Editorial MIZ 3/12

Die Würde des Kindes…

Christoph Lammers

… ist antastbar. Dies ist der Eindruck, der bestehen bleibt, schaut man sich die bisweilen heftig geführte Debatte um die Beschneidung von Jungen an. Mit dem nun vorliegenden Gesetz wird die Unversehrtheit des Körpers eines jeden Kindes hinter die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) und hinter das Recht der Eltern auf die religiöse Erziehung des Kindes (Art. 6 GG) zurückgestellt. Die Würde des Kindes (Art. 1 GG) wird damit zu einem Verfassungsrecht dritten Ranges degradiert.

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Prisma MIZ 2/18

Verstümmelungen an Kindern als Form von „Entwicklungshilfe“ und „HIV-Prävention“

Victor Schiering

„Als sie das Krankenhaus erreichten, wollten einige weglaufen, da sie ihre Mitschüler weinen hörten. Sie hatten keine Wahl, wie sehr sie sich auch wehrten: sie mussten beschnitten werden, weil ihre Eltern bereits ihre schriftliche Zustimmung gegeben hatten. Einige der Schüler klagten nachher über anhaltende Schmerzen und Schwellungen. Bei auftretenden Komplikationen gibt es aber weder Nachbetreuung und noch die Möglichkeit eines Transportes zurück ins Krankenhaus. Transporte sind nur für die eigentliche Operation vorgesehen. Die meisten Schüler dieser Gruppe bezeugten, dass sie mit dem jetzigen Wissen nicht hätten beschnitten werden wollen.“

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Schwerpunktthema MIZ 3/12

„Nachgiebigkeit gegenüber den Religionslobbyisten“
Interview mit Rolf Herzberg über rechtliche Aspekte 
der Beschneidung

Rolf Herzberg

Sehr schnell nach der öffentlichen Debatte über das Urteil des Kölner Landgerichts hat der Bundestag einen Entschluss gefasst, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschneidung neu
 festzusetzen. Mittlerweile liegt der Referentenentwurf aus dem
 Bundesjustizministerium vor. MIZ sprach mit dem Rechtswissen­schaftler Rolf Herzberg darüber, wie dieser aus einem juristischen Blickwinkel zu bewerten sei.

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Schwerpunktthema MIZ 3/12

Weitere Jahrtausende alte Tradition verboten
von unserem Berliner Korrespondenten Frank Welker

Frank Welker

Nach dem heftig umstrittenen Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Kindern sorgt nun ein weiteres Urteil für Ungemach. Das Landgericht Kleinschweinheim hat eine weitere jahrtausendealte religiöse Tradition untersagt: das Brandmarken von Säuglingen. Diese Tradition wird von Satanisten bereits seit 4000 Jahren ausgeübt. Jeweils in der 666. Minute nach der Geburt werden deren Kinder in einem genau festgelegten religiösen Ritual mit dem Zeichen 666, der Zahl des Satans, gebrandmarkt. Das Brandzeichen wird dabei traditionell auf der Stirn des Nachwuchses angebracht. Dies soll aber nun nach dem Willen des Gerichts in Deutschland als Körperverletzung gewertet werden.

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