8 veröffentlichte Artikel:

Staat und Kirche MIZ 4/21

Nur eingeschränkt fortschrittlich
Der Koalitionsvertrag verspricht nicht allzuviel

Vera Muth und Gunnar Schedel

Seit wenigen Wochen regiert in Deutschland eine Koalition aus Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen. Im neuen Koalitionsvertrag sind auch zahlreiche Projekte angeführt, die das Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften angeht. Hier könnte es im Sinne des Anspruchs „Mehr Fortschritt wagen“ Veränderungen geben – allerdings keine grundsätzlichen. Denn der Grundtenor der Vereinbarung ist in Sachen Religion weiterhin konservativ.

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Mehr als 500 Millionen Euro erhalten die Kirchen jedes Jahr vom Staat als Ausgleich für Territorialverluste zu Feudalzeiten, Foto: Daniela Wakonigg
Staat und Kirche MIZ 1/21

Mythen um Moneten
Sind die Kirchen Opfer der Demokratie?

Vera Muth

Der Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staats­leistungen, den die Fraktionen von FDP, Bündnis90/Die Grünen und der Linken vor über einem Jahr in den Bundestag eingebracht haben, ist Anfang Mai 2021 mit den Stimmen von Union, SPD und AfD abgelehnt worden. Obwohl damit der Verfassungsauftrag, Staat und Kirche in diesem Punkt finanziell zu entflechten, weiterhin unverwirklicht bleibt, äußerten sich säkulare Stimmen zufrieden.

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„Du kriegst keinen Job? Lass dich doch taufen!“ - Dieser Spruch könnte bald der Vergangeheit angehören, wenn es um sog. bekenntnisferne Tätigkeiten geht, wie beispielsweise die eines Arztes, Foto: GerDiA
Staat und Kirche MIZ 2/19

Kirchliches Arbeitsrecht weiter umkämpft
Diakonie zahlt einem konfessionslosen Arzt Entschädigung 
und zieht gleichzeitig nach Karlsruhe

Vera Muth

Im Laufe des vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof mit zwei Urteilen die Rechte von Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen gestärkt. Ob sich am kirchlichen Arbeitsrecht etwas grundlegend ändern wird, ist trotzdem unklar, denn in dem für Konfessionslose besonders wichtigen „Egenberger-Fall“ hat sich die Diakonie entschlossen, nochmals das Bundesverfassungsgericht anzurufen. In einem anderen Fall hingegen zahlt ein „evangelisches“ Krankenhaus jetzt eine Entschädigung.

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Die engagierte Katholikin Sylvia Löhrmann spielte bei der Einführung des islamischen Religionsunterrichts eine zentrale Rolle. (Foto: © Deutscher Bundestag/Lichtblick/ Achim Melde)
Staat und Kirche MIZ 4/18

Islamischer Religionsunterricht in NRW

Vera Muth

Am 31. Juli 2019 läuft in NRW ein 2011 beschlossenes, eigentlich grundgesetzwidriges Gesetz zur Einführung des islamischen Reli­gionsunterrichts (IRU) aus. Die Politik hatte sich durch ein­seitige religionspolitische Beratung, dem stets drohenden Vorwurf des „antimuslimischen Rassismus“ (eine Variante der Islamophobie) und dem geschickten Lobbyismus der Fundamentalisten in Nadelstreifen und der Kirchen unter Druck setzen lassen.

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Staat und Kirche MIZ 4/16

Das Verbot der religiösen Voraustrauung
Vor zehn Jahre fiel die Entscheidung für dessen Abschaffung

Vera Muth

Als am 1. Januar 2009 das „Personenstandsrechtsreformgesetz“ in Kraft trat, war darin das Verbot der religiösen Voraustrauung nicht mehr vorgesehen. Erstmals seit 1875 war nun wieder eine religiöse Trauung möglich, ohne dass das Paar zuvor beim Standesamt gewesen sein musste. Was auf den ersten Blick erscheinen mag wie die Beseitigung eines Überbleibsels aus dem sog. Kulturkampf, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Möglichkeit, religiösem Recht wieder Geltung zu verschaffen.

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Staat und Kirche MIZ 1/15

Theologie statt Religionswissenschaft
Wie die Empfehlungen des Wissenschaftsrates ins Leere laufen

Vera Muth und Gunnar Schedel

Anfang 2010 wurden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates „zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen“ verabschiedet. Darin wird vorgeschlagen, an einigen Hochschulen Islamische Theologie einzurichten und zugleich die Religionswissenschaft als eigenständiges Fach zu stärken. Fünf Jahre danach zeigt sich, dass nur einer der beiden Punkte von der Politik mit Elan umgesetzt wird.

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Staat und Kirche MIZ 2/14

Trügerische Hoffnung Justiz?
Die jüngsten Urteile der Arbeitsgerichte stärken 
die kirchliche Diskriminierungspraxis

Vera Muth

Eine der Strategien gegen die Diskriminierung von Konfessionslosen, Andersgläubigen und „Sündern“ durch das Kirchliche Arbeitsrecht vorzugehen ist es, gegen Kündigung bzw. Nichteinstellung zu klagen. Manche halten die Klage angesichts der politischen Kräfteverhältnisse sogar für den aussichtsreichsten Weg. Nun sind innerhalb von nur wenigen Wochen in Berlin, Frankfurt und Düsseldorf drei Urteile ergangen, die dieser Hoffnung einen erheblichen Dämpfer verpasst haben.

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Gerdia - Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
Schwerpunktthema MIZ 1/12

Kampagne GerDia ist angelaufen

Vera Muth

Im September 2011 hatte die Mitgliederversammlung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) beschlossen eine Kampagne zum Thema Kirche und Arbeitsrecht durchzuführen. Inzwischen ist die Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) zu einem Gemeinschaftsprojekt von Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und IBKA geworden. Sprecherin ist Ingrid Matthäus-Maier, die schon seit langer Zeit mit dem Thema Arbeitsrecht und Kirchen befasst ist.

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