich öffentlich zu engagieren: „Wir müssen uns an demokratischen Prozessen beteiligen; säkulare Institutionen verteidigen; chauvinistischen Nationalismus, Kriegstreiberei, Fehlinfor­mationen, Desinformationen und Irrationalität öffentlich anprangern; und uns unmissverständlich für die Menschenrechte auf nationaler und internationaler Ebene einsetzen.“ Den Kern der Stellungnahme bildeten Forderungen, die zum Standard­repertoire des Humanismus gehören: die Verteidigung des Rechts auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, die Bekämpfung von Rassismus und Dis­kriminierung oder die Heranziehung von Wissenschaft, um anstehende Prob­leme zu lösen.
Daneben gibt es aber auch einen Punkt, der sich mit der Stellung des Menschen im digitalen Zeitalter befasst: „Wir stellen uns gegen die Aushöhlung der Würde durch neue Technologien“. An die Regierungen ergeht der Appell, „die Entwicklung technologischer Systeme zu verhindern, denen es an menschlicher Empathie mangelt oder die Diskriminierung durch Voreingenommenheit verstärken“. Alle zukünftigen Technologien müssten „dem Menschen gegenüber rechenschaftspflichtig bleiben und mit ... demokratischer Kontrolle und unseren ethischen Verpflichtungen im Einklang stehen“. Die Selbstverpflichtung, „unser Privatleben und unser Recht auf Privatsphäre vor digitaler Überwachung zu schützen“, verweist auf eine weitere zentrale Vorstellung des Humanismus: die Macht individuellen Handelns. Derlei Selbstermächtigung sei ein „be­wusster, strategischer Akt des Wider­stands gegen die Verzweiflung, auf die Demagogen setzen“.

IBKA für unheilige Lüge

In einem Interview mit der Süddeut­schen Zeitung hat der Vorsitzende des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) empfohlen, in bestimmten Situationen auch mal auf die Wahrheit zu verzichten. 
Konkret ging es um die Frage, ob er lügen würde, um kostenlos in den Kölner Dom zu gelangen. Dort gilt seit Anfang Juli eine Eintrittsgebühr von 12 Euro – allerdings nur für Menschen, die sich für das Baudenkmal interessieren. Wer zum beten kommt darf die Kirche weiterhin kostenlos durch einen Nebeneingang betreten. Auf die Frage, ob ihm als überzeugter Nichtgläubiger der Satz „Ich möchte beten“ über die Lippen kommen würde, antwortete Ponitka: „Ja, klar. Warum denn nicht? Wenn ich da rein will, aber die zwölf Euro nicht habe oder nicht zahlen möchte...“ Auf die Rückfrage, ob das nicht ein moralisch verwerfliches Täuschungsmanöver sei, meint der IBKA-Vorsitzende augenzwinkernd: „Die ganze Kirchengeschichte ist doch voller Sünden.“

HVÖ bei der UNO

Auf der 62. Sitzung des UN-Menschen­rechtsrats haben Humanists Interna­tio­nal und der Humanistische Verband Österreich (HVÖ) in einer Stellung­nahme gefordert, die weltanschauliche Neutralität des Staates in Öster­reich zu stärken und dafür einige konkrete Beispiele benannt. Zum einen ging es um die strukturellen Privilegien religiöser Institutionen in den Bereichen Bildung, öffent­liche Finanzierung und Repräsentation, zum anderen um den § 188 des Strafgesetzes, der gegen Religionskritk eingesetzt werden kann.

ifw erstreitet Akteneinsicht

Ende Mai machte die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) bekannt, dass Islamic Relief Deutschland (IRD), eine muslimische Wohltätigkeitsorganisation, die nach Einschätzung israelischer Behörden zum Finanzierungsnetzwerk der Muslimbruderschaft gehört, über mehrere Jahre hinweg Fördermittel in Höhe von etwa 8,5 Millionen Euro erhalten hat, ohne dass ein brauchbares Prüfverfahren zur Anwendung gekommen ist. Den Zugang zu dem ein­schlägigen Prüfbericht des Bundes­rech­nungshofes von 2019 hatte das Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) 
in einem fünfjährigen Rechtstreit er­kämpft. Der Bericht ist nun (mit geschwärzten Passagen) auf der Webseite der gbs zugänglich.

Aus den Unterlagen geht hervor, dass es vor allem das Auswärtige Amt 
mit der Überprüfung, wie Islamic Relief einzuschätzen ist, nicht so genau nahm. Jedenfalls bemängelt der Rechnungshof, dass nicht nach­voll­ziehbar sei, warum der Organisation ein „guter Ruf“ als humanitäre Or­ganisation attestiert wurde. Die abschließende Einschätzung lässt das Außenministerium in keinem guten Licht dastehen: „Ablauf und Ergeb­nis der Antragsprüfung für das aktuelle IRD-Projekt werfen viele Fragen auf. Unverständlich und angesichts einer vollkommen lückenhaften Doku­mentation wesentlicher Entscheidungs
­bestandteile nachdrücklich einmal mehr zu beanstanden ist, weshalb das AA ungeachtet der verfassungsschutz­rechtlichen Erkenntnisse und unserer kritischen Hinweise zur Eignungs­prüfung das aktuelle Projekt von IRD überhaupt bewilligt hat.“
Auch die Bewertung der Kontrolle der Verwendung der zugewiesenen Mittel fällt vernichtend aus: Die Art und Weise der Förderung könne „keinesfalls zufriedenstellen“. Offenbar wur­den von IRD Gelder an andere Or­ganisation weitergeleitet, als in den Zu­wendungsbescheiden und Weiter­lei­tungs­verträgen vorgesehen. Da Unter­lagen teilweise nicht übersetzt, teilweise unvollständig waren, bleibt unklar, ob die Mittel tatsächlich vollständig für den vorgesehenen Zweck – die Auf­rechterhaltung einer medizinischen Grund­versorgung in Syrien – eingesetzt wurde.
In der Stellungnahme der gbs heißt es, er Fall dokumentiere „eine erschreckende Naivität des Staates im Umgang mit dem Politischen Islam“.