Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 4/18 | Geschrieben von Vera Muth

Islamischer Religionsunterricht in NRW

Am 31. Juli 2019 läuft in NRW ein 2011 beschlossenes, eigentlich grundgesetzwidriges Gesetz zur Einführung des islamischen Reli­gionsunterrichts (IRU) aus. Die Politik hatte sich durch ein­seitige religionspolitische Beratung, dem stets drohenden Vorwurf des „antimuslimischen Rassismus“ (eine Variante der Islamophobie) und dem geschickten Lobbyismus der Fundamentalisten in Nadelstreifen und der Kirchen unter Druck setzen lassen.