Schwerpunktthema | Veröffentlicht in MIZ 3/12 | Geschrieben von Frank Welker

Weitere Jahrtausende alte Tradition verboten

von unserem Berliner Korrespondenten Frank Welker

Nach dem heftig umstrittenen Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Kindern sorgt nun ein weiteres Urteil für Ungemach. Das Landgericht Kleinschweinheim hat eine weitere jahrtausendealte religiöse Tradition untersagt: das Brandmarken von Säuglingen. Diese Tradition wird von Satanisten bereits seit 4000 Jahren ausgeübt. Jeweils in der 666. Minute nach der Geburt werden deren Kinder in einem genau festgelegten religiösen Ritual mit dem Zeichen 666, der Zahl des Satans, gebrandmarkt. Das Brandzeichen wird dabei traditionell auf der Stirn des Nachwuchses angebracht. Dies soll aber nun nach dem Willen des Gerichts in Deutschland als Körperverletzung gewertet werden.

Der Zentralrat der Satanisten in Deutschland reagierte in einer ersten Stellungnahme entsetzt und verwies darauf, dass ein solcher Eingriff eine indiskutable Einmischung des Staates in das Selbstbestimmungsrecht der religiösen Gemeinschaften in Deutschland sei. Zudem würde hier das Elternrecht, über die religiöse Erziehung der Kinder zu bestimmen, mit Füßen getreten. „Es kann nicht sein, dass ein Richter sich über religiöse Traditionen hinwegsetzt“, empörte sich der Vorsitzende des Zentralrats Frater Luziferus. „Wenn das Urteil nicht aufgehoben wird, dann haben wir Satanisten in Deutschland keinen Platz mehr und müssen in den Vatikan auswandern. Dort werden wir wenigstens von den Exorzisten respektiert.“

Entsetzt zeigt sich nach dem Urteil auch E.T. Hoffmann, ein Tierarzt, der sich auf das rituelle Brandmarken von Babys spezialisiert hat: „Es kann doch nicht sein, dass ich nun meinen Beruf verliere. Das Gericht hat überhaupt nicht gewürdigt, dass Brandmarken auch gesundheitliche Vorteile hat. Auf verbrannter Haut kann keine Haarwurzelentzündung mehr entstehen. Das wird deshalb auch von der Weltgesundheitsbehörde empfohlen.“ Zudem verweist Hoffmann darauf, dass die Babys ohnehin kaum etwas vom Verbrennen ihrer Haut spüren würden. Außerdem habe eine Studie in den USA ergeben, dass man mit Brandzeichen besseren Sex hätte.

Heftig kritisiert wird das Urteil von christlich, muslimischen und jüdischen Glaubensgemeinschaften. In einer gemeinsamen Erklärung führen sie aus, dass jede Religionsgemeinschaft das Recht in Deutschland haben müsse, Kinder körperlich anzupassen, wenn die jeweilige Gottheit das so vorgesehen habe. Dies habe zuletzt der Ethikrat in der Beschneidungsdebatte bestätigt.

Unterstützung bekommen die Sata
nisten auch durch die Politik. Die Jus­tiz­ministerin will den Entwurf des Jun­genverschönerungsbeschleunigungsgesetzes (JVBG) entsprechend anpassen. „Wie das fachgerechte Beschneiden, so muss auch das fachgerecht durch einen Tierarzt ausgeübte Brandmarken von Kindern weiterhin erlaubt sein.“ CDU, SPD und Grüne begrüßten den Vorschlag der Ministerin.